Dringlichkeitsantrag: Kaiser-Therme
GRÜNE Bad Ischl, 14.12.2004, 12:36 Uhr
Die unterzeichneten Gemeinderäte stellen gemäß § 46 Abs. 3 OÖ GemO i.d.g.F den
Dringlichkeitsantrag
auf Aufnahme des nachfolgenden Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der >>>6. Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2004:
• Kaiser-Therme, Ermässigung für IschlerInnen, Startfinanzierung
Begründung:
Im Jahr 2002 wurde die Landeskuranstalt Bad Ischl in die bereits bestehende, landeseigene "Kaiser Therme Bad Ischl GmbH" (Thermenhotel) eingebracht. Die Kuranstalt wirtschaftete bis dahin defizitär. Das Kur-Hotel erzielte positive Ergebnisse.
Der Oberösterreichische Landesrechnungshof hat im Jahre 2004 im Zuge einer sogenannten Initiativprüfung die "Kaiser Therme Bad Ischl GmbH" eingehend geprüft.
In seinem Bericht vom Juli des heurigen Jahres wertet der LRH die Zusammenlegung der beiden Einrichtungen unter dem Aspekt der besseren Zusammenarbeit und der Nutzung von Synergien grundsätzlich als positiv. Auf Basis einer Planungsrechnung, welche die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Unternehmens bis zum Jahr 2006 vorsah, genehmigte der OÖ Landtag im Jahr 2001 Zuschüsse in Höhe von rd. 5,1 Mio. Euro für Investitionen und zur Verlustabdeckung.
Bisher blieben allerdings, nach Meinung des Rechnungshofes, die Ergebnisse hinter den prognostizierten Zahlen zurück. Die angestrebten Synergien wurden noch nicht im gewünschten Ausmaß erreicht. Hotel- und Kurbetrieb agieren in vielen Bereichen noch sehr eigenständig, operative Abläufe im Unternehmen sind noch optimierbar. Die Gesellschaft gab im Jahr 2003 zur langfristigen Absicherung des Unternehmens eine Studie in Auftrag. Das nunmehr vorliegende Konzept sieht Maßnahmen vor, die über den Rahmen des Unternehmens hinausgehen und große tourismus- und regionalpolitische Bedeutung haben. Der LRH hält dieses Konzept für innovativ, grundsätzlich machbar, aber ambitioniert. Zweckmäßigerweise sollte seine Realisierung in eine Gesamtstrategie für das Salzkammergut eingebettet werden. Über die Bereitstellung von Landesmitteln wäre nach Ansicht des LRH unter Berücksichtigung dieser Aspekte zu entscheiden.
Aus dem LRH Bericht geht klar hervor, dass ein erfolgreiches Tourismusprojekt in Bad Ischl nicht ohne Gesamtkonzept für die Region und ohne aktive Zusammenarbeit aller Betroffenen funktioniert. Die Empfehlungen des LRH müssen daher rasch in Angriff genommen werden und endlich muss auch die bereits im Jahr 2002 begonnene Zusammenführung des Hotel- und Kurbereiches personell und administrativ angegangen werden.
Weitere Investitionen seitens des Landes OÖ werden dabei wohl erst zu erwarten und auch daher verantwortbar sein, wenn es ein gemeinsam getragenes Zukunfts-Konzept und eine klaren Führungsstruktur gibt. Geschäftliche Einzelinteressen oder Meinungen wie: „Mir wern scho besser wissen, wia ma duan!" sind dabei ganz sicher sehr hinderlich für innovative Tourismusaktivitäten. Eine enge Zusammenarbeit aller Tourismuseinrichtungen und fachliche Weiterentwicklung gerade auch im Bereich Gesundheitsförderung sind ein Gebot der Stunde. Weiters ist es wichtig, dass auch die Bedürfnisse, der hier lebenden Bevölkerung bereits in die Planung miteinbedacht werden. Der Stadtrat der Stadtgemeinde Bad Ischl hat in seiner Sitzung vom 11. April 2000 zum Tagesordnungspunkt „Kaiser-Therme Bad Ischl“ folgenden Beschluss gefasst: Den Landeskuranstalten (nunmehr "Kaiser Therme Bad Ischl GmbH") wird für einen Zeitraum von 4 Jahren (somit von 2000 bis 2004) eine 50%-ige Ermässigung der Kanalbenützungsgebühr gewährt. Bei einem jährlichen Wasserverbrach von rund 70.000m³, macht diese Ermässigung beim derzeitigen Tarif von EURO 2,54 netto pro m³ einen Gesamtbetrag von rund EURO 90.000, - oder umgerechnet rund 1,2 Mio. Schilling pro Jahr aus.
