Antrag Bleiberecht
Antrag zu TOP 23b) der >>>22. Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Bad Ischl
vom 13. Dezember 2007
• Initiative für die Einführung eines Bleiberechts in Österreich
GRÜNE Bad Ischl, 05.12.2007, 09:43
Petition
In Österreich sind Menschen, die seit vielen Jahren hier leben und arbeiten, deren Kinder hier aufgewachsen sind und zur Schule gehen, akut und teils ohne eigenes Verschulden von der Abschiebung bedroht. Die Gründe dafür sind vielfältig – sie reichen von qualitativ schlechten und übermäßig komplexen Gesetzen, über komplizierte Behördenwege hin bis zu 15 Jahre dauernden Asylverfahren.
Diese Menschen haben derzeit keine Möglichkeit, ein Bleiberecht zu erhalten. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl unterstützt die Einführung eines Bleiberechts in Österreich. Damit soll ein rechtsstaatliches Verfahren geschaffen werden, das Menschen, die seit fünf und mehr Jahren in Österreich leben und integriert sind, ermöglicht, in Österreich zu bleiben. Denn: Daham is daham!
Der Österreichische Nationalrat und die Bundesregierung werden daher ersucht, für besonders gut integrierte Personen - insbesondere Familien - die von einer Abschiebung aus Österreich bedroht sind, eine rechtliche Möglichkeit zum Verbleib in Österreich zu schaffen.
Es wird ersucht, dieser an den Nationalrat und die Bundesregierung gerichteten Petition, die Zustimmung zu geben.
Anmerkung:
Warum ein Bleiberecht?
Aufgrund der bestehenden fremden- und asylgesetzlichen Regelungen in Österreich und der äußerst langen Asylverfahren in Österreich gibt es immer mehr Familien, die sich während dieser Zeit sehr gut in die österreichische Gesellschaft integriert haben - sei es durch den Schulbesuch der Kinder, durch die Integration in die Arbeitswelt, durch die Aneignung der deutschen Sprache oder auch durch das Einbringen und Einfügen in die örtliche Gemeinschaft. Trotzdem droht ihnen die Abschiebung, wenn das Asylverfahren mit einem negativen Ergebnis beendet wird. Auch das Instrument des humanitären Aufenthalts konnte diese Fälle nicht auf befriedigende Art und Weise lösen. Daher sollte für besonders gut integrierte Personen und Familien mit langjährigem Aufenthalt rechtlich eine Möglichkeit zum Verbleib in Österreich eröffnet werden.
Schlechte Gesetze führen zu tragischen Schicksalen. Das gilt insbesondere für das Fremdenrecht. Menschen, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind, solche die hier integriert sind und seit Jahren hier ihre Heimat haben, stehen vor der Abschiebung – entweder weil sie Behörden-Formalitäten nicht erfüllt haben oder wegen Asylverfahren, die sich über Jahre (bis zu 15 Jahre) hinziehen. In den letzten Jahren hat allen voran das Fremdenrechtspaket 2006 für unmenschliche Härten gesorgt.
Derzeit gibt es für diese Menschen nur eine Möglichkeit: Allein der Innenminister kann im Wege eines Gnadenaktes im Einzelfall eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Für diesen Gnadenakt gibt es weder nachvollziehbare Kriterien, noch ein rechtstaatliches Verfahren. Es dürfen nur unverbindliche Ersuchen gestellt werden. Das Innenministerium führt keine Statistik über die Zahl der Ersuchen, die jährlich behandelt werden. Nur die Zahl der erteilten humanitären Aufenthaltsgenehmigungen ist bekannt. Diese Bilanz ist erschreckend: Im Jahr 2006 wurden nur 206 humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, im Jahr 2003 waren es noch 1.575. Das wird der Tragweite und der menschlichen Problematik dahinter sicherlich nicht gerecht. Andere EU – Staaten haben das erkannt und auf vielfältige Weise reagiert. Deutschland etwa hat erst vor kurzem ein eigenes Bleiberecht erlassen.
Was für ein Bleiberecht?
Durch diese Initiative für ein Bleiberecht soll dafür gesorgt werden, folgenden Menschen einen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren zu ermöglichen, der ihnen ein Aufenthaltsrecht sichert:
- 1. Gut integrierte LangzeitasylwerberInnen sollen nach drei Jahren die Möglichkeit erhalten, ein Bleiberecht zu erwerben
Derzeit gibt es in Österreich rund 45.000 Asylverfahren. Über 6.700 davon dauern bereits länger als 5 Jahre. Hinter jedem Asylakt steht ein Mensch, häufig ganze Familien, die mittlerweile einen fixen Platz in Österreich gefunden haben. Sie sind als unsere jahrelangen ArbeitskollegInnen, Nachbarn oder MitschülerInnen nicht mehr wegzudenken. Dieser Personenkreis soll für ein humanitäres Aufenthaltsrecht, verbunden mit einem Arbeitsmarktzugang in Frage kommen.
- 2. Menschen, die seit mehr als fünf Jahren gut integriert in Österreich leben und kein Aufenthaltsrecht haben, sollen die Möglichkeit erhalten, ein Bleiberecht zu erwerben
Viele Menschen stehen zum aktuellen Zeitpunkt ohne Aufenthaltsrecht in Österreich da. Darunter gibt es besonders tragische Fälle. Familien, die seit 10 Jahren, ja seit 15 Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen. Sie sind von Abschiebung bedroht, haben kein Recht auf Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schülerfreifahrt oder sonstige Leistungen. Grund dafür sind undurchschaubare Regelungen im Gesetz, komplexe und schikanöse Behördenwege. Ab fünfjährigem Aufenthalt und gutem Leumund soll auch hier ein Bleiberecht möglich sein.
- 3. Rechtsstaatlichkeit statt Gnadenakt! – Einführung eines rechtstaatlichen Bleiberechtsverfahrens
Kein Gesetz ist perfekt. Es werden immer wieder Härten passieren. Immer wieder werden Menschen auf humanitäre Gründe für ein Bleiberecht angewiesen sein. Dafür braucht es ein rechtstaatliches Verfahren, in dem humanitäre Gründe definiert und festgestellt werden. Eine dadurch entstehende Rechtsprechung führt zu Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Das Motto lautet hier Rechtstaatlichkeit statt Gnadenakt.
- 4. Rechte für binationale Ehen garantieren
Durch die seit 2006 geltenden Regeln werden binationale Ehen schwer benachteiligt. EhepartnerInnen, die seit Jahren in Österreich leben, müssen plötzlich im Herkunftsland einen Antrag auf Aufenthalt stellen. Dadurch werden Familien auseinandergerissen und das Recht auf Familienleben wird akut gefährdet. Anträge auf Erstniederlassungsbewilligung müssen daher für Angehörige von EU – BürgerInnen wieder im Inland gestellt werden können. Nur so lässt sich der bestehende Rechtsanspruch auf Familiengemeinschaft umsetzen.
Wichtig! Die Regelungen zu Pkt. 1 und 2. sind einmalige Stichtagsregelungen. Wer zu einem festzulegenden Stichtag 5 Jahre in Österreich lebt, der kommt für ein Bleiberecht in Frage. Die Regelungen zu Pkt. 3 und 4 sollen dauerhaft Härtefälle mildern bzw. deren Entstehung im Falle binationaler Ehen verhindern.
Wortmeldung GR N. Wimmer (Liste für Ischl)
zum Top 23b) "Petition zum Bleiberecht" der 22. Gemeinderatssitzung
GR. Nikolaus Wimmer (Liste für Ischl): Da ist schon etwas dazu zu sagen. Dieser Antrag der „Ausländer-Partei“ der alternativen Grünen sprechen diesen Problemen und Auswirkungen nicht an. Sie sagt als nur, das ist bedauernswert. Aber was das wirklich für Österreich Auswirkungen von sozusagen Asylanträgern, die also nach 3 Jahren sagen, also hallo. Da bedürfte es also auch Richtlinien, der darf also dableiben.
