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Anfrage zu Laubsaugern

Laubsauger

FO GR Markus Reitsamer
GRÜNE Bad Ischl
Fraktion der GRÜNEN im Gemeinderat
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl


Roland Bartl
Leiter Städt. Wasserwerk und Städt. Bauhof
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl

Bad Ischl, am 08.08.2007


Anfrage zu Laubsaugern bzw. Laubbläsern mit Verbrennungsmotoren



Sehr geehrter Herr Bartl!

Aufgrund einer Anregung aus der Bevölkerung, leiten wir nachstehende Fragen zum Einsatz von sogenannten Laubsaugern bzw. Laubbläsern mit Verbrennungsmotoren, mit dem Ersuchen um Beantwortung, an Sie weiter:

  • 1) Kommen im Bereich der Stadtverwaltung Bad Ischl sogenannte Laubsauger bzw. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren zum Einsatz?
  • 2) Wenn ja: Wie viele derartige Geräte sind derzeit im Einsatz?
  • 3) Wenn ja: In welchen Bereichen?
  • 4) Welche Erfahrungen gibt es dazu bezüglich der Lärm- und Abgasbelastungen, welche von solchen Geräten ausgehen?
  • 5) Wie effizient, auch im Hinblick auf den Zeitaufwand, sind Laubsauger bzw. Laubbläser im praktischen Einsatz?
  • 6) Im Hinblick auf die Diskussion um den Klimawandel: Ist derzeit an den Einsatz solcher/weiterer Geräte gedacht?

Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage!

FO GR Markus Reitsamer
GRÜNE Bad Ischl



Anfragebeantwortung durch Roland Bartl am 09.08.2007

Sehr geehrter Herr GR. Reitsamer!

Bezugnehmend auf die o.a. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen:

  • 1) Die Stadtgemeinde besitzt lediglich den >>>Kubota L5030 Rasenmäher (Einsatzbereich: Gesamte öffentliche Grüngroßflächen)
  • 2) Dieser ist mit einer Laubabsaugung ausgestattet, mit welcher sowohl der abgemähte Grünschnitt als auch im Herbst das herabgefallene Laub aufgesaugt wird. Das Gerät ist ja jetzt neu angekauft worden und besitzt einen 50 PS umweltfreundlichen, wassergekühlten KUBOTA-Flüster-Dieselmotor (ist wirklich wesentlich geräuschärmer als die Vorgängermodelle). Der Motor entspricht nicht nur den EG-Schadstoffgrenzwerten (97/68/EWG) und den Russemmissionsgrenzwerten (77/537/EWG), sondern auch den strengen EPA-Schadtstoffausstossbedingungen.
    Nicht erreichbare Randflächen bzw. Kleinflächen werden mittels Handrasenmäher und Freischneider betreut, wobei das abgefallene Laub im Herbst händisch entfernt und zum Teil zur neuerlichen Humusbildung liegen bleibt.
  • 3) Ohne dieses Fahrzeug wäre eine derartig umfangreiche Grünflächenpflege, wie sie die Stadt Bad Ischl besitzt, undenkbar, sodass eine äußerst hohe Effizienz gegeben ist. Als eher inneffizient wird der Einsatz eines Laubbläsegerätes eingestuft. Inneffizient deswegen, da eine entsprechende Lärmbelästigung gegeben wäre, das abgeblasene Laub würde bei entsprechendem Wind neuerlich verfrachtet werden und so glaube ich, bei nassem Laub nicht ordentlich funktionieren.
    Ein Ankauf oder die Verwendung eines solches Gerätes ist daher nicht vorgesehen.
  • 4) An den Ankauf von weiteren Mähgeräten oder Laubsauggeräten ist nicht gedacht.


Ich hoffe mit den gegebenen Antworten gedient zu haben.

Gruß, Roland Bartl


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