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Knock-Out für Innenstadt von Bad Ischl?

Fachmarkt

Bürgermeister erteilt Baubescheid!

GRÜNE Bad Ischl, 13.08.2005 (rm)

Trotz einiger rechtlicher Bedenken (etwa auch von Seiten der GRÜNEN Bad Ischl) hat der Ischler Bürgermeister Helmut Haas in der Sache Admira, neues Fachmarktzentrum, als Baubehörde 1. Instanz einen postitven Baubescheid erlassen.

Wird fortgesetzt!


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Wasserrechtliches Verfahren

GRÜNE Bad Ischl, 15.05.2005 (rm)

Das von der Firma Admira vorgelegte wasserechtliche Projekt konnte, nach massiven Einwendungen der Amtssachverständigen, in der 1. Verhandlung in der vorgelegten Form nicht verhandelt werden. Nunmehr ist eine weitere mündliche Verhandlung zur "Erlangung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Fachmarktes in der Stadtgemeinde Bad Ischl" angesetzt.

Termin: Dienstag, 24.05.2005, ca. 09:00 Uhr an Ort und Stelle (beim geplanten Fachmarkt an der B158, neben ÖAMTC)

Dabei geht es um die Einleitung der auf den betreffenden Grundstücken anfallenden Oberflächenwässer aus Park- und Verkehrsflächen sowie von Dachwässern. Laut vorliegendem Projekt sollen Entwässerung grundsätzlich erfolgen: a)Parkflächenentwässerung: Die auf den Parkflächen anfallenden Niederschlagswässer sollen in Sickermulden abgeleitet, über die Filterschicht in eine Drainage mit Boden eingebracht und das filtrierte Wasser in einen bestehenden Kanal, welcher in die Ischl mündet, abgeleitet werden. b)Dachflächenentwässerung: Die Ableitung der auf den Dachflächen anfallenden Regewässer soll über einen Sammelkanal in den o.a. bestehenden Kanal, welcher in die Ischl mündet, erfolgen.

In der wasserrechtlichen Verhandlung wird u.a. wohl auch zu klären sein:

• Kann das Erdreich auf allen Grundstücken tatsächlich zur Versickerung von anfallenden Niederschlagswässern verwendet werden? Ist dabei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschliessen, dass nicht zumindest in einzelnen Teilbereichen der Erdboden verunreinigt bzw. eventuell sogar kontaminiert sein könnte?

• Ist der über das bundesforstliche Grundstück Nr. 310/67 KG Ahorn führende Betonrohrkanal mit 40 cm Durchmesser tatsächlich noch so verwendungsfähig, dass eine ordentliche und gefahrlose Ableitung der beim Projekt Fachmarkt anfallenden Regenwässer so erfolgen kann, dass es dabei zu keiner Gefährdung der umliegenden Wohnobjekte kommen kann?

• Wenn eine Ableitung des Fliessgewässer des Filzmoosgrabens und seine geänderte Anbindung an den Ischlfluss im Rahmen eines neuen Projektes angedacht wird und ein solches Projekt der Wildbachverbauung tatsächlich im öffentlichen Interesse stehen würde - ist dann die geplante Situierung eines Fachmarktes gerade in jenem Bereich, welcher für eine gefahrlose Ableitung des Fliessgewässer des Filzmoosgrabens benötigt würde, nicht mehr als nur hinderlich? Könnte es durch das geplante Fachmarkt-Bauvorhaben im Ereignisfall gar zu einer Verschlechterung der Hochwassergefährdung der dort ansässigen Wohnbevölkerung kommen?

Auf all diese Fragen (und noch einiges mehr) wird wohl in der wasserrechtlichen Verhandlung am 24. Mai 2005 nach befriedigenden Antworten zu suchen sein.


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Sie wern an Morkt baun!
oder: doch keine "Nachdenkpause" für Fachmarkt!

GRÜNE Bad Ischl, 01.05.2005, 19:42 (rm)

Der Antrag der GRÜNEN Bad Ischl zu TO-Punkt 16. der Tagesordnung der 8. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 28.04.2005 betreffend >>>Bauvorhaben Fachmarktzentrum wurde von den anderen Parteien mehrheitlich niedergestimmt. Was doch sehr verwunderlich ist.