Wenn ich also gerade in der jüngsten Vergangenheit lese, dass einmal in der „Krone“ das andere – damit es nicht einseitig wird – in der sicher „Wiener Zeitung“: Ein Österreicher hat sich also nicht ganz freundlich betragen. Ich weiss nicht: Hat er eine Äußerung gemacht oder nicht Äußerung? Jedenfalls hat es den Asylkindern nicht betragen. Haben ihn vor der Schule „abgepasst“. Sind also mit 15 Tscherschenen, Serben, Albanern auf diesen Buben zu. Er ist geflüchtet, in den Keller. Und dort haben sie ihm dann „Gib ihm’s!“ gegeben. Bis dann ein Lehrer gekommen ist, der ihn also so zusagen gerettet hat. Eine, die also nicht mitbeteiligt war, hat auch noch etwas in den Bauch gekriegt. Die Aussage von dem entsprechenden Direktor dieser Schule habe ihm, GR Wimmer, so gut gefallen: Das wäre kein ethisches Problem. Sondern das waren schulfremde Personen. Die kamen von einer anderen Schule, von einer Sonderschule, wo die alle sind. Dann sind sie in diese andere Schule gestürmt. Der Schüler hätte nicht in den Keller laufen dürfen. Dann wäre ihm womöglich gar nix passiert. Das ist also schon.
Dann das nächste: Vorkommnisse in Linz dieser Tage. Da gibt es eine Schule mit einer Turnerriege, die also jedes Jahr als Krampusse auf den Linzer Stadtplatz ziehen. Ja, das wollten sie auch heuer machen. Sie haben es nur nicht geschafft. Auf einmal sind sie also bei einem Türken angestanden. (Es wurde einem Teilnehmer) die Larve heruntergerissen, es wurde ihm ein Messer entgegengehalten. Ein weiterer Teilnehmer hat auch was in den Bauch reingekriegt. Sie haben es also vorgezogen, den Rücktritt anzugreifen. Die Teilnehmer konnten erst am nächsten Tag ihre friedliche Aktion zu machen, unter Polizeischutz. Das sind also so Auswirkungen, die wenn man also großzügig zu den also Asylanten ist.
Ein besonderes Beispiel ist die Familie Zogay, die es geschafft hat, viele Jahre in Österreich zu bleiben. Hat nie, sind Wirtschaftsflüchtlinge. Sind nicht bedrängt worden, irgendwo im Kosovo. Sind also einfach nach Österreich gegangen, weil es ihnen da besser gefällt, weil es hier schöner ist, als wie da unten. Statt da unten alles aufzubauen. Die Frage ist also praktisch: Ja das praktisch, dass der Vater und der Sohn straffällig geworden ist. Das ist reklamiert worden: Wie darf man das bitte an die Öffentlichkeit geben, das ist doch gegen den Datenschutz? Und die Tochter ist bekannt geworden als Rädelsführerin für ja, Mobbing von einer Meningitis erkrankten Mitschülerin. Also so friedlich und so frei nicht nur. Da ist in der Öffentlichkeit, in einer antideutschen Zeitung und in ORF, so auf die Tränendrüsen gedrückt worden. Dass also praktisch damit versucht wird, das ganze Einwänderungsproblem zu sagen. Das Problem ist also wirklich: Was erlebe wir selber, ich persönlich in Bad Ischl: Einmal: Wir müssen also praktisch Gelder zahlen, dass wir also Deutschunterricht für Kinder in der 2 und 3 Generation, die hier sind, dass die erst Deutsch lernen. Der Integrationswille ist offensichtlich vielfach nicht so gross.
Dann auch: Es hat eine Demonstration gegeben von 3.500 Türken in Salzburg. Die haben offensichtlich eine gute Organisation, dies zustande zu bringen. Und wenn man sich also bedenkt, die würden also sicher nicht für österreichische Interessen auf die Straße gehen. Wenn wir also Differenzen mit den Türken hätten, hätten wir den Feind in eigenen Land. Die würden also sicherlich nicht für österreichische Interessen demonstrieren.
Zwischenruf GRE Dr. Klaus Brändle: Ich glaube es reicht, Herr Wimmer!
Es ist offensichtlich der Fehler der Österreicher, gutmütig, großzügig zu sein, in der Gesetzgebung. Wenn ich also praktisch sehe, vergleichsweise in der Schweiz: Wennst du keinen Ausweis hast, wirst du nicht behandelt. Wir (in Österreich) bei uns ist es also üblich, dass sie vorher den Pass wegwerfen, eine falsche Identität angeben und dann also bei uns sind. Und offensichtlich praktisch machen: Wenn der eine Asylantrag abgelehnt wird, wird der nächste gestellt. Da gibt es also Fälle, bis zu 7 Asylanträge. Haben nie die Berechtigung. Aber sie stellen halt einen neuen Antrag. Und die Österreicher lassen sichs gefallen. Das ist leider bedauerlich. Wenn man also in Amerika auswandern willst…….
Ein Zuhörer verläst unter Protest den Sitzungssaal.
Heute ist es so: Man darf keine kritischen Sachen sagen. So ist man Ausländerfeind. Man darf also nicht die Interessen der Österreicher vertreten. Von meiner Sicht aus würde ich genau so wie die Schweizer machen. Behandeln nicht, wenn sie sich also nicht identifizieren können. Das müsste also genau festgelegen. Wenn ein Antrag gestellt wird, müsste also klar deklariert werden, inwieweit diese Angaben stimmen. Dann müsste es auch in entsprechender Zeit also praktisch behandelt werden. Der Antrag, ist der berechtigt, ist der nicht berechtigt. Eine Berufungsmöglichkeit, die also……
Bgm. Hannes Heide, unterbricht GR Wimmer: Herr Wimmer! Es geht hier nicht um den Antrag! Sie reden hier über Einwanderung nach Amerika…….
GR. Nikolaus Wimmer (Liste für Ischl): Ich stelle keinen Antrag! Ich stelle also, was weiss ich, also nur fest, wenn ich Gesetzgeber wäre, welche Forderungen ich stellen würde. Und das steht mir also bitte zu Recht.
Bgm. Hannes Heide: Nur ihre Forderungen haben mit dem vorliegenden Antrag nichts zu tun. Da geht es um ein Bleiberecht. Sie reden über Ausländer, wie sich diese verhalten.
GR. Nikolaus Wimmer (Liste für Ischl): Ich bin jetzt gerade dabei! Ich lass mir von ihnen bitte nicht unterbrechen, wenn es ihnen passt! Ich stelle nur fest!
Bgm. Hannes Heide: Ich glaube schon, dass ich den Vorsitz habe und ich darf sie schon „Zur Sache!“ rufen.
GR. Nikolaus Wimmer (etwas lauter): Ich gebe eine Stellungnahme ab, zu dem Antrag.
Bgm. Hannes Heide: Ja bitte, dann machen sie dies.
GR. Nikolaus Wimmer (Liste für Ischl): Ja, das tue ich ja!
Bgm. Hannes Heide: Ich hatte im letzten Moment das Gefühl, dass diese nicht mehr so war.
GR. Nikolaus Wimmer (Liste für Ischl): Wie diese Anträge, also so wie…. Das ist also ein Unterlaufen unserer Identität. Wenn das also kommt, dass also bei uns praktisch kein Krampus oder Nikolaus mehr in den Kindergarten gehen darf. Und der Advent ….. Das ist tatsächlich so! Bei Straffälligkeit, sofortige Abschiebung und nicht sagen, nach 3 Jahren integregieren können sie bleiben. Danke.
Ergebnis:
Die an den Nationalrat und die Bundesregierung gerichtete Petition zum Bleiberecht wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl in der >>>22. Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2007 mit 21 Ja-Stimmen (3 GRÜNE, 17 SPO und ÖVP-StR Streibl), 15 Stimmenthaltungen (12 ÖVP und 3 FPÖ) sowie 1 Gegenstimme (LIste für Ischl) mehrheitlich angenommen.
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