Antrag: geplante Errichtung eines Fachmarktzentrums
ein Fachmarkt für Bad Ischl?
Wortmeldungen und Antrag zu TO-Punkt 16. der Tagesordnung der >>>8. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 28.04.2005
Bauvorhaben Fachmarktzentrum; Bauvorhaben zur Errichtung eines Fachmarktzentrums mit Fachgeschäften samt PKW Stellplätzen auf den Gst. 310/108, .219, 310/131, 310/145, 310/146, EZ. 295, 450, 447, KG. Ahorn
betrifft Grundstück der ehemaligen Ford-Berner-Autowerkstätte an der B 158 und nördlich daran angrenzende 3 Grundstücke
GRÜNE Bad Ischl, 28.05.2005 / 14:40
Übersicht:
• 1. Wortmeldung FO Markus Reitsamer (GRÜNE)
• Antrag GRÜNE Bad Ischl
• 1. Stellungnahme VizeBgm. Panhuber (ÖVP)
• 1. Stellungnahme GR Fuchs (FPÖ)
• 2. Wortmeldung FO Markus Reitsamer (GRÜNE)
• 1. Stellungnahme Bgm. Haas
• 2. Stellungnahme VizeBgm. Panhuber (ÖVP)
• 3. Wortmeldung FO Markus Reitsamer (GRÜNE)
FO GR Markus Reitsamer:
Sehr geehrter Bürgermeister! Werte KollegInnen und Vertreter der Presse!
Der bis dato gültige Flächenwidmungsplan sowie das ÖEK der Stadtgemeinde Bad Ischl sind im Gemeinderat im Juli 2001 beschlossen worden und sind diese seit dem 7. September 2001 gültig.
Ab diesem Zeitpunkt war und ist für alle Widmungswerber klar und deutlich, welche Ziele die Stadtgemeinde Bad Ischl im Bereich der Örtlichen Raumplanung verfolgt und welche Entwicklungen und Projekte daher eher gewünscht und welche eher nicht erwünscht sind. Diese Festlegungen des ÖEK betreffen alle Widmungswerber, sowohl den kleinen Häuselbauer ebenso wie etwa auch Gewerbetreibende. Manche Leute konnten sich offenbar mit gewissen Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (keine weiteren Lebensmittelmärkte an der B158) zunächst gar nicht anfreunden und haben dagegen ganz massive rechtliche Bedenken angemeldet.
Die betreffenden Grundparzellen, auf denen nunmehr der Fachmarkt errichtet werden soll, wurden erst im Jahre 2001 im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes in „Gemischtes Baugebiet- M“ umgewidmet. Dies als abgestufte Widmung und Pufferzone zu dem nördlich gelegenen Wohngebiet (mit der Marie-Louisen-Strasse als Wohnstrasse) und dem südlich daran angrenzenden Betriebsbaugebiet der ehemaligen Autowerkstätte und der Tankstelle. Im ÖEK findet sich dazu keinerlei Hinweis, dass auf dem betreffenden Grundstreifen („Gemischtes Baugebiet- M“) ein Fachmarkt oder etwas Ähnliches errichtet werden soll.
Die Firma >>>Admira Grundinvest GmbH hat mit Eingang vom 9. November 2004 um die Errichtung eines Gewerbebetriebes angesucht. Diese Firma Admira, nunmehriger Firmensitz Kugelhofstrasse 7/2, in 5020 Salzburg, möchte auf dem Areal der ehemaligen Ford-Berner-Autowerkstätte einerseits Kunden-Parkplätze und auf den nördlich davon gelegenen drei Grundstücken den angesprochenen Fachmarkt errichten. Das Fachmarktgebäude soll nicht unterkellert und eingeschossig werden. Folgende Geschäfte sind vorgesehen: Einrichtungen, Bank, Tiernahrung und –zubehör, Bettwäsche, Bekleidung.