Denn sowohl der SPÖ- als auch der ÖVP-Fraktion ist es offenbar kein Anliegen, dass die unterirdischen Anlagenteile der im Jahre 1958 aufgelassenen Tankstelle ordnungsgemäss ausgegraben und entsorgt, sowie sämtliche (ev. das Grundwasser gefährdende) Kontaminationen des Bodens entfernt werden sollten.

Es ist den beiden Parteien offensichtlich auch kein grosses Bedürfnis, von einem unabhängigen Gutachter festzustellen zu lassen, ob der Fachmarkt in der projektierten Form tatsächlich den gesetzlichen Bestimmungen des OÖ Raumornungsgesetzes 1994 entspricht. Auch dass vor Bescheiderlass dem Ausschuss für Bau- und Siedlungsangelegenheiten der Stadtgemeinde Bad Ischl alle Planungsänderungen als Austauschpläne zur Kenntnis zu bringen wären, kümmert die SPÖVP herzlich wenig. Aber wo kein (politischer) Wille, da ist auch kein Weg.

Das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (im folgenden kurz OÖ ROG alt genannt) ist in seiner Stammfassung am 1. Jänner 1994 in Kraft getreten. Die zwischenzeitige Rechtsentwicklung, die Erfahrungen aus der Vollzugspraxis und die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs erfordern einige Änderungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes.
Dabei wurde auch der negativen Entwicklung der wuchernden Einkauftempel auf der grünen Wiese Rechnung getragen. Der Landesgesetzgeber will dabei durch strengere Bestimmungen dem dramatischen Flächenverbrauch durch Shoppingzentren am Stadtrand Einhalt gebieten.

Es liegt nunmehr eine Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 geändert wird (Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2005 - im folgenden kurz OÖ ROG neu genannt) zur Begutachtung auf.

Als wesentliche Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs, betreffend Einkaufszentren und Einkaufsparks, sind anzuführen:
Änderung der Bestimmungen über Geschäftsbauten (Handelsbetriebe). Um die Konzentration bestimmter Handelsbetriebe (z.B. Einkaufszentren, Einkaufsparks) von vornherein einer raumordnerischen Kontrolle zu unterwerfen, soll ab einer Verkaufsfläche von 300 m², ausgenommen in Kerngebieten, eine Geschäftsgebietswidmung erforderlich sein. Anmerkung: Das in einem Wohngebiet geplante neue Fachmarktzentrum an der B158 in Bad Ischl wäre daher auf diesen 3 Grundstücken in dieser Form nicht mehr möglich!

Ein Raumordnungsprogramm der Landesregierung ist erst ab einer Gesamtverkaufsfläche von über 1.500 m² erforderlich, wobei das Warenangebot entscheidend ist. Die Verkaufsflächen mehrerer Betriebe werden - ausgenommen in Kerngebieten – zusammengezählt.

§ 23 OÖ ROG alt: Sonderwidmungen im Bauland:
(3) Als Gebiete für Geschäftsbauten sind solche Flächen vorzusehen, die für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf (§ 24) bestimmt sind. Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf dürfen ausschließlich in diesen Gebieten errichtet werden; ihre Gesamtverkaufsfläche darf das im Flächenwidmungsplan festgelegte Höchstausmaß nicht übersteigen. Gleiches gilt für die Verwendung eines bisher anderweitig verwendeten Gebäudes als Geschäftsbau für den überörtlichen Bedarf sowie die Vergrößerung der Gesamtverkaufsfläche eines bestehenden Geschäftsbaus für den überörtlichen Bedarf. (Anm: LGBl.Nr. 32/1999)

§ 23 OÖ ROG neu lautet:
(3) Als Gebiete für Geschäftsbauten sind solche Flächen vorzusehen, die für Geschäftsbauten (§ 24) bestimmt sind. Solche Geschäftsbauten dürfen - ausgenommen in Kerngebieten - ausschließlich in diesen Gebieten errichtet werden; ihre Gesamtverkaufsfläche darf das im Flächenwidmungsplan festgelegte Höchstausmaß nicht übersteigen. Gleiches gilt für die Verwendung eines bisher anderweitig verwendeten Gebäudes als Geschäftsbau sowie für die Vergrößerung der Gesamtverkaufsfläche eines bereits bestehenden Geschäftsbaus. Andere Bauten und Anlagen dürfen nicht errichtet werden."

