Anfrage zum Lärmschutzkonzept
FO GR Markus Reitsamer
GRÜNE Bad Ischl
Fraktion der GRÜNEN im Gemeinderat
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl
Bgm. Helmut Haas
StR Christian Zierler
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl
Bad Ischl, am 19.06.2007
Anfrage Ischler Lärmschutzkonzept, Erstellung
Sehr geehrter Herr Bgm. Helmut Haas!
Sehr geehrter Herr Stadtrat Zierler!
Gemäss den Bestimmungen des § 63a OÖ GemO i.d.g.F richte ich namens der GRÜNEN Bad Ischl an Sie als Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad Ischl nachfolgende
ANFRAGE
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl beschloss in seiner >>>17. Sitzung vom 15. Februar 2007 einstimmig die Erstellung eines >>>Ischler Lärmschutzkonzeptes. Die Angelegenheit wurde dem Umwelt-Ausschuss zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.
Gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 3. obliegen dem Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde die Durchführung der von den Kollegialorganen gefassten Beschlüsse (§ 59: „Der Bürgermeister hat die von den Kollegialorganen gesetzmäßig gefassten Beschlüsse durchzuführen“)
- Frage 1: Wurden bis zum heutigen Tage irgendwelche ganz konkreten Aktivitäten zur Umsetzung dieses einstimmig gefassten GR-Beschlusses getroffen?
- Beantwortung durch Bürgermeister Haas im Rahmen der >>>19. Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2007: Ja
- Frage 2: Wenn ja – welche konkreten Aktivitäten wurden tatsächlich gesetzt?
- Beantwortung durch Bgm. Haas : Der zuständige Sachverständige des Landes, DI Wolfgang Gruber vom Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik, führte mit dem Leiter der Bauabteilung Ing. Thomas Siegl, MBA MPA, im Juni ein Gespräch hinsichtlich der Möglichkeiten, diesbezüglich die Immissionssituation in Bad Ischl darzustellen. Dazu wurde seinerseits neben der allgemeinen Information auch mitgeteilt, welche Daten seitens der Stadt Bad Ischl zur Verfügung gestellt werden müssen. Es handelt sich dabei um die Bereitstellung von Gelände- und Gebäudedaten in digitaler Form, welche als dreidimensionale Daten, dh auch mit Höhendaten, versehen werden müssen. Zusätzlich benötigt er Verkehrsdaten, bei welchen der Gesamtverkehr, aber auch der Schwerverkehrsanteil, wenn möglich aufgeteilt in leichte und schwere LKW, unbedingt dargestellt werden muss.
Zu den Gelände- und Gebäudedaten wurde Herrn DI Gruber mitgeteilt, dass diese in der Stadtgemeinde Bad Ischl leider nicht vorhanden sind und deshalb seitens der Gemeinde Detailangaben für die Einholung ev. Angebote benötigt werden.
Somit wurden als nächste Schritte mit Herrn DI Gruber vereinbart und durch ihn auch zugesagt, dass er sich bereit erklärt, bei einem Ausschuss-Termin im Herbst die notwendigen vorangeführten Informationen anhand eines konkreten Beispieles vorzustellen und danach gemeinsam zu diskutieren und abzuklären, welche Schritte und Maßnahmen gesetzt werden können bzw. müssen und welche Unterstützung seitens des Landes OÖ dazu möglich ist.
- Beantwortung durch Bgm. Haas : Der zuständige Sachverständige des Landes, DI Wolfgang Gruber vom Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik, führte mit dem Leiter der Bauabteilung Ing. Thomas Siegl, MBA MPA, im Juni ein Gespräch hinsichtlich der Möglichkeiten, diesbezüglich die Immissionssituation in Bad Ischl darzustellen. Dazu wurde seinerseits neben der allgemeinen Information auch mitgeteilt, welche Daten seitens der Stadt Bad Ischl zur Verfügung gestellt werden müssen. Es handelt sich dabei um die Bereitstellung von Gelände- und Gebäudedaten in digitaler Form, welche als dreidimensionale Daten, dh auch mit Höhendaten, versehen werden müssen. Zusätzlich benötigt er Verkehrsdaten, bei welchen der Gesamtverkehr, aber auch der Schwerverkehrsanteil, wenn möglich aufgeteilt in leichte und schwere LKW, unbedingt dargestellt werden muss.
Anmerkung:
Lärm ist jene Umweltbelastung, von der sich die Bevölkerung am meisten betroffen fühlt. Dauernde Lärmbelastung kann Gesundheitsschäden (wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen, Stress, Bluthochdruck oder erhöhtes Herzinfarktrisiko) hervorrufen. Daher sind weitere Maßnahmen zur Senkung der Lärmbelastung und zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung unumgänglich. Den schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie den unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm ist daher vorzubeugen oder entgegenzuwirken.
Dazu dienen u.a. folgende Maßnahmen:
1) Ermittlung der durch Umgebungslärm hervorgerufenen Belastungen mit Hilfe von strategischen Umgebungslärmkarten
2) Sicherstellung einer umfassenden Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
3) Ausarbeitung von Aktionsplänen auf Grundlage von strategischen Umgebungslärmkarten.
Ziel ist es Lärmminderungsmaßnahmen dort durchzuführen, wo das Ausmaß der Belastung durch Umgebungslärm zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen oder unzumutbaren Belästigungen führen könnte. Und eine hohe Umweltqualität in Bezug auf Umgebungslärm in jenen Bereichen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist.
Ich ersuche um schriftliche Beantwortung dieser Anfrage und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
GRÜNE Bad Ischl
FO GR Markus Reitsamer e.h.