In der CIMA „Einzelhandels-Strukturuntersuchung für die Stadt Bad Ischl“, erstellt im Auftrag des Stadtmarketing Bad Ischl, vom Oktober 2004 steht u.a. klipp und klar zu lesen: ‚Die vorliegenden Marktgebietsergebnisse sollten dazu führen, dass die richtigen Schlüsse gezogen werden: Das bedeutet: Punktuelle Ansiedlung statt rigoroser Flächenexpansion. Weitere grossflächige Ansiedlungen, insbesondere an den peripheren Standorten, wären nicht standortverträglich.’ Ein, wie wir meinen, wohl mehr als deutlicher Hinweis.
In der 10. Sitzung vom 20. Jänner 2005 hat der Ausschuss für Bau- und Siedlungsangelegenheiten nachfolgenden Antrag beschlossen, welchem sich auch der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27. Jänner 2005 angeschlossen hat: Die Bauverhandlung solange auszusetzen, bis ein Rechtshilfeansuchen an das Land OÖ (Baurechtsabteilung) gestellt und dieses durch die zuständige Abteilung behandelt wurde. Ein diesbezügliches Schreiben der BauR ist am Stadtamt bereits eingegangen. Eine konkrete präjudizielle Aussage der Aufsichtbehörde zu einem laufenden Verfahren kann aus rechtlichen Gründen natürlich nicht erfolgen. Es erscheinen gewisse Dinge allerdings nicht ganz ausschliessbar bzw. anderes durchaus im Bereich des Möglichen, um es einmal so zu Umschreiben.
Am 3. Februar 2005 gab es an Ort und Stelle eine mündliche Verhandlung. Dabei ging es einerseits um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Fachmarktzentrums.
Andererseits um die Erteilung der Genehmigung zur Versickerung der Oberflächenwässer in das Grundwasser. Der Ausgang des 2. Verfahrens ist noch ausständig, da das vorgelegte Entwässerungsprojekt in der vorliegenden Form nicht verhandlungsfähig war. Im gegenständlichen Bereich befand sich nämlich ursprünglich eine Tankstelle und später eine Autoreparaturwerkstätte. Ein Teil der zur Verbauung vorgesehenen Grundflächen sind daher als Verdachtsflächen sowohl im Kataster des Umweltbundesamtes als auch in dem der OÖ Landesregierung eingetragen. Es wurde dabei im Zuge dieses Verfahrens vom Amtssachverständigen sowohl ein neues Entwässerungskonzept als auch der Nachweis der Belastungsfreiheit des Bodens gefordert.
Der bau- und gewerbetechnische Amtssachverständige ging in seinem Gutachten bereits davon aus, dass die parallel zur B158 geplante so genannte „Aufschliessungsstrasse“ ins öffentliche Gut übernommen wird und damit nicht dem Fachmarktzentrum zuzurechnen ist. Ob es zur cÜbernahme der Aufschliessungsstrasse ins öffentliche Gut bereits einen Beschluss eines zuständigen Gemeindegremiums gibt, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Am 20. April 2005 erfolgte an Ort und Stelle eine mündliche Bauverhandlung. Dabei wurde im Befund u.a. festegehalten, dass die eingereichte Bauführung der Widmung entspricht, da es sich laut Projektunterlagen um Verkaufsflächen handelt, auf denen Waren überwiegend mit Bedienung angeboten werden. Dies würde also den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetz 1994 entsprechen. Nach Ansicht der GRÜNEN Bad Ischl kann jedoch, ohne weitere Ermittlungen, dieser Rechtsansicht der Behörde nicht beigetreten werden. Wenn allerdings von keiner der im Bauverfahren beteiligten Parteien gegen einen Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde 1. Instanz Berufung eingelegt wird, würde der Baubescheid in Rechtskraft erwachsen. Weder der Gemeinderat (als Baubehörde 2. Instanz) noch eine weitere Behörde würde mit der baurechtlichen Angelegenheit befasst werden. Nach dem momentanen Stand der Dinge, erscheint allerdings dieses Szenario sehr wahrscheinlich zu sein.