Zudem ist festzuhalten, dass die Kaiser-Therme GmbH, gemäss einer alten Übereinkunft zwischen der damaligen Wirerschen Badestiftung und der Stadtgemeinde Ischl, einen jährlichen Wasserfreibetrag von 50.000m³ Wasser bezieht. Dies entsprecht einem Gegenwert von etwa EURO.........pro Jahr.
Diese vorhin erwähnte 50%-ige Ermässigung der Kanalbenützungsgebühr wurde jedoch ausdrücklich nur unter der Voraussätzung gewährt, dass sowohl Erwachsene als auch Kinder aus Bad Ischl gegen Vorlage einer Meldebestätigung, welche nicht älter als 3 Jahre sein darf, hinkünftig eine Ermässigung von 10% auf den Eintrittspreis im Hallenbad erhalten. Dabei dürfte es bei der kommunikativen Umsetzung, Übermittlung und einhgehenden Bekanntmachung dieser Eintrittsermässigung für Ischler Kinder und Erwachsene zu gewissen Problemen gekommen sein. So findet sich bisher weder auf der offiziellen Internetseite der Kaiser-Therme www.kaisertherme.co.at noch in entsprechenden Prospekten oder durch Aushang an den Kaiserthermen-Kassen kundgemacht ein entsprechender Hinweis auf diese Eintrittsermässigung. Auch dürfte diese Eintrittsermässigung, den uns vorliegenden Erfahrungsberichten nach, seitens der Geschäftsleitung nicht mit allen Angestellten im erforderlichen Ausmass kommuniziert worden sein.
Und was bei der Katrinseilbahn AG in vorbildlicher Weise erfolgt, nämlich der ausdrückliche Hinweis auf eine Ermässigung für die einheimische Bevölkerung, sollte doch auch für die Kaiser-Therme möglich sein. Vor allem vor dem Hintergrund einer von der Stadtgemeinde Bad Ischl grosszügig gewährten Ermässigung der Kanalbenützungsgebühr.
Es wird daher ersucht, dem Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes
• Kaiser-Therme, Ermässigung für IschlerInnen, Startfinanzierung
in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2004 die Dringlichkeit zuzuerkennen.
Beratung und Beschluss zur Dringlichkeit:
Es wird der
Antrag
gestellt, der Gemeinderat möge beschliessen:
Die "Kaiser Therme Bad Ischl GmbH" gewährt (ab sofort bis zum 31.Dezember des Eröffnungsjahres der Kaisertherme NEU) gegen Vorlage einer gültigen Meldebestätigung sowohl allen Erwachsenen als auch Kindern aus Bad Ischl, eine Ermässigung von 10% auf den Eintrittspreis.
Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadtgemeinde Bad Ischl zu einem geplanten Ausbau dieses für Bad Ischl und die ganze Region wichtigen touristischen Leitbetriebes, eine einmalige Startfinanzierung zu leisten. Diese hat einen Gegenwert einer 50%-igen Ermässigung der per anno anfallenden Kanalbenützungsgebühr und kann u.a. auch in Form einer Ermässigung dieser Kanalbenützungsgebühr gewährt werden.
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.
GR Glatz e.h. - GRE Dr. Brändle e.h. - GR M. Reitsamer e.h.
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