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Aufsichtsbeschwerde Stiegenverkauf Lauffen

Stiegenabgang in Lauffen

Streit um Stiegenabgang zur Traun
- Anrainer sammelten Unterschriften

>>>Artikel OÖNachrichten vom 03.07.2009 (e.brandner)

BAD ISCHL. Der Konflikt um einen Stiegenabgang zur Traun im Stadtteil Lauffen will nicht enden. Jetzt haben Anrainer mehr als 100 Unterschriften gegen den bereits rechtsgültigen Verkauf der Stiege an einen Privaten gesammelt.

Weil die Erhaltung einer alten Stiege bei der Traun für die Stadtgemeinde Bad Ischl zu teuer wurde, verkaufte sie den Abgang 2006 an einen privaten Anrainer, der die Stiege daraufhin für die Öffentlichkeit sperrte.

Seither laufen andere Nachbarn gegen diese Ischler Stiegenprivatisierung Sturm. Die Stufen würden zum einzigen Badeplatz in Lauffen an der Traun führen und die kürzeste Verbindung zwischen einzelnen Häusern bilden, argumentieren sie. Seit der Abgang gesperrt sei, müssten die Anrainer einen lästigen Umweg in Kauf nehmen.

Weil die Stadtgemeinde beim Verkauf im Jahr 2006 einen Formalfehler machte, hofften die Anrainer, den Beschluss rückwirkend aufheben zu können. Aus Sicht von Landesjuristen war dies freilich nicht möglich. Zudem hat der Bad Ischler Gemeinderat laut Auskunft von Bürgermeister Hannes Heide inzwischen Rechtsklarheit hergestellt.
GRÜNE Anmerkung: Einen Gemeinderatsbeschluss, diesen Steigenabgang an die Familie Laimer zu verkaufen, hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Dies ist durch die vorliegenden Gemeinderats-Protokolle ganz klar und eindeutig belegbar. Hier wurde keine Rechtsicherheit geschaffen. Sondern wissentlich ein klar rechtwiedriger Akt gesetzt. Zum Nachteil der Laufner Bevölkerung.

Die Lauffener Stiegenanrainer geben aber nicht auf. Sie wollen sich nun an die Volksanwaltschaft wenden und haben darüber hinaus in Lauffen 108 Unterschriften gegen den Verkauf der Treppe gesammelt. „Bei einer Anhörung der Lauffener Bevölkerung hätte es ein klares Nein zu diesem Stiegeverkauf gegeben“, sagt Heinz Gsodam, Sprecher der Bürgerinitiative.

Halbwahrheiten in Umlauf
Der schriftliche Einspruch der Anrainer sowie die 108 Unterschriften sollen heute an Bürgermeister Hannes Heide übergeben werden. „Es ist das erste Mal, dass die Anrainer den Weg zu mir finden“, sagt Heide auf OÖN-Anfrage. „Bei meinen Bürgermeistergesprächen war ich vier Mal in Lauffen. Da hat sich nie jemand wegen des Stiegenverkaufs beschwert.“ Natürlich schaue er sich die Argumente der Kritiker gerne an, so Heide. „Aber ich fürchte, da sind viele Fehlinformationen und Halbwahrheiten in Umlauf, die zum Teil auch politisch geschürt wurden. Die Entscheidungen, die getroffen wurden, lassen sich aus meiner Sicht jedenfalls nicht rückgängig machen.“



Aufsichtsbeschwerde

Landesregierung rügt die Stadt Bad Ischl

  • Der Verkauf einer öffentlichen Stiege im Ischler Ortsteil Lauffen handelte der Stadt Bad Ischl eine Rüge der Landesregierung ein.

>>>Artikel OÖNachrichten vom 07.08.2008 (e.brandner)

Um die symbolische Summe von einem Euro verkaufte die Stadt Bad Ischl 2006 einen Stiegenabgang zur Traun an einen Anrainer – einem ehemaligen SP-Gemeinderat.
(Richtigstellung: Anstatt "SP-Gemeinderat" muss es heissen "Gemeinde-Bediensteten").

Die Stiege sei baufällig, die Gemeinde erspare sich dadurch Renovierungskosten, hieß es damals. Zwei weitere Stiegen in der Nähe würden den öffentlichen Zugang zum Fluss garantieren.

Zwischen den Anrainern vor Ort herrscht seither freilich dicke Luft, und auch die Grünen haben ein Thema gefunden. Denn der Beschluss ging nicht rechtskonform über die Bühne. Dies bestätigt nun auch das Land Oberösterreich nach einer Beschwerde des Grünen Obmanns von Bad Ischl Markus Reitsamer. Grund: Beim Verkauf einer städtischen Liegenschaft bräuchte es einen Gemeinderatsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit. In Bad Ischl entschied stattdessen der Stadtrat – einstimmig.

Rückgängig lässt sich der Handel dennoch kaum mehr machen. Einzige Konsequenz ist eine offizielle Rüge aus Linz für die Stadtgemeinde.

Bürgermeister Hannes Heide nimmt sie zur Kenntnis. „Das ganze passierte vor meiner Zeit als Bürgermeister“, so Heide.
GRÜNE Anmerkung: Seltsam. Denn zumindest hat Neo-Bürgermeister Heide ja als Stadtrat den zwar einstimmigen jedoch unrechtmässigen Stadtratsbeschluss vom 6. November 2006 zum Stiegen-Verkauf munter mitgetragen.

„Die Aufregung der Grünen halte ich aber für übertrieben. Hier geht es doch nur um juristische Spitzfindigkeiten.“
GRÜNE Anmerkung: Ach so. Klare Bestimmungen in der OÖ Gemeindeordnung sind nach Meinung des Bürgermeisters lediglich juristische Spitzfindigkeiten? Hier fehlt wohl neuerlich eher etwas die Kenntnis und der Respekt vor gesetzlichen Normen. Der Stadtrat hat hier eben einfach keinerlei Beschlussrecht! Denn nur der Gemeinderat hätte, mit Zweidrittelmehrheit, diesen Stiegenverkauf absegnen können. Und: Gemeinderatssitzungen sind bekannlich, im Gegensatz zu Stadtratssitzungen, öffentlich zugänglich.



Stiegenverkauf in Lauffen ungesetzlich?

Artikel GRÜNE Bad Ischl, 06.11.2007 (rm)


Wurde still und heimlich ein öffentlicher Stiegenabgang in Lauffen an eine Privatperson verkauft? Und durfte der Ischler Stadtrat das überhaupt?

Die genauen Vorgänge und Beweggründe rund um den Verkauf eines Stiegenabganges in Lauffen liegen nach wie vor im Dunkeln. Die GRÜNEN Bad Ischl haben daher in der >>>20. Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2007 einen Antrag auf Prüfung dieses Rechtsgeschäftes eingebracht. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Rund um diesen Stiegenverkauf gab und gibt es jedoch noch einige Dinge zu klären. Die GRÜNEN Bad Ischl haben sich daher an die Aufsichtbehörde beim Amt der OÖ Landesregierung (>>>Abteilung Gemeinden) mit dem Ersuchen gewendet, eine unparteiische und rechtliche Überprüfung dieser Angelegenheit durchzuführen.

Nachstehend die betreffende Aufsichtsbeschwerde an das Amt der OÖ Landesregierung sowie ein Auszug aus dem Protokoll der 20. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 25. Oktober 2007 betreff TOP 19c), Stiege Lauffen Nr. 71.



Traunfluss in Lauffen bei Bad Ischl

FO GR Markus Reitsamer
GRÜNE Bad Ischl
Stadtamt Bad Ischl
Pfarrgasse 11
A-4820 Bad Ischl

An die OÖ Landesregierung
Abteilung Gemeinden
z.H. Herrn HR Dr. Michael Gugler
Bahnhofplatz 1
A-4021 Linz

Bad Ischl, 06.11.2007


Aufsichtsbeschwerde

Betreff: Öffentlicher Traunabgang in Lauffen/Bad Ischl entlang Haus Lauffen 71, Verkauf


Sehr geehrter Herrn HR Dr. Michael Gugler!

Sachverhalt :
Die öffentlich begehbare Stiege beim Wohnhaus Lauffen Nr. 71, Wohnhaus Fritz Laimer war seit einigen Jahren baulich in einem eher schlechten Zustand und hätte schon seit Längerem einer Überprüfung und eventuellen Sanierung bedurft.

In der 21. Sitzung des Dienstleistungsausschusses der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 5. September 2005 wurde über ein weiteres Vorgehen in dieser Sache beraten. Letztlich wurde auf Antrag beschlossen, Herrn Fritz Laimer die besagte Stiege bei seinem Wohnhaus zur Übernahme anzubieten und diese Vorgehensweise dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung zu empfehlen.

In der 21. Sitzung des Stadtrates vom 6. November 2006 wurde unter dem TOP „Öffentliche Stiege Lauffen Nr. 71, Abverkauf“ u.a. folgendes erwogen:

· Die öffentlich begehbare Stiege beim Wohnhaus Lauffen Nr. 71 (Fritz Laimer) wäre baulich in eher schlechtem Zustand.

