Anfrage Brandschutz in Volksschulen
FO GR Markus Reitsamer
GRÜNE Bad Ischl
Fraktion der GRÜNEN im Gemeinderat
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl
Bgm. Hannes Heide
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl
Bad Ischl, am 26.11.2007
Brandschutzmassnahmen für die Zentralvolksschule Bad Ischl
Sehr geehrter Herr Bgm. Hannes Heide!
Gemäss den Bestimmungen des § 63a OÖ GemO i.d.g.F richte ich namens der GRÜNEN Bad Ischl an Sie als Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad Ischl nachfolgende
ANFRAGE
Aufgaben der Feuerpolizei
Nach den Bestimmungen des Oö. Feuerpolizeigesetzes 1994 i.d.g.F. ist es die Aufgabe der Feuerpolizei u.a. die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Vermeidung eines Brandausbruches (Brandverhütung) sowie die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf abzielen, Brände und Brandfolgen am Ausbreiten zu hindern (Vorbeugender Brandschutz), zu treffen.
- Frage 1: Welche konkreten Massnahmen wurden hier schon bisher und werden noch
- a) zur Brandverhütung
- b) für den vorbeugenden Brandschutz gesetzt?
Feuerpolizeiliche Überprüfung
Bei der Feuerpolizeilichen Überprüfung ist insbesondere festzustellen, ob alle sonstigen Voraussetzungen, die für die Brandverhütung, den Vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung von Bedeutung sind, vorliegen. Aus Anlass einer Feuerpolizeilichen Überprüfung der Zentralvolksschule Bad Ischl wurden in einem Aktenvermerk vom November 2006 einige brandschutztechnisch relevante Punkte festgehalten.
- Frage 2: Liegen für die Gebäude der Concordiaschulen alle Voraussetzungen, welche für die Brandverhütung, den Vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung von Bedeutung sind, vor?
Objektsbrandschutz
Der Eigentümer von Objekten der Risikogruppe (".... wenn von diesem Objekt aufgrund seiner Art, Größe, Nutzung oder der dort üblicherweise anzunehmenden größeren Menschenansammlung eine höhere Brandgefahr ausgeht als von anderen Objekten (erhöhte Brandgefahr) ....") hat der Gemeinde
a) die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bekannt zu geben und
b) einen Brandalarmplan, einen Brandschutzplan und eine Brandschutzordnung vorzulegen.
- Frage 3:
- a) Gibt es für die Concordiaschulen eine/einen bestellte/n Brandschutzbeauftragte/n?
- b) Gibt es für die Concordiaschulen einen Brandalarmplan?
- c) Gibt es einen Brandschutzplan?
- d) Gibt es dazu eine eigene Brandschutzordnung?
Mängelbeseitigung
Werden bei der Feuerpolizeilichen Überprüfung Mängel festgestellt, welche die Brandsicherheit gefährden, so ist dem Eigentümer die Beseitigung dieser Mängel mittels Bescheides - unter gleichzeitiger Festsetzung einer angemessenen Frist - aufzutragen.
Bei Gefahr in Verzug hat die Gemeinde ohne weiteres Verfahren und ohne Anhörung des Eigentümers die notwendigen Maßnahmen auf Gefahr und Kosten des Eigentümers zu verfügen und sofort durchführen zu lassen, wenn die sofortige Mängelbehebung durch den Eigentümer nicht sichergestellt ist.
- Frage 4:
- a) Wurden im Rahmen einer Feuerpolizeilichen Überprüfung der Concordiaschulen konkrete Mängel festgestellt? Wenn ja: Welche Art von Mängeln und wurden diese zwischenzeitlich beseitigt?
- b) Gab es dabei auch solche konkreten Mängel, welche aufgrund von Gefahr im Verzug sofort beseitigt werden mussten?
- c) Wurde insbesondere ein sog. Feuerwehrschlüssel in einem Schlüsselsafe neben dem Eingang der Volksschule West angebracht sowie die feuerwehrrelevanten Unterlagen an der gegenüberliegenden Wand entsprechend angeordnet?