Man sollte sich dabei immer vor Augen halten: Die Struktur und das Prosperieren der Ischler Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt muss uns allen, allen Fraktionen, ein wirkliches Anliegen sein. Gerade auch vor dem Hintergrund der zum Teil drastischen Ergebnisse und Aussagen der bereits angesprochenen Einzelhandelsstrukturuntersuchung.
Wenn ich daher auch in diesem Zusammenhang als angeblich verzweifelt kämpfender Oppositionspolitiker verspottet werde - solche Aussagen bezeugen nicht gerade die Milch der frommen Denkungsart – so trage ich persönlich solche Anwürfe wirklich mit grosser Gelassenheit. Ja, die GRÜNEN Bad Ischl kämpfen, auch gemeinsam mit der Handelkammer und hoffenltlich mit allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, für die vitalen Interessen der Ischler Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt. Dafür stehe ich und dafür setze ich mich ein.
Dazu noch einige Fragen:
• Wollen und werden sie als Bürgermeister die Konkurrenz für die Ischler Wirtschaft quasi vor der eigenen Haustüre geradezu fördern und weiter begünstigen?
• Entspricht das vorgelegte Projekt in dieser Form tatsächlich den entsprechenden Bestimmungen des OÖ Raumordnungsgesetzes? Und ist es mit den Zielen und Leitlinien des seit dem Jahre 2001 gültigen ÖEK wirklich vereinbar?
• Werden sie zur Beantwortung noch einer ganzen Reihe von weiteren wichtigen Fragen, entsprechende Fachgutachten einfordern?
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Antrag
gestellt, der Gemeinderat möge beschliessen:
„Vor Erlass eines entsprechenden Baubescheides durch den Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz ist jedenfalls sicherzustellen:
a) Die Aufschliessung und Anbindung des geplanten Fachmarktes von und an die B158 soll über eine, parallel dazu geführte, so genannte „Aufschliessungsstrasse“ erfolgen. Die dabei in Anspruch zu nehmenden Grundstücke befinden sich z.T. auf Landestrassengrund des Gst. Nr. 415/1 bzw. auf dem Privatgrund des Gst. 421 GB Ahorn. Die grundbücherliche Sicherstellung der Zufahrt über diese Aufschliessungsstrasse zur Aufschliessung des geplanten Fachmarktes muss vorweg grundbücherlich gesichert sein. Auch die weitere Variante, diese Aufschliessungsstrasse in eventu zum öffentlichen Gut zu erklären (öffentliche Verkehrsfläche im Sinne des Strassengesetzes), müsste vorweg verbindlich geklärt und nicht bloss als Möglichkeit angedacht werden.
b) In einem Teilbereich der geplanten Baumassnahme befand sich bis in die 60-er Jahre eine Tankstelle und später eine Autowerkstätte. Die Grundstücke 310/108 und .219, EZ 295 GB Ahorn scheinen als Verdachtsflächen sowohl im Kataster des Umweltbundesamtes als auch der OÖ Landesregierung auf. Nach der Erfahrung mit Tankstellen dieses Alters ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Kontaminationen des Untergrundes vorliegen. Es kann auch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es nicht sowohl beim Betrieb der Tankstelle als auch bei dem der Autowerkstätte zu einer Kontamination des Bodens gekommen ist. Die unterirdischen Anlagenteile der im Jahre 1958 aufgelassenen Tankstelle sind ordnungsgemäss auszugraben und zu entsorgen. Es ist dabei ein fachlich qualifizierter Nachweis darüber zu führen, dass sämtliche Kontaminationen entfernt wurden (Belastungsfreiheit des Bodens vor allem im Hinblick auf Kohlenwasserstoffe).
