Gone With The Wind
oder wie Umweltbelastungen sich in Luft auflösen
Kommentar, GRÜNE Bad Ischl, 10.06.2004 (rm)
Auf dem Grundstück einer ehemaligen Land u. Maschinen Firma an der B 158 in Bad Ischl könnte eine brisante Umweltbombe ticken. Das besagte zumindest ein Untersuchungsbericht eines Umweltlabors aus der Steiermark.
Bei Vorarbeiten zur Errichtung einer neuen Tankstelle wurden auf dem Grundstück Boden- und Wasserproben entnommen und untersucht. Dabei war bei einer der 28 Bodensonden ein Mineral-Kohlen-Wasserstoff (MKW) Gehalt von gesamt 1105 mg/kg Trockensubstanz erreicht. Damit ist eine Kontamination mit Mineralöl als wahrscheinlich angenommen worden.
Die Grundwasseruntersuchung bei einer weiteren Sonde ergab einen Gesamtgehalt an MKW von 0,25 mg/Liter. Hier wurde der Grenzwert für das Grundwasser von 0,1 mg/Liter wesentlich überschritten.
verunreinigtes Grundwasser
Es bestand somit nicht nur die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung. Nach Ansicht der BH Gmunden lag in diesem Bereich vielmehