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Antrag Trinkwasser Quelle Wildenstein 250908

Antrag zu TOP 21d) der >>>25. Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 25. September 2008

Trinkwasser

Trinkwasser-Quelle Wildenstein, Verseuchung durch coliforme Keime und Enterokokken
Ursachenforschung, kommunales Krisenmanagement und Information der Bevölkerung

GRÜNE Bad Ischl, 13.09.2008, 19:40

Die OÖ Landesstrategie Zukunft Trinkwasser

Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1, das durch nichts ersetzt werden kann. Die Versorgung der Bevölkerung mit gesundem Trinkwasser ist für Leben und Gesundheit unabdingbar. Wasser bildet die Lebensgrundlage für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus.

Unter Einbindung aller im Landtag vertretenen Fraktionen, der FachexpertInnen des Landes, der SozialpartnerInnen, der Wasserversorgungsunternehmen sowie von Betroffenen und unabhängigen ExpertInnen wurde 2003 die "Plattform Trinkwasser" ins Leben gerufen und damit ein intensiver Arbeitsprozess zur Erarbeitung von Leitlinien für den zukünftigen Wasserschutz in Oberösterreich geführt.

Nach eineinhalbjähriger Arbeit beschloss der OÖ Landtag Anfang Juli 2005 mit "Zukunft Trinkwasser" die erste Landesstrategie für den Schutz und die Sicherung des OÖ Trinkwassers.

In dieser Zukunftsstrategie werden Leitlinien für die zukünftige Landespolitik im Bereich Trinkwasser festgeschrieben, auf denen aufbauend in den nächsten Monaten und Jahren konkrete Maßnahmenpakete erstellt und umgesetzt werden.

Gerade aktuelle Entwicklungen auf internationaler Ebene wie Globalisierung, Liberalisierung und Privatisierung sowie der steigende Finanzdruck auf die Kommunen führen zu erhöhten Anforderungen an eine zukunftsorientierte Wasserwirtschaft. Für das Land Oberösterreich ist es daher besonders wichtig, eine gemeinsame Linie für die Zukunft festzuschreiben, die Wasserschutz und Wasserversorgung vereint und außer Streit stellt.

Sauberes Wasser ist ein Grundrecht und muss im Zuge der Daseinsvorsorge seitens der staatlichen Stellen gewährleistet sein. Dazu bekennt sich das Land Oberösterreich durch die Beschlussfassung von "Zukunft Trinkwasser".

Die Landesstrategie "Zukunft Trinkwasser" baut dabei u.a. auf folgenden grundsätzlichen Bekenntnissen auf:

• Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist als Angelegenheit der Daseinsvorsorge auch in Zukunft Aufgabe und Kernkompetenz der Gemeinden.

• Auch in Katastrophen-, Krisen- und Notfällen ist eine Trinkwasserversorgung im notwendigen Ausmaß sicherzustellen.

• Flächendeckender Grundwasserschutz zur vorsorglichen Sicherung der Grundwasserqualität sowie der besondere Schutz von Trinkwasserversorgungsanlagen durch Schutz- und Schongebiete sowie wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen werden aktiv betrieben.

Der großen Bedeutung der natürlichen Ressource Grundwasser Rechnung tragend, wurde in Oberösterreich Trinkwasser als besonders schützenswertes Gut in die Landesverfassung aufgenommen.


Krisenvorsorge und Notwasserversorgung

Aus den vielfältigen Strukturen des Normalbetriebes einer Wasserversorgungsanlage (WVA) leiten sich unterschiedliche, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Maßnahmen zur Krisenvorsorge und Notwasserversorgung ab.

Die Krisenvorsorge hat die Aufgabe, rechtzeitig eine systematische Risikoanalyse durchzuführen und daraus folgend Maßnahmen zu setzen, damit Risiken vermieden, Risiken reduziert und eingetretene Notfälle bewältigt werden können.

Bei der Trinkwassernotversorgung handelt es sich um die Aufrechterhaltung bzw. Sicherung der Trinkwasserversorgung in Katastrophen-, Krisen- und Notfällen, also plötzlich eintretenden, nicht unmittelbar vorhersehbaren bzw. auch nicht direkt abwendbaren Ereignissen. Die Bedrohungsszenarien sind auch von der Lage, den hydrologischen Gegebenheiten, der Größe der WVA und der Eintrittswahrscheinlichkeit abhängig. Die möglichen Auswirkungen und erforderlichen Schutzstrategien sind daher in den Maßnahmen und im Aufwand unterschiedlich.

Trinkwassernotversorgung in der Öffentlichen Wasserversorgung:
Die Verantwortung liegt beim Wasserversorger selbst. Als Hilfestellung hat das Land OÖ im Jahre 1992 allen Gemeinden ein Merkblatt zur Trinkwassernotversorgung zur Verfügung gestellt. Dieses Merkblatt wurde zwischezeitlich durch neue ÖVGW Richtlinien ersetzt. 1999 wurde den Gemeinden ein Rahmenplan für die Trinkwassernotversorgung zur Umsetzung auf freiwilliger Basis empfohlen.


Erkenntnisse aus bisherigen Störfällen:

• Mögliche Ursachen (Naturkatastrophe, Unglücksfall, Sabotageakt, „politischer“ Krisenfall) und ihre Auswirkungen sind zu analysieren (Erkenntnis: Wasserversorgungsanlagen jeder Größe können betroffen sein).

• Notfallplanung sichert Versorgungsqualität und -kontinuität und schont die Nerven, daher: Vorsorgekonzept erstellen hinsichtlich Wasserbedarf, Gewinnung, Verteilung, Speicherung, Holprinzip, Qualitätssicherung, Energieversorgung, bauliche Sicherung, Bevorratung, Personal, Kommunikation. Die Maßnahmen und der Aufwand sind u.a. auch von der Größe der WVA abhängig.

• Alarm- und Einsatzpläne erstellen, aktuell halten und kommunizieren

• Katastrophen erfordern abgestimmte Zusammenarbeit (zentrale Einsatzstellen)

• Üben der Handlungsabläufe schafft Sicherheit, denn Notfälle melden sich nicht an!

• WVA mit "2 Standbeinen" mit unterschiedlicher Gefährdungscharakteristik unterstützt die Versorgungsqualität und -kontinuität.



Es wird daher der

ANTRAG

gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl möge beschliessen:

„Für die Ischler Bevölkerung ist seitens der Stadtgemeinde Bad Ischl gerade auch in Krisenzeiten die bestmögliche Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Zur Krisenvorsorge und Notwasserversorgung sind dazu u.a. insbesonders nachfolgende Massnahmen zu ergreifen und gemäss einem abgestuften Massnahmenplan umzusetzen:

• Krisenvorsorge durch eine systematische Risikoanalyse
• Darstellung von möglichen Bedrohungsszenarien und Erarbeitung von Schutzstrategien
• Notfallplanung durch Ausarbeitung eines Vorsorgekonzeptes
• Alarm- und Einsatzpläne erstellen
• regelmäßiges Beüben von Notfallszenarien zur Optimierung von Handlungsabläufen im Rahmen des kommunalen Krisenmanagements
• Pressearbeit und umfassende Information der Bevölkerung

Krisenmanagement

Zur Erarbeitung der o.a. Pläne und Massnahmen wird eine Arbeitsgruppe für „Kommunales Krisenmanagement“ eingerichtet.“


Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.


GR Markus Reitsamer (GRÜNE): Zwei >>>Krisen- und Sicherheitsworkshops haben bereits stattgefunden - unter Leitung von Ex-Cobra-Kommandant >>>Wolfgang Bachler. Der dabei begonnene Weg sollte gemeinsam fortgesetzt und das Kommunale Krisenmanagement weiter ausgebaut werden. Wenn die Krise kommt, sollten die Mitglieder der Behördlichen Einsatzleitung bestmöglich geschult sein, damit die Bevölkerung von einer Krise nach Möglichkeit fast gar nichts mitbekommt. Für die Bevölkerung sollte gerade in Krisenzeiten die bestmögliche Versorgung mit Trinkwasser garantiert sein.
Die Grüne Fraktion dankt den Mitarbeitern von Wasserwerk und Bauhof für ihre vorbildliche Arbeit. Es gehr nicht um das Herbeireden einer Krise, sondern klar um Krisenmanagement. Man wolle das beste Kommunale Krisenmanagement, welches möglich ist und einen Bürgermeister, der sich klar dazu bekennt. Die behördliche Einsatzleitung (BEL) ist zu stärken, denn diese trifft die politischen Entscheidungen im Krisenfall. Die Technische Einsatzleitung beübt Krisensituationen ständig. Die BEL sollte viel mehr Übungen ansetzen und hiefür eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

Bgm. Heide: Ein Kommunales Krisenmanagement sei ohnedies verpflichtend vorgeschrieben, Bad Ischl beschäftigt sich über das Maß hinausgehend damit; die wenigen Schwierigkeiten wurden immer bestens gemeistert. Er stelle daher folgenden Gegenantrag: „Die betroffenen Einsatzorganisationen werden um eine Stellungnahme dazu gebeten, einen entsprechenden Arbeitskreis einzurichten.“

Vizebgm. Panhuber schließt sich dem Antrag von Bgm. Heide an.


Ergebnis:
Der von Bgm. Hannes Heide eingebrachte Gegenantrag "Einholung von schriftlichen Stellungnahmen der Einsatzorganisationen, einen entsprechenden Arbeitskreis einzurichten" wird mehrheitlich angenommen.
Daher wurde über den GRÜNEN Antrag Trinkwasser-Quelle Wildenstein und kommunales Krisenmanagement im Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl in der >>>25. Gemeinderatssitzung vom 25. September 2008 gar nicht mehr abgestimmt. Schade! Das Ischler Trinkwasser und ein verbessertes kommunales Krisenmanagement im Bereich der behördlichen Einsatzleitung sind dem Ischler Gemeinderat offenbar nicht besonders wichtig.

>>> OÖ Katastrophenschutzgesetz


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