· In rund 25 Meter Entfernung befindet sich, beim Wohnhaus der Familie Jedinger, ein weiterer öffentlicher Stiegenabgang in einwandfreiem Zustand.

· Es befinden sich daher ausreichende fußläufige Ersatzverbindungen und somit ergibt sich für die Fußgänger keine wirkliche Verschlechterung der Situation.

· Es wurde daher in der 21. Sitzung des Dienstleistungsausschusses der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 5. September 2005 einhellig festgelegt, Herrn Fritz Laimer, welcher die Stiege entlang seines Objektes als Zugang zum Wohnhaus bzw. zur Garage benötigt zum symbolischen Kaufpreis von € 1,- anzubieten.

· Der Stadtrat beschloss dazu einstimmig antragsgemäß.

Beweis :
Auszug aus der Verhandlungsschrift über die 21. Sitzung des Stadtrates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 6. November 2007


Laut einem aktuellen Auszug aus dem Grundbuch des Bezirksgerichtes Bad Ischl wurde dieses Rechtsgeschäft durch eine Zuschreibung einer Teilfläche aus Gst 150/3 und Einbeziehung in EZ 110 bereits verbüchert.

Beweis :
Grundbuch 42012 Lauffen, Bezirksgericht Bad Ischl


Die Aufsichtsbehörde wird daher u.a. auch um Klärung der Frage ersucht, ob der zwischen der Stadtgemeinde Bad Ischl und der Familie Fritz Laimer abgeschlossenen Vertrag nicht mit Nichtigkeit behaftet war und noch immer ist.

In der der 20. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 25.10.2007 brachten die GRÜNEN Bad Ischl dazu unter dem TOP „Stiege Lauffen Nr. 71“ nachfolgenden
Antrag
zu Abstimmung:
„Die Angelegenheit „Abverkauf öffentliche Stiege Lauffen Nr. 71“ wird zur Überprüfung und rechtlichen Klärung dem Ausschuss für Finanzen und Rechtsangelegenheiten zugewiesen.
Weiters möge sich der Prüfungsausschuss mit dem Zustandekommen und der Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes befassen.“

Auf mögliche Mängel beim Verkauf wurde bei dieser Sitzung nachweislich und ausdrücklich hingewiesen:

· Keiner der betroffenen Anrainer wurde im Vorfeld vonseiten der Behörde über den geplanten Verkauf des bis dahin öffentlich zugänglichen Stiegenabgangs informiert. Es wurde dazu keinerlei Verfahren durchgeführt. So hatte niemand eine Möglichkeit, seine Meinung kundzutun bzw. mitzugestalten. Sich darauf zu verlassen, dass sich die Anrainer untereinander schon irgendwie einigen werden, ist nicht zielführend. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist seitdem etwas angespannt.

· Die Stiege wurde vor dem Verkauf an privat von allen Anrainern – auch vom nunmehrigen Besitzer Herrn Laimer – in Form einer Dienstbarkeit genutzt.

· Die Veräußerung von unbeweglichem Gemeindeeigentum ist grundsätzlich nur aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Gemeinderatsbeschlusses zulässig. Ein, wenn auch einstimmig gefasster Stadtratsbeschluss, wäre demnach nicht ausreichend.

  • Der o.a. Antrag fand jedoch keine Mehrheit im Gemeinderat und wurde somit abgewiesen.


Die Oö. Gemeindeordnung sieht in § 67 Abs 3 ausdrücklich die obligatorische Beschlussfassung des Gemeinderates vor, wenn unbewegliches Gemeindeeigentum veräußert werden soll. Um die Bedeutung derartiger Vorgänge noch zu unterstreichen, sieht § 67 Abs 3 Oö. GemO darüber hinaus aber sogar ein erhöhtes Konsensquorum - nämlich die Zweidrittelmehrheit - des Gemeinderates vor. Vorliegendenfalls wurde weder überhaupt ein Beschluss des Gemeinderates noch ein solcher mit qualifizierter Mehrheit über den gegenständlichen Verkauf gefasst.

Im Hinblick auf die ständige Rechtssprechung des OGH, insbesondere zu § 867 ABGB, ist vor diesem Hintergrund von einem mit Nichtigkeit behaftetem Rechtsgeschäft auszugehen.

Dass dies daher möglicherweise ein rechtliches "Nachspiel" für die Gemeinde haben könnte, allenfalls sogar in Form von Haftungsansprüchen, soll an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden.


