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Abänderung Bebauungsplan: Genehmigungsverfahren Pfandlhaus u. Sparkasse

Die 4. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom Donnerstag, 8. Juli 2004

Pkt. 10. der Tagesordnung: Bebauungsplan "Altstadt Linkes Traunufer", Abänderungen, Einleitung des Genehmigungsverfahrens zu Nr. 06, Gst. 3 und 5, GB. Bad Ischl

Amtsvortrag und Antrag betreff "Pfandl-Haus" u. Sparkasse


Seitens der Frau Anna Laimer wurde an die Stadtgemeinde Bad Ischl der Antrag gestellt, den Bebauungsplan für das Grundstück 5, EZ 482, KG Bad Ischl, mit der Kerngebietswidmung dahingehend abzuändern, dass die derzeitige Geschoßflächenzahl von 2,5 bzw. 4 auf 5,0 für die gesamte Liegenschaft angehoben wird und die Erhöhung der Geschosszahl von derzeit 3 bzw. 4 auf 4 + D ebenso für die gesamte Liegenschaft angehoben wird.
Anmerkung: betrifft "Pfandl-Haus").

Zusätzlich wurde seitens der Gemeinde amtswegig eingeleitet das Grundstück 3, EZ 18, KG Bad Ischl, auch dahingehend anzupassen, dass die derzeitige Geschossfläche von 4 auf 4 + D und die Geschossflächenzahl von 4,0 auf 5,0 angehoben wird, um auch für diese Liegenschaft zukünftige Ausbauvorhaben realisieren zu können.
(Anmerkung: betrifft Bürogebäude der Sparkasse Bad Ischl).

Seitens der Familie Laimer wurde der Antrag deshalb gestellt, da das bestehende Objekt einen sehr schlechten Bauzustand aufweist und eine Neuverbauung vorgesehen ist.

Seitens des Ausschusses wurde das Ansuchen als positiv angesehen, da dadurch betriebliche Interessen im Kerngebiet umgesetzt werden können, das Zentrum eine Verdichtung erfährt und in weiterer Folge somit den Zielsetzungen des ÖEK entsprochen wird.

Auch wurde seitens des Ortsplaners der gegenständlichen Abänderung des Bebauungsplanes dahingehend öffentliches Interesse zuerkannt, da es sich einerseits um die Erhaltung der Geschäftsfunktion der Altstadt handelt bzw. diese dadurch gestärkt wird und ein zusätzliches Verdichtungspotential durch den Ausbau der Dachgeschoße sowohl des Grundstückes Laimer, wie auch dem der Sparkasse besteht. Auch wird dadurch eine Möglichkeit zur Verbesserung des Ortsbildes erkannt.

Die derzeit eingereichten Stellungnahmen beinhalten keine negativen Aussagen, liegen jedoch bis zum heutigen Tag noch nicht die Stellungnahmen der Abteilung Raumordnung sowie des Denkmalamtes vor. Dies deshalb, da der Fristenlauf erst mit 25. Juni 2004 endet und in weiterer Folge das Denkmalamt auch darüber noch zu entscheiden hat, ob ihrerseits Bedarf besteht eventuelle denkmalrelevante Einflüsse geltend zu machen. Dazu wurde eine Besichtigung durchgeführt, bei welcher zwar signalisiert wurde, dass höchstwahrscheinlich keine Unterschutzstellung geplant ist, jedoch fehlt die schriftliche Stellungnahme dazu.

Seitens der Nachbarschaft wurden negative Stellungnahmen eingereicht, da diese bei einer Realisierung der Bauvorhaben Gefährdungen ihrer Bausubstanz sehen. Es wurde daher seitens des Ausschusses - vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen - beschlossen, dass Genehmigungsverfahren einzuleiten und somit auch diese Empfehlung an den Stadt- und Gemeinderat abgegeben. Die Befürchtungen der Nachbarn sind im Zuge des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen und dabei entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Ergänzend zur empfohlenen Beschlussfassung des Stadtrates hinsichtlich der Bebauungsplan-Änderung Altstadt linkes Traunufer Nr. 06 des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 16/1985, Laimer Anna, Auböckplatz 1, wurde am 30. Juni 2004 eine Stellungnahme seitens des Landes OÖ, Abteilung Raumordnung, eingereicht. Dabei wurde empfohlen, dass zur vorliegenden Planung dahingehend Änderungen bzw. Bestimmungen festgelegt werden sollen, welche verbindlich eine Umsetzung der geplanten Gebäudehöhe mit 3 - 4 Geschoßen + MD (Mansard-dach), wie auch im Entwurfsplan der Antragsteller (Mag. Adler) vorgesehen und zusätzlich die Traufenhöhe dem Bestand des Grundstück Nr. 3 (Sparkasse) angepasst wird.

Dies wurde seitens der Oö. Raumordnungsstelle deshalb als notwendig erachtet, da bei der jetzigen Planführung keine Untergrenze fixiert ist und somit auch die Möglichkeit bestehen würde, ein kleineres Gebäude mit max. zwei Geschossen errichten zu können und dieses danach nicht in das Ortsbild passen würde.

Auch liegt seitens des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für OÖ, eine positive Stellungnahme mit 21. Juni 2004 vor, in welcher mitgeteilt wird, dass gegen den Abbruch aus fachlicher Sicht der Denkmalpflege keine Einwände geltend gemacht werden. Da jedoch eventuell mit archäologischen Funden von Vorgängerbauten zu rechnen ist, wird seitens des Denkmalamtes eine archäologische Begleitung der Erdarbeiten als erforderlich erachtet.

Diesbezüglich wurden der Antragstellerin die Stellungnahmen zur Kenntnis gebracht und erklärte sich diese mit den damit verbundenen Änderungen einverstanden.

Somit wird der Antrag gestellt, die Planänderung Nr. 06 mit der Auflage zu beschließen, dass verbindlich die Umsetzung mittels 3 - 4 Geschoßen + MD (Mansarddach) und die Anpassung der Traufenhöhe an den Bestand des Grundstückes Nr. 3 (Sparkasse/Bereich Auböckplatz) festgelegt wird und somit das Genehmigungsverfahren gemäß dem Oö. Raumordnungsgesetz eingeleitet wird.


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