c) Es ist von einem unabhängigen Gutachter festzustellen, ob es sich bei den Shops tatsächlich um Verkaufsflächen handelt, in denen Waren überwiegend mit Bedienung angeboten werden oder nicht. Es wäre somit gemäss den Bestimmungen des OÖ ROG 1994 zu prüfen, ob in dem Geschäftsbau Fachmärkte geplant sind, in denen nicht überwiegend die Kunden die Ware selbst entnehmen können (Selbstbedienung) oder die Kunden von Personal bedient werden. Dabei wird wohl insbesondere auch zu prüfen sein, ob bestimmte Flächen tatsächlich als mögliche Verkaufsflächen auszuscheiden sind, obgleich zu einem späteren Zeitpunkt ein Wechsel zur Nutzung dieser Flächen als Verkaufsflächen durchaus denkbar und möglich erscheint. Das Planungsbüro des Bauwerbers wird dabei als wirklich unabhängiger Gutachter wohl nicht in Betracht kommen.
d) Vor Bescheiderlass sind alle bescheidrelevanten Planungsänderungen als Austauschpläne, sowie ein neu zu erstellendes Entwässerungsoperat zur geplanten Versickerung der Oberflächenwässer dem Ausschuss für Bau- und Siedlungsangelegenheiten der Stadtgemeinde Bad Ischl zur Kenntnis zu bringen.“
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.
Vizebgm. Panhuber (ÖVP):
ÖVP wird sich der Stimme enthalten, da der Antrag inhaltlich nicht relevant sei; die ÖVP war von Anfang an vehement gegen diesen Fachmarkt, da dieser einen weiteren Kaufkraftabfluss aus dem Zentrum verursacht - man haben jedoch keine rechtliche Mglichkeit der Verhinderung des Fachmarktes, die einzige Möglichkeit wäre lediglich eine zeitliche Hinauszögerung des Bauvorhabens.
GR. Fuchs (FPÖ):
Es sei nicht zielführend, Schuldige zu suchen, die dafür verantwortlich sind, dass ein weiterer Fachmarkt errichtet werden soll; die FPÖ ist ebenfalls der Meinung, dass die gefällten Entscheidungen nicht mehr revidiert werden können.
FO GR Markus Reitsamer:
Im AVG (=allgemeines Verwaltungsgesetz) ist zwar die Erledigungspflicht enthalten, jedoch nicht, ob ein zu erlassender Bescheid positiv oder negativ zu sein hat. Es scheine ihm, dass der Bürgermeister die Tendenz hatte, sowieso einen positiven Baubescheid zu erlassen. Deshalb wurde die >>>Stellungnahme der Grünen abgegeben. Es müsse eine klare Willenskundgebung des Gemeinderates vorliegen, in welcher Richtung der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz weiter zu denken hätte.
Bgm. Haas (SPÖ):
Es wurde lediglich die Bauverhandlung ausgeschrieben; gegen die Errichtung des Fachmarktes sei leider kein rechtlicher Schritt möglich, diese Tatsache wurde auch beim Land OÖ. bestätigt.
Vizebgm. Panhuber (ÖVP):
Vizebgm. Panhuber wiederholt, dass trotz vieler Gespräche über eine mögliche Verhinderung eines Fachmarktes keine rechtliche Grundlage hiefür gefunden werden konnte.
FO GR Markus Reitsamer:
Es sei zwar logisch, dass der Grundeigentümer seine Liegenschaft bestmöglich verwerten möchte; bedauerlich sei nur, dass entgegen vorheriger Ankündigung keine Übereinstimmung mit der Gemeinde gesucht wurde. Weitere Kritik: Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger ist gleichzeitig Planersteller - dies sei eine schiefe Optik. Er rege an, nochmals genau zu prüfen, ob tatsächlich der Sachverhalt vorliegt, der angenommen wird.
Anmerkung vom 29.04.2005, 00:06 Uhr
Abstimmung:
Für den >>>Antrag stimmten GR. Glatz, GR. Markus Reitsamer, GR. Gertrud Reitsamer (alle GRÜNE), GR. Nikolaus Wimmer (ISCHL)
16 stimmten gegen den Antrag, 14 Stimmenthaltungen, 2 Gemeinderäte bei Abstimmung nicht anwesend.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl hat in seiner 8. Sitzung vom 28.04.2005 den Antrag der Grünen Bad Ischl somit mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
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Hebt Haas ab? oder: man baut uns einen Fachmarkt
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