Die Aufsichtsbehörde wird daher ersucht:

· die Vorgänge rund um die Abwicklung des Verkaufes des Stiegenabganges beim Haus Nr. 71 in Lauffen bei Bad Ischl rechtlich zu prüfen

· die Behebung des rechtswidrig gefassten Beschlusses des Stadtrates vom 6. November 2007 zu veranlassen

· in eventu der Stadtgemeinde Bad Ischl die Rückabwicklung dieses Rechtsgeschäftes aufzutragen

Mit freundlichen Grüssen
FO GR Markus Reitsamer
GRÜNE Bad Ischl



Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl

Auszug aus der Verhandlungsschrift
über die 20. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl
Donnerstag, 25. Oktober 2007 um 17.00 Uhr, Stadtamt Bad Ischl

TOP 19 c) Stiege Lauffen Nr. 71

  • Berichterstatter und Antragsteller: GR. Markus Reitsamer

Die öffentlich begehbare Stiege beim Wohnhaus Lauffen Nr. 71 (Fritz Laimer) war baulich einige Zeit in eher schlechtem Zustand. In rund 25 Meter Entfernung befindet sich, beim Wohnhaus der Familie Jedinger, ein weiterer öffentlicher Stiegenabgang in einwandfreiem Zustand. In der Sitzung des Dienstleistungsausschusses im September 2005 wurde daher beschlossen, Herrn Fritz Laimer die besagte Stiege bei seinem Wohnhaus zur Übernahme anzubieten.

In der Sitzung des Stadtrates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom November 2006 wurde danach einstimmig beschlossen, der Familie Fritz Laimer die entlang seiner Liegenschaft befindliche Stiege im Ausmaß von rd. 20 m² zu verkaufen.

Dazu ist festzuhalten:

  • Der betreffende Stiegenabgang ist einer der ältesten Stiegen in Lauffen
  • Die Ortsstruktur ist so gestaltet, dass für die Bewohner oberhalb der Straße über Wege und Stiegenabgänge ein möglichst direkter Zugang zur Traun erreicht wird.
  • Im Frühjahr 2006 wurde der oben genannte öffentliche Traunabgang gesperrt, weil er etwas baufällig geworden war. Da es sich lediglich um eine lose Absperrung handelte, war der Abgang auch weiterhin benutzbar und wurde auch tatsächlich von Anrainern weiterhin genutzt. Man ist allgemein davon ausgegangen, dass der Abgang renoviert wird, weil erst im Jahr 2005 das Stiegengeländer erneuert worden war.
  • Die Absperrung ist dann nicht mehr entfernt worden. Die Stiege wurde jedoch trotzdem benutzt.
  • Seitens des Stadtamtes Bad Ischl wurde im August 2006 diese Stiege Herrn Fritz Laimer zum Kauf angeboten. Die Stiege sollte danach mit Schildern „Privatweg - Durchgang auf eigene Gefahr“ versehen werden.
  • Die betroffenen Anrainer wurden seitens des Stadtamtes Bad Ischl über den bevorstehenden Stiegenverkauf an die Familie Laimer nicht informiert.
  • Im November 2006 wurde der bisher öffentliche Stiegenabgang zur Traun seitens der Gemeinde an Herrn Fritz Laimer verkauft.
  • Am 16.11.2006 wurde ohne jede weitere Vorankündigung oder Information der Anrainer ein Schild „Privatweg - Durchgang verboten“ errichtet und die Absperrung entfernt.
  • Daraufhin wurde in Lauffen von betroffenen Anrainern eine Unterschriftenaktion gestartet und die Liste mit 10 Unterschriften eingeschrieben an das Stadtamt geschickt.
  • Herr Fritz Laimer hat zwischenzeitlich die Stiege saniert und am Abgang ein Tor errichtet.
  • In Beantwortung eines Schreibens eines betroffenen Lauffner Bürgers vom 21. September 2007 teilte der Bürgermeister mit Schreiben vom 28. September 2007 im wesentlichen folgendes mit:
    o Die Stiege wurde im Jahre 2006 auf Beschluss des Stadtrates an die Familie Laimer veräußert.
    o Der bauliche Zustand der Stiege war sehr schlecht.
    o Es befinden sich ausreichende fußläufige Ersatzverbindungen und somit ergibt sich für die Fußgänger keine wirkliche Verschlechterung der Situation.
    o Die Stadtgemeinde bekennt sich nach wie vor zu diesem Verkauf dieses ehemaligen öffentlichen Stiegenanganges an einen Privaten.


