Gegenantrag: Vergaberichtlinien Betreubares Wohnen
Gegenantrag zu TO-Punkt 7 der Tagesordnung der >>>5. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 21.10.2004
Es wird der
Gegenantrag
gestellt, der Gemeinderat möge beschliessen:
Vergaberichtlinien „Betreubares Wohnen“
Die punktemässige Bewertung der für den Wohnraumbedarf massgebenden Umstände (Vergaberichtlinien „Betreubares Wohnen“) wird wie folgt erweitert:
- Bei der Wohnungsvergabe werden Personen, welche älter als 70 Jahre sind, bevorzugt behandelt. Ab einem Lebensalter von 70 Jahren gibt es einen Altersbonus von 15 Punkten.
- Für alle privat erbrachten Pflegedienstleistungen (Krankenpflege, Besuchsdienst, Reinigungsdienste, Altenbetreuung,....), welche von Angehörigen oder sonstigen pflegenden Personen, welche nicht im Rahmen von professionellen mobilen Diensten erbracht werden, sind bis zu 30 Punkte zu vergeben.
- Alle übrigen punktemässigen Bewertungen der für den Wohnraumbedarf massgebenden Umstände sind gemäss vorliegendem Amtsvortrag beizubehalten.
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.
Anmerkung vom 08.02.2005:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl hat in seiner 5. Sitzung vom 21.Oktober 2004 die "Vergaberichtlinien und Punkteblatt für Betreubares Wohnen der Gemeinde Bad Ischl" beschlossen. Der Familienausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 28. Oktober 2004 Betreubare Wohnung nach dem beschlossenen Punkteblatt vergeben.
Nunmehr mussten die Vergaberichtlinien für Betreubares Wohnen der Gemeinde Bad Ischl in der Sitzung des Familienausschusses vom 13. Jänner 2005 geändert werden. In einem Schreiben vom 08.11.2004 teilte die Sozialbteilung des Landes OÖ der Gemeinde Bad Ischl mit, dass "... keine Punkte für den/die AntragstellerInnen bzw. für weitere Personen vergeben werden sollen ...".
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