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Anfrage zum Nichtraucherschutz

Nichtraucherin Nichtraucherschutz

FO GR Markus Reitsamer
GRÜNE Bad Ischl
Fraktion der GRÜNEN im Gemeinderat
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl


Bgm. Helmut Haas
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl

Bad Ischl, am 25.06.2006


Anfrage Tabakgesetz, Nichtraucherschutz



Sehr geehrter Herr Bgm. Helmut Haas!

Gemäss den Bestimmungen des § 63a OÖ GemO i.d.g.F richte ich namens der GRÜNEN Bad Ischl an Sie als Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad Ischl nachfolgende


ANFRAGE


Nach den Bestimmungen des § 13 (1) Tabakgesetz gilt, unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der Regelung des § 12, Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte. („öffentlicher Ort“: jeder Ort, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann). Als öffentlicher Ort im Sinne dieses Gesetzes kann wohl auch das Stadtamt Bad Ischl angesehen werden.

Gemäss § 13a. sind Rauchverbote nach §§ 12 und 13 in den unter das Rauchverbot fallenden Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu machen.
Anstatt des Rauchverbotshinweises nach Abs. 1 können Rauchverbote nach §§ 12 und 13 auch durch Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das bestehende Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht werden.
Die Rauchverbotshinweise nach Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole nach Abs. 2 sind in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung klar ersichtlich sind.

Die Bestimmungen der § 13 und § 13a. sind seit dem 1. Jänner 2005 in Kraft.

Welche Verfügungen werden sie treffen um:
1) im Sinne des Tabakgesetzes in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Stadtamtes Bad Ischl den Nichtraucherschutz hinreichend zu gewährleisten und
2) der Kennzeichnungspflicht von Rauchverboten nachzukommen?


Ich ersuche um schriftliche Beantwortung dieser Anfrage und verbleibe
mit freundlichen Grüssen


GRÜNE Bad Ischl
FO GR Markus Reitsamer e.h.



Anfragebeantwortung durch Bgm Haas am 25.08.2006

Sehr geehrter Herr GR. Reitsamer!

Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass der Schutz der Nichtraucher im Stadtamt, jedenfalls was den Parteienverkehr und die Mitarbeiter der Verwaltung betrifft, ja bereits seit Jahren gewährleistet ist. Im übrigen ist im Umfeld von Sitzungen die Einschaltung gelegentlicher Rauchpausen zu beobachten und ich ersuche daher alle Damen und Herren, die es betrifft, in den Räumen dieses Hauses nicht zu rauchen und dem Gesetz zu entsprechen.

Nachdem das Tabakgesetz die Anbringung von Hinweisen oder Symbolen, die auf das Rauchverbot aufmerksam machen vorsieht, wird das entsprechend veranlasst werden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister:
Helmut Haas eh.



Passivrauchen kann tödlich sein!
Täglich sterben zwei bis drei Österreicher an den Folgen von Passivrauch. Die überwiegende Zahl davon an Schlaganfall und Herzinfarkt, aber auch an Lungenkrebs sowie an chronischen Lungenkrankheiten und Asthma. Die Österreichische Krebshilfe möchte selbstverständlich allen Rauchern helfen, ihre Sucht zu überwinden. Wir wollen aber vor allem an Ihre persönliche Verantwortung gegenüber Nichtrauchern appellieren. Wenn Sie unbedingt rauchen müssen, dann nicht vor Nichtrauchern und insbesondere nicht vor Kindern. Gerade Kinder und Jugendliche orientieren sich an Ihrer Vorbildwirkung.

Passivrauchen
Vielen Menschen ist die Gefährlichkeit des Passivrauchs nicht bewusst. Die Österreichische Krebshilfe informiert darüber ausführlich in der Broschüre >>>Passivrauchen pdf-Datei


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