Die GRÜNEN Bad Ischl weisen hiermit ausdrücklich auf mögliche Mängel beim Verkauf hin:

  • Keiner der betroffenen Anrainer wurde im Vorfeld vonseiten der Behörde über den geplanten Verkauf des bis dahin öffentlich zugänglichen Stiegenabgangs informiert. Es wurde dazu keinerlei Verfahren durchgeführt. So hatte niemand eine Möglichkeit, seine Meinung kundzutun bzw. mitzugestalten. Sich darauf zu verlassen, dass sich die Anrainer untereinander schon irgendwie einigen werden, ist nicht zielführend. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist seitdem etwas angespannt.
  • Die Stiege wurde vor dem Verkauf an privat von allen Anrainern – auch vom nunmehrigen Besitzer Herrn Laimer – in Form einer Dienstbarkeit genutzt.
  • Die Veräußerung von unbeweglichem Gemeindeeigentum ist grundsätzlich nur aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Gemeinderatsbeschlusses zulässig. Ein, wenn auch einstimmig gefasster Stadtratsbeschluss, wäre demnach nicht ausreichend.


Es wird daher nachfolgender

Antrag

gestellt:

„Die Angelegenheit ‚Abverkauf öffentliche Stiege Lauffen Nr. 71’ wird zur Überprüfung und rechtlichen Klärung dem Ausschuss für Finanzen und Rechtsangelegenheiten zugewiesen. Weiters möge sich der Prüfungsausschuss mit dem Zustandekommen und der Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes befassen.“

Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.


Bgm. Haas verliest hiezu in der 20. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl nachstehende Stellungnahme:

1) Die Beweggründe für die Auflassung der Stiege waren vor allem der bekannte schlechte bauliche Zustand und die Möglichkeit, die kostenintensiven Aufwendungen für den Winterdienst zu verringern. Eine allgemeine Diskussion über die Auflassung der Stiege wurde – auch in Anbetracht des Umstandes, dass sich in einer Entfernung von rund 25m die nächste öffentliche Stiege in einwandfreiem Zustand befindet - nicht abgeführt. ( Es darf auch bezweifelt werden, dass eine solche dem angesprochenen nachbarschaftlichen Verhältnis zuträglicher gewesen wäre).
2) Die ggstdl. Stiege wurde primär aufgrund ihres allgemeinen Charakters begangen; die Stadtgemeinde - und niemand sonst - ist Trägerin der allgemeinen Gehrechte, und nur die Stadtgemeinde kann über solche Rechte - bis hin zu deren Stilllegung - verfügen. Falls darüber hinaus Privatpersonen eigene besondere Rechte an Wegen wie z.B. die Dienstbarkeit eines Gehrechtes behaupten, wären solche allenfalls im Rechtsweg geltend zu machen.
3) Die Entscheidung über die Auflassung der Stiege wurde im Stadtrat über Empfehlung des Dienstleistungsausschusses getroffen. Die Verbücherung des Teilungsplanes war aufgrund der vereinfachten Bestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes über die Abschreibung geringwertiger Trennstücke ohne die Errichtung eines Kaufvertrages möglich, die befassten Behörden, das sind das Vermessungsamt sowie das örtliche Grundbuchsgericht, haben die getroffene Vorgangsweise akzeptiert. Wäre die Errichtung eines eigenen Kaufvertrages erforderlich gewesen, hätte dieser natürlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegen. Falls, wie in einer Zeitung zu lesen war, die Aufsichtsbehörde wirklich die Auffassung vertreten sollte, dass auch derartige Grundstücksübertragungen vom Gemeinderat zu beschließen sind, ist das natürlich zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss des Gemeinderates der Stadgemeinde Bad Ischl:

  • 7 Pro-Stimmen: GR. Peter Glatz, GR. Gerda Reitsamer, GR. Markus Reitsamer (alle GRÜNE); GR. Anton Fuchs, GR. Andreas Laimer, GR. Hermine Siegl (alle FPÖ); GR. Nikolaus Wimmer (für ISCHL)
  • 16 Stimmenthaltungen: StR. Christian Kranabitl, StR. Thomas Loidl, GR. Tobias Loidl, GR. Herbert Hödlmoser (alle SPÖ); Vizebgm. Panhuber Johann, StR. Streibl Johannes, StR. Zierler Christian, GR. Blohberger Wilhelm, GR. Donaubauer DI. Michael, GR. Fuschlberger Arnold, GR. Gollowitzer Wilhelm, GR. Grießmeier Engelbert, GR. Hohenberger Sabine, GR. Müllegger Lorenz, GR. Unterberger Maria-Luise , GRE. August Schuller
  • 14 Stimmen gegen den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder

Der Antrag wurde somit nicht angenommen.


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