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Antrag Mobilfunkanlagen

Mobilfunkanlagen-Antrag - Entwurf

Resolution an Land OÖ / Österr. Bundesregierung

„Der Gemeinderat der Stadgemeinde Bad Ischl unterstützt im Sinne der zahlreichen von Mobilfunkanlagen betroffenen BürgerInnen die Forderungen der Mobilfunkpetition vom 7. Mai 2003 und ersucht um rasche Beratung der entsprechenden bundesgesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen vor nicht ionisierender Strahlung.“

Begründung:
Infolge des Mobilfunknetzausbaus hat sich die mittlere Strahlungsintensität von elektromagnetischen Feldern in Städten und Gemeinden im Vergleich zu den Achtzigerjahren mehr als verzehnfacht. Gesundheitlich v.a. wichtig ist, daß im Mobilfunknetz die Nachrichten selbst digitalisiert und als Datenpakete über elektromagnetische Mikrowellen in einem hochfrequent gepulsten Verfahren übertragen werden. Dabei entstehen Magnetfelder in gepulster Modulation, deren gesundheitliche Risken und Wirkungen umstritten, aber alles andere als widerlegt sind. Weitere mögliche Beeinträchtigungen bestehen u.a. im Zusammenhang mit dem Vektorpotenzial des Magnetfeldes sowie im Zusammenhang mit Infraschall und Mikrovibrationen. Es wurden beim Menschen (und zum Teil auch bei Tieren), neben der unstrittigen Veränderung der Gewebetemperatur, auch andere gesundheitsbeeinträchtigende Auswirkungen beobachtet.
Dennoch wird von Betreibern, vielen PolitikerInnen bis hin zur Weltgesundheits-organisation WHO die Gesundheitsfrage negiert oder verharmlost und nach wie vor ausschließlich auf die (vergleichsweise wenig kritischen) thermischen Wirkungen (Gewebeerwärmung) abgestellt (übrigens auch in der Grenzwertfrage). Nichtthermische Effekte insgesamt, Auswirkungen der gepulsten Modulation, Effekte je nach Alter, Lang- oder Kurzzeitexposition, Strahlungsdosis, Potenzierung bei Mehrfachexposition werden verneint, ohne den Nachweis führen zu können.
Auch technisch werden nachweislich machbare Vorsorgegrenzwerte aus wirtschaftlichen und prinzipiellen Überlegungen konsequent abgelehnt. Selbst Resolutionen des Obersten Sanitätsrats beim Gesundheitsministerium (zu Verortung, Belastungsminimierung) werden negiert. Es bestehen gravierende Forschungsdefizite und ein massiver Unwille, sich mit dieser aus Betreiber- wie Regierungssicht unangenehmen Seite des Milliardengeschäftes Mobilfunk seriös auseinanderzusetzen.

In einer Mobilfunkpetition, die von vielen Initiativen, VertreterInnen aller Parlamentsparteien, diversen Umweltberatungen und den ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt unterstützt wird, werden dem Parlament wichtige Handlungsfelder nahegelegt. Die zentralen Forderungen lauten:

  1. Unverzüglicher Start des bereits seit langem in Aussicht gestellten interministeriellen und interdisziplinären „Runden Tisches“ mit Beteiligung der Plattform Mobilfunk-Initiativen zur Erarbeitung eines Gesetzes zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (Anmerkung 2)
  2. Erstellung eines auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Immissionskatasters für Mobilfunksender (z.B. Vorbild Italien)
  3. Industrieunabhängige Überprüfung und Monitoring nach Errichtung von Anlagen (z.B. Vorbild Italien)
  4. Interdisziplinäre Abklärung der von der Bevölkerung berichteten und mit der Errichtung von Mobilfunksendern in Zusammenhang gebrachten Störungen des Wohlbefindens und akuter gesundheitlicher Reaktionen und Störungen (mit Einbeziehung niederfrequenter Körperschallmessungen)
  5. Maßnahmen bis zur Realisierung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Anmerkung 3)
  6. Sanierungsmaßnahmen für bereits bestehende Anlagen (Anmerkung 4)
  7. Klärung der Haftungsfrage (Anmerkung 5)
  8. Intensivierung der Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene um unverzüglich, basierend auf der derzeitigen wissenschaftlichen Datenlage, massive Forschungen in Richtung technischer Minimierung der Strahlenbelastung sowohl der Handynutzer als auch der passiven Konsumenten (Gesamtbevölkerung) und der Anrainer von Mobilfunksendern einzuleiten (Anmerkung 6)
  9. Musterverträge für Mobilfunk-Bestandsverträge mit Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber zur Abklärung typischer Anrainerbeschwerden und Verzicht auf die einseitige 20-jährige Unkündbarkeit (Anmerkung 7)
  10. Verpflichtende Gewerbeberechtigung (Maklerkonzession) für die Akquisiteure von Mobilfunk-Bestandsverträgen zwischen Bestandsgebern (Grundstücksbesitzer) und Bestandsnehmern (Mobilfunkbetreiber).

Wir wollen an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass die Unterzeichner dieser Petition nicht prinzipiell gegen mobile Kommunikation auftreten. Wir treten jedoch für eine gesundheitsverträgliche Errichtung der erforderlichen Infrastruktur unter Wahrung demokratischer Rechte und Verantwortung für die Volksgesundheit ebenso ein wie für die Klärung weiterer offener Fragen wie z.B. Arbeitnehmerschutz (Handys als Betriebsmittel, ungeklärte Fragen bei Dacharbeiten etc.) und die Intensivierung der nationalen und internationalen Forschungsbemühungen für eine Minimierung der Strahlenbelastung für die Gesamtbevölkerung, die Anrainer von Mobilfunksendern und die Handynutzer.“

Nachdem auch die Bevölkerung in der Gemeinde davon betroffen ist und die Betreiber von Sendeanlagen in vielen Fällen nicht einmal der mit dem Gemeindebund vereinbarten Informationspflicht nachkommen, ist ein gemeinsamer Appell an die Landes- und Bundesregierung im Sinne der Mobilfunkpedition nötig.


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