Europäischer Appell zur EU Dienstleistungsrichtlinie
KEINE DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE AUF KOSTEN DES EUROPÄISCHEN SOZIALMODELLS
Antrag zu TOP 20. der >>>12. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 15. Dezember 2005
GRÜNE Bad Ischl, 03.12.2005 / 21:38
Es wird der
Antrag
gestellt, den nachfolgenden "Europäischer Appell zur EU Dienstleistungsrichtlinie" zu beschliessen:
"Das Europäische Parlament berät seit einigen Monaten den Entwurf der EU-Kommission zur „Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt“. Diese Debatte tritt nun in die entscheidende Phase: Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am 22. November über das umstrittene beraten und dem Vorhaben zugestimmt. Im Januar 2006 soll das Europäische Parlament in erster Lesung über die Richtlinie entscheiden.
Wir – die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Aufrufs – lehnen die Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie in der von der EU-Kommission vorgelegten Form ab. Denn: Wenn die Richtlinie nicht in zentralen Punkten verändert wird, sind gravierende Konsequenzen für das Europäische Sozialmodell zu befürchten: Die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben würde gefährdet und die Regelungskompetenzen der öffentlichen Hand auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in Frage gestellt. Die generelle Einführung des Herkunftslandprinzip würde eine Abwärtsspirale bei Sozial-, Steuer-, Verbraucher- und Umweltstandards in Gang setzen. Außerdem hätte der vorliegende Richtlinienvorschlag eine massive Rechtsunsicherheit zur Folge.
Deshalb fordern wir das Europäische Parlament auf, die vorgeschlagene Richtlinie in folgenden Punkten zu verändern:
1. Der Anwendungsbereichs der Richtlinie sollte strikt auf kommerzielle Dienstleistungen begrenzt werden. Vor allem Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind von der Regelung auszunehmen – das gilt besonders für sensible Bereiche wie Gesundheitsdienste, audiovisuelle Dienstleistungen, Postdienste, Gas-, Elektrizitäts- und Wasserversorgung, Umweltdienstleistungen und den Zeitarbeitssektor.
2. Die Dienstleistungsrichtlinie sollte die bestehende und künftige sektorale EU-Gesetzgebung im Dienstleistungsbereich, wie auch das Übereinkommen von Rom über vertragliche Schuldverhältnisse sowie den Rom-II-Vorentwurf über außervertragliche Schuldverhältnisse lediglich ergänzen. Es muss klargestellt werden, dass die genannten Regelungen rechtlichen Vorrang gegenüber der Dienstleistungsrichtlinie haben.
3. Die Dienstleistungsrichtlinie sollte weder das Arbeitsrecht des Ziellandes, einschließlich der nationalen Tarifvereinbarungen, noch die Anwendung der Entsenderichtlinie beeinträchtigen.
4. Den Mitgliedsstaaten sollte es möglich sein, aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses in Übereinstimmung mit der europäischen Rechtsprechung eigene Anforderungen an Dienstleistungsanbieter zu erheben.
5. Wir brauchen eine Alternative zum Herkunftslandprinzip. Dieses sollte in keinem Fall in Bereichen Anwendung finden, wo noch keine hinreichende europaweite Harmonisierung erreicht ist.
6. Es sollte ein Harmonisierungsprozess in Gang gesetzt werden hinsichtlich der Genehmigungsregeln und -verfahren, der Anforderungen an Dienstleistungsanbieter, des Verhaltens des Dienstleisters, der Qualität oder des Inhalts der Dienstleistung, der Werbung, der Verträge und der Haftung. Diese Harmonisierung darf ausschließlich die von der Richtlinie erfassten Dienstleistungen betreffen - unter der Voraussetzung, dass die in Punkt 1 genannten Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ausgeklammert bleiben.
Wir fordern das Europäische Parlament auf, entsprechende Änderungen an der Richtlinie vorzunehmen."
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.
Ergebnis:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl hat in der >>>12. Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2005 mit 25 Ja-Stimmen und 11 Stimmenthaltungen die Resolution zur EU Dienstleistungsrichtlinie mehrheitlich angenommen.
Anmerkung:
Im Jänner 2006 wird im Europäischen Parlament im Zuge der Abstimmung über die EU-Dienstleistungsrichtlinie eine schwerwiegende Entscheidung über die Zukunft Europas getroffen werden. Vor allem das Kernstück dieser Richtlinie, das sogenannte „Herkunftslandprinzip“, gibt Anlass zur äußerst großer Besorgnis. Dieses hätte dramatische Verschlechterungen der Rechte der ArbeitnehmerInnen und des Konsumentenschutzes in der EU zur Folge. Ausserdem würden dadurch in jedem EU-Mitgliedsstaat 25 Rechtsordnungen gelten.
Diese Richtlinie wird häufig mit dem Argument verteidigt, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt werde. Das mag in Einzelfällen, für einige wenige Großkonzerne, zutreffend sein. Insgesamt widerspräche eine solche Situation aber nicht nur allen Prinzipien des bewährten europäischen Sozial- und Wohlfahrtsmodelles, sondern darüber hinaus auch den Regeln eines fairen Wettbewerbs, da die kleinen und mittleren Unternehmen (auch in Österreich!) dadurch massiv benachteiligt würden.
Wenn die EU-Dienstleistungsrichtlinie wirklich beschlossen wird, dann bedeutet das weiters eine Schwächung der Politik und der öffentlichen Hand, verbunden mit der Aushöhlung der Daseinsvorsorge. Es liegt auf der Hand, dass dadurch der soziale Zusammenhalt in Europa auf das Spiel gesetzt und letztlich die Europäische Union als Projekt insgesamt gefährdet werden könnte.
Links:
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