§ 24 OÖ ROG alt: Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf
(1) Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf sind: 1. Handelsbetriebe,
a) die überwiegend Lebens- und Genußmittel einschließlich sonstiger Artikel des täglichen Bedarfes anbieten oder b) die gemischte Waren einschließlich Lebens- und Genußmittel der Grundversorgung anbieten, deren Gesamtverkaufsfläche mehr als 600 m2 beträgt sowie
2. Handelsbetriebe, die keine Lebens- und Genußmittel der Grundversorgung anbieten (Fachmärkte), deren Gesamtverkaufsfläche, wenn die Kunden die Waren überwiegend selbst entnehmen können, mehr als 1.000 m2, sonst mehr als 3.000 m2, beträgt.
(2) Als Gesamtverkaufsfläche gelten alle Flächen eines Handelsbetriebs, auf denen Waren zum Verkauf oder Dienstleistungen angeboten werden, unabhängig davon, ob es sich um geschlossene Räume oder Freiflächen handelt. Ausgenommen im Kerngebiet sind die Flächen mehrerer Geschäftsbauten bei der Ermittlung der Gesamtverkaufsfläche zusammenzuzählen, wenn die Bauten zueinander in einem räumlichen Naheverhältnis stehen oder eine betriebsorganisatorische oder funktionelle Einheit bilden, insbesondere gemeinsam genutzte Einrichtungen (z.B. Gänge, Parkplätze, Garagen, interne Infrastruktur) haben. (Anm: LGBl.Nr. 32/1999)
(3) Gebiete für Geschäftsbauten dürfen nur insoweit gewidmet werden, als in einem Raumordnungsprogramm bestimmt ist, daß eine dieser Widmung entsprechende Verwendung von Grundflächen in der betreffenden Gemeinde zulässig ist. In einem Raumordnungsprogramm können nähere Festlegungen insbesondere darüber getroffen werden, in welchen Gebieten, bis zu welchem Höchstausmaß der zu widmenden Grundflächen und bis zu welchem Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche die Widmung von Gebieten für Geschäftsbauten zulässig ist.
(4) Widmet eine Gemeinde Gebiete für Geschäftsbauten, so hat der Flächenwidmungsplan für die einzelnen Gebiete festzulegen, welches Höchstausmaß an Gesamtverkaufsfläche Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf haben dürfen, die darauf zu errichten sind.

§ 24 OÖ ROG neu:
(1) Als Geschäftsbauten gelten Handelsbetriebe, deren Gesamtverkaufsfläche mehr als 300 m² beträgt. Als Gesamtsverkaufsfläche gelten alle Flächen eines Handelsbetriebs, auf denen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, unabhängig davon, ob es sich um geschlossene Räume oder Freiflächen handelt. Die Verkaufsflächen mehrerer Handelsbetriebe, die in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander stehen oder - auch dann, wenn verschiedene Bauplätze betroffen sind - eine betriebsorganisatorische, funktionelle oder wirtschaftsstrukturelle Einheit bilden, insbesondere gemeinsam genutzte Einrichtungen, z.B. Gänge, Parkplätze, Garagen, interne Infrastruktur haben (sogenannte Einkaufs- oder Fachmarktzentren) sind - ausgenommen in Kerngebieten - zur Ermittlung der Gesamtverkaufsfläche zusammenzuzählen.
(2) Übersteigt die nach Abs. 1 zu ermittelnde Gesamtverkaufsfläche eines oder mehrerer Handelsbetriebe 1.500 m², dürfen die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nur insoweit als Gebiet für Geschäftsbauten gewidmet werden, als in einem Raumordnungsprogramm (§ 11 Abs. 3: Raumordnungsprogramme als Verordnungen der Landesregierung) die Widmung für zulässig erklärt wird. In diesem Raumordnungsprogramm sind nähere Festlegungen insbesondere darüber zu treffen, welche Typen von Märkten bis zu welcher Gesamtverkaufsfläche zulässig sind. Die Beschränkung oder der Ausschluss eines bestimmten Warenangebots (z.B. Lebensmittel der Grundversorgung) ist zulässig.
(3) Widmet eine Gemeinde Gebiete für Geschäftsbauten (§ 23 Abs. 3), hat der Flächenwidmungsplan festzulegen, welches Höchstausmaß an Gesamtverkaufsfläche Geschäftsbauten haben dürfen, die darauf errichtet werden sollen. Die Beschränkung oder der Ausschluss eines bestimmten Warenangebots (z.B. Lebensmittel der Grundversorgung) ist zulässig.


Die Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2005, mit ihren strengeren Bestimmungen, wird für den geplanten neuen Fachmarkt in Bad Ischl leider zu spät in Kraft treten. Wenn niemand gegen den Baubescheid des Bürgermeisters Einspruch erhebt, Bürgermeister Haas in seiner Eigenschaft als Baubehörde 1. Instanz nicht doch noch berechtigte Zweifel ob des vorgelegten Projektes kommen oder wenn nicht gar noch ein Wunder passiert, wird der Fachmarkt wohl hurtig gebaut werden.

Schade auch, dass sich der Grundbesitzer nicht mehr an das der Gemeinde gegenüber abgebene Versprechen gebunden fühlt, unter gar keinen Umständen Unstimmigkeiten mit der Stadt Bad Ischl hervorrufen zu wollen. Jo, money makes the world go round. So mancher Politiker lauschte verzückt dieser Botschaft und wurde immer stummer. Und >>>Haas hebt ab

Anmerkung:
Die OÖ >>>Raumordnungsgesetz-Novelle 2005 wurde am 06.10.2005 im OÖ Landtag beschlossen.


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"Nachdenkpause" für Fachmarkt!

GRÜNE Bad Ischl, 25.01.2005, 16:24 (rm)

Auf Anregung der GRÜNEN Bad Ischl verordnete sich die Gemeinde Bad Ischl in der Causa neuer Fachmarkt an der B 158 (neben dem ÖAMTC) doch noch die notwendige Nachdenkpause. Eine für Anfang Februar 2005 bereits angesetze Bauverhandlung wurde am 20.01.2005 auf Empfehlung des zuständigen Gemeindegremiums wieder abgesetzt.

Nunmehr könnten die noch ausständigen rechtlichen Fragen geklärt, sollte nach konsensfähigen Lösungen gesucht und danach eine (im Sinne der Raumordnung und vor allem auch im Interesse der Innenstadtgeschäfte von Bad Ischl gelegene) tragfähige Lösung gefunden werden.


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Noch ein Fachmarkt und es wird munter weiter gebaggert

Kommentar, GRÜNE Bad Ischl, 09.12.2004, 22:55 (rm)


Nun ist sozusagen die Katze übers heisse Blechdach gelaufen und damit endgültig aus dem Sack! Was mit einer Nacht und Nebel >>>Bagger-Aktion im Frühjahr 2004 unheilvoll begann, soll nun zu einem schnellen Bau-Ende gebracht werden.

Nach den nunmehr vorliegenden Plänen wird am Areal der ehemaligen Ford-Berner-Autowerkstätte an der B 158 (neben dem ÖAMTC) nun tatsächlich ganz konkret ein neuer Fachmarkt errichtet werden. Mit Leckereien für Hund und Katz und mit Matratzen sowieso.

So will es der Besitzer und so will es auch die umtriebige Verwertungsgesellschaft. >>>Klick!


Potemkinscher Bau
Das Fachmarkt-Gebäude selbst würde als funktioneller Zweckbau errichtet werden. Eine flache Blechschachtel mit eigenartigen Giebelbehübschungen vorn und hinten dran. Irgendwie halt einfach in die Landschaft geworfen. Als eine weitere Verunzierung eines in diesem Bereich ohnehin bereits arg gebeutelten Landschaftsbildes, meinen manche Auguren.

Damals, im Frühjahr des Jahres 2004, gab es natürlich noch keinerlei konkrete Pläne. Nein, konkrete Pläne dazu gäbe es noch nicht, wurde versichert. Aber es wurde versprechen, dass die Betreiber bei diesem Projekt voll und ganz mit der Gemeinde und mit dem Ausschuss kooperieren würden. Ja, ja. Es werde da keinesfalls etwas quasi hinter dem Rücken der Gemeinde gemacht werden. So weit, so (damals) gut.

Was damals hoch und heilig versprochen wurde, entpuppte sich bei näherer Betrachtung sehr schnell einmal mehr als völlig inhaltsleere Wortfloskel. Keine Spur findet sich nunmehr von der angebotenen Zusammenarbeit mit den politisch Verantwortlichen und den dabei zuständigen Gremien der Gemeinde. Das Projekt soll ganz nach den Wünschen und Plänen der Betreiber rücksichtlos durchgezogen werden. Da will der Eigentümer mannhaft keinen Millimeter von seinem geplanten Vorhaben abrücken. Warum sollte er auch? Money makes the world go round! Einige Politiker lauschen der Botschaft und werden immer stummer.


Innenstadt-Einzelhandel kontra Stadtrand-Fachmarkt
Wenn dem aber wirklich so sein sollte, dass hier wieder besseren Wissens und Gewissens gnadenlos Einzelinteressen über die Interessen des Gemeinwohls gestellt werden sollen, dann wäre schon zu fragen:

Wozu brauchen wir in Bad Ischl dann eine - um teures Geld und von kundigen Fachleuten der Firma >>>CIMA erstellte - Kaufkraftstudie? Denn darin steht u.a. klipp und klar zu lesen: „Keine weiteren Geschäfts-Ansiedelungen sollen an der Peripherie entstehen.“

Denn schon jetzt saugen vor allem die Einkaufstempel am Stadtrand von Salzburg jährlich etwa 13,1 Millionen Euro an Kaufkraft aus Bad Ischl ab. Diesem unheilvollen Trend soll durch gezielte Aktivitäten des neuen >>>Stadtmanagement und des >>>Wirtschaftsforum Bad Ischl entgegengewirkt werden. Etwa mit dem Bad Ischl Gutschein, dem Glücksbon Gewinnspiel, dem neuen Adventdorf, dem Bad Ischler Weihnachtsbus und viele andere geplanten Aktionen und Programmen.

Was aber helfen noch so geschickte Werbemassnahmen und der eindringliche Rat von Fachleuten, jetzt keine weiteren Geschäfts-Ansiedelungen an der Peripherie zu genehmigen, wenn einige verantwortliche Politiker der Stadt Bad Ischl die Konkurrenz für die Ischler Wirtschaft quasi vor der eigenen Haustüre geradezu fördern und weiter begünstigen? Sollte tatsächlich diese „Einzelhandels Strukturuntersuchung für die Stadt Bad Ischl“ das Papier gar nicht wert sein, auf dem sie geschrieben ist?


Immer stummer
Leider blickt dabei vor allem auch >>>Bürgermeister Haas immer stummer in die Runde:
>Man könne einfach nichts mehr machen. Es gebe für die Fachmarkt-Bebauung eine gütige Grundstückswidmung. Die Baugenehmigung müsse einfach erteilt werden.<

Das alles sind Stehsätze, die wir leider auch beim >>>Projekt Lagerhaus NEU in Bad Ischl lange Zeit immer wieder gehört haben.

Ja, aber wahre Freundschaft soll nicht wanken. Wenn der Stein traget. Eine wahre Freude, wer solche Freunde hat. Auch wenn dabei offenbar ganz bewusst gegen die Interessen des Ischler Einzelhandels gehandelt würde.

„Handel, Tourismus und Politik werden enger zusammenrücken müssen“, so die Stadtmanagerin bei der Präsentation der Einzelhandelsstudie. Freundschaftsdienste dieser Art, welche das Einzelinteresse vor das Gemeinwohl stellen, kann sie damit wohl kaum gemeint haben.


Nur ein paar Fragen noch

• Was ist nur los, mit unserem Stadtoberhaupt?
• Warum lässt er sich sehenden Auges immer mehr in die Rolle eines Getrieben treiben, anstatt hier mit aller Kraft und Vehemenz für die vitalen Interessen des Ischler Einzelhandels einzutreten?
• Warum lässt er sich scheinbar willenlos vor diesen Fachmarkt-Karren spannen?
• Geht hier nicht ein weiterer Rest von Wirtschaftskompetenz völlig kampflos verloren?
• Wer und was könnte Bürgermeister Haas daran hindern, die nunmehr vorgelegten Pläne in Ruhe einer eingehenden und genauen Prüfung zu unterziehen?
• Warum muss hier in aller weihnachtlicher Stille alles so fürchterlich flott gehen?
• Passt der geplante Fachmarkt widmungsgemäss tatsächlich auf das ausgewählte Grundstück?
• Was ist mit den im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Zielen einer Förderung des innerstädtischen Einzelhandels?
• Wohin wurde das zum Teil verunreinigte Abbruchmaterial der ehemaligen Autowerkstätte verbracht?
• Und gibt es auf diesem Grundstück womöglich nach wie vor Grundwasser gefährdende Reststoffe der ehemaligen Autowerkstätte?