- d) Wurden zwischenzeitlich die notwendigen Orientierungsleuchten, Notleuchten und Piktogramme in der erforderlichen Anzahl am und im Gebäude angebracht?
- e) Gibt es im Bereich der Concordiaschulen nach wie vor solch konkrete Mängel, welche sofort beseitigt werden müssten?
Nachbeschau
Die Gemeinde hat zu überprüfen, ob die im Zug der Feuerpolizeilichen Überprüfung festgestellten Mängel beseitigt wurden.
- Frage 5:
- a) Hat es im Jahr 2007 für den Bereich der Concordiaschulen eine solche Feuerpolizeiliche Nachschau gegeben?
- b) Wenn ja: Welche, im Zug einer Feuerpolizeilichen Überprüfung festgestellten Mängel, waren dabei zwischenzeitlich bereits behoben worden?
Ich ersuche um schriftliche Beantwortung dieser Anfrage und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
GRÜNE Bad Ischl
FO GR Markus Reitsamer e.h.
- Beantwortung durch Bürgermeister Hannes Heide im Rahmen der 22. Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2007:
In Beantwortung dieser Anfrage werde ich die Fragen 1 – 5 zusammenfassend beantworten und teile dazu mit, dass für gegenständliches Objekt in letzter Zeit mehrere Schritte gesetzt wurden, welche zum obersten Ziel, neben den Nutzerverbesserungen und Energiesparmaßnahmen, den Brandschutz hatten. Auch sind dazu Planungen für den Bereich Elektrotechnik und die Schaffung von Rauchabschlüssen durchgeführt worden, jedoch gab es seitens des Landes Oberösterreich durch den Sachverständigen vorerst keine Zustimmung, da er die Ansicht vertritt, dass das gesamte Objekt so sanierungsbedürftig ist, dass Teilsanierungen verlorener Aufwand sind und nur die Erstellung eines Generalsanierungskonzeptes zum Ziel führen kann.
Somit konnten die für 2007 vorgesehenen budgetären Mittel von € 90.000,00 und die dazu geplanten Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Es gab diesbezüglich auch eine entsprechende Berichterstattung im Bauausschuss vom 02. Oktober 2007 und wurde als nächster Schritt ein neuerlicher Termin mit dem zuständigen Sachverständigen (war seitens des Landes wegen Krankheit des Sachverständigen erst in der 49 KW möglich) anberaumt. Dabei sollte dieser aufgrund der ihm vorgelegten ergänzenden Unterlagen davon überzeugt werden, dass die geplanten Maßnahmen sehr wohl im Sinne der Sicherheit liegen und auch eine Weiterverwendung finden können. Die Anordnung einer Fluchtwegleiter im hinteren, nordöstlichen Klassenzimmer wurde bereits umgesetzt und würde eben die vor angeführte Sanierung mit den Rauchabschlüssen eine weitere wesentliche Verbesserung bedeuten. Dazu muss jedoch auch noch (ist abhängig vom positiven Gutachten) die Zustimmung seitens des Landes vorliegen.
Die endgültige Fertigstellung eines Brandschutzplanes wird es nach diesem Termin geben, bei welchem geklärt wird, bis wann welche Maßnahmen gesetzt werden können. Bis dahin dient der vorliegende Plan, der den Bestand beinhaltet, als Grundlage.
Im übrigen darf ich darauf verweisen, dass im vorliegenden ao. Voranschlag 2008 für Planungen in der Zentralvolksschule ein Budgetansatz vorhanden ist.
GRÜNE Anmerkungenvom 21.12.2007 zur Anfragebeantwortung:
Zum Objektbrandschutz ist anzumerken:
- Die Frage 3a): "Gibt es für die Concordiaschulen eine/einen bestellte/n Brandschutzbeauftragte/n?" wurde NICHT beantwortet!
- Die Frage 3b): "Gibt es für die Concordiaschulen einen Brandalarmplan?" wurde NICHT beantwortet!
- Die Frage 3d): "Gibt es dazu eine eigene Brandschutzordnung?" wurde NICHT beantwortet!
Zur Mängelbeseitigung ist anzumerken:
- Die Frage 4a): "Wurden im Rahmen einer Feuerpolizeilichen Überprüfung der Concordiaschulen konkrete Mängel festgestellt? Wenn ja: Welche Art von Mängeln und wurden diese zwischenzeitlich beseitigt?" wurde NICHT beantwortet!
- Die Frage 4b): "Gab es dabei auch solche konkreten Mängel, welche aufgrund von Gefahr im Verzug sofort beseitigt werden mussten?" wurde NICHT beantwortet!
- Die Frage 4c) "Wurde insbesondere ein sog. Feuerwehrschlüssel in einem Schlüsselsafe neben dem Eingang der Volksschule West angebracht sowie die feuerwehrrelevanten Unterlagen an der gegenüberliegenden Wand entsprechend angeordnet?" wurde NICHT beantwortet!
- Die Frage 4d): "Wurden zwischenzeitlich die notwendigen Orientierungsleuchten, Notleuchten und Piktogramme in der erforderlichen Anzahl am und im Gebäude angebracht?" wurde NICHT beantwortet!
- Die Frage 4e): "Gibt es im Bereich der Concordiaschulen nach wie vor solch konkrete Mängel, welche sofort beseitigt werden müssten?" wurde NICHT beantwortet!
Zur Nachbeschau ist anzumerken:
- Die Frage 5a): "Hat es im Jahr 2007 für den Bereich der Concordiaschulen eine solche Feuerpolizeiliche Nachschau gegeben?" wurde NICHT beantwortet!
- Die Frage 5b): "Wenn ja: Welche, im Zug einer Feuerpolizeilichen Überprüfung festgestellten Mängel, waren dabei zwischenzeitlich bereits behoben worden?" wurde NICHT beantwortet!
Die gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Feuerpolizeigesetzes 1994 i.d.g.F. sprechen hier eine klare Sprache. Darüber sollte wohl kein Zweifel bestehen.
Als Eigentümer eines Schul-Objektes (=Objekt der Risikogruppe), hat die Stadtgemeinde hier ganz besondere Vorsorgemassnahmen zu setzen und grobe Mängel im Bereich des Brandschutzes umgehend zu beseitigen. Ausflüchte sollten hier nicht als Ausreden für Versäumnisse herhalten müssen.
- Warum wurde etwa ein - auch von der Feuerwehr bereits mehrmals urgierter -
Feuerwehrschlüsselin einem Schlüsselsafe neben dem Eingang der Volksschule West noch immer nicht dort angebracht? - Warum werden die dringend notwendigen
Orientierungsleuchten, Notleuchten und Piktogrammein der erforderlichen Anzahl im Gebäude immer noch nicht angebracht? - Spielt die Gemeinde hier tatsächlich sehenden Auges quasi mit dem Feuer?
- Ist die Sicherheit der Volksschul-Kinder der Stadtgemeinde tatsächlich so wenig Beachtung wert?
Bgm. Hannes Heide zu Brandschutzmassnahmen für die Zentralvolksschule
Artikel GRÜNE Bad Ischl, 24.01.2008 (rm)
Am Mittwoch, 23. Jänner 2008 richteten die GRÜNEN Bad Ischl in dieser Angelegenheit an Herrn Bgm. Hannes Heide per e-mail folgende Fragen:
- Ist aus ihrer Sicht die entsprechende Anfrage im Gemeinderat als umfassend und abschliessend beantwortet anzusehen?
- Sind in nächster Zeit konkrete Massnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in den Gebäuden der Zentralvolksschule geplant?
In Beantwortung dieses Schreibens teilte uns Bgm. Heide am Donnerstag, den 24. Jänner 2008 u.a. mit, dass "....die zuständige Bauabteilung beauftragt wurde, die aufgelisteten offenen Punkte umgehend zu erledigen...".
Nach Bestätigung der Erledigung der aufgelisteten offenen Punkte wird die Anfragebeantwortung zu den o.a. offenen Punkten hier veröffentlicht werden.
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