Insbesondere hat der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Baubehörde 1. Instanz genau darauf zu achten und zu prüfen, ob das vorliegende Projekt auch den einschlägigen Bestimmungen des OÖ Raumordnungsgesetzes entspricht. Liegen dabei rechtlich begründbare Versagungsgründe vor, dürfte keine Baubewilligung erteilt und kein positiver Baubewilligungsbescheid ausgestellt werden, da ansonst das Verfahren mit einem rechtlichen Mangel behaftet wäre. Auch die gesetzlichen Bedingungen der Gewerbeordnung sollten beachtet werden. Und nicht ein Schelm ist, wer hier auf die strikte Einhaltung geltender Bestimmungen achten würde.

Wer könnte Bürgermeister Haas wirklich daran hindern, zur Beantwortung noch einer ganzen Reihe von weiteren wichtigen Fragen, entsprechende Fachgutachten einzufordern?


Wag The Dog?
Die Frage ist wohl dabei eher ganz grundsätzlich zu stellen: Wer macht in Bad Ischl die wirkliche Politik? Eher die Politiker oder gar am Ende mächtige und einflussreiche Lobbyisten mit tatkräftiger Unterstützung einiger willfähriger Helfershelfer? Denn zu befürchten ist, dass der Baubescheid für diesen unnotwendigen Fachmarkt zwischenzeitlich bereits auf des Bürgermeisters Schreibtisch liegt und nur mehr auf dessen Unterschrift lauert!


Stopp der Stadt-Fehlentwicklung!
Neben den GRÜNEN Bad Ischl scheinen nur einige Teile der SPÖ Bad Ischl und auch ÖVP-Vizebürgermeister Panhuber die heraufziehende Gefahr glasklar erkannt zu haben:
Das schleichende Aushungern der Einzelhandelsbetriebe in Bad Ischl durch die weiter grassierende Seuche der Kauf- und Fachmärkte am Stadtrand, die in den letzten Jahren dort wie panische Pilze aus dem Boden geschossen sind. Eine Entwicklung, die in anderen Städten mittlerweile als Fehlentwicklung ganz klar erkannt wurde. Will Bad Ischl dabei wahrhaftig die Nase ganz weit vorne haben und bei diesen Stadt-Fehlentwickler-Städten eine unrühmliche Top-Postition einnehmen?


Wir kämpfen für die Ischler Innenstadt!
Die GRÜNEN Bad Ischl, Teile der SPÖ Bad Ischl und auch ÖVP-Vizebürgermeister Panhuber sprechen sich angesichts eines drohenden weiteren Kaufkraftverlustes in den Einzelhandelsgeschäften in der Innenstadt daher ganz eindeutig GEGEN diesen geplanten Fachmarkt aus. Ganz im Sinne der Aussagen, welche der Ischler Kaufkraftstudie zu entnehmen sind.

Da darf und kann es kein herumreden und herumlavieren geben. Hier ist die Politik eindeutig gefordert. Hier hat die Politik klar und deutlich Farbe zu bekennen. Siegt hier die Vernunft und das Gemeinschaftswohl oder feiert der Lobbyismus mal wieder fröhliche Urständ.

Die Lage macht manche immer stummer, ist aber nicht hoffnungslos. Und die nicht handelnden Politiker dürfen ruhig weiter interessiert zusehen, wie viel Kaufkraft noch aus Bad Ischl abfliessen muss, bis dem Einzelhandel in der Innenstadt wahrlich das Wasser bis zu den Nasenlöchern steht ...

  • Fachmarkt sorgt für Zündstoff: >>>Artikel (OÖ Nachrichten, 10.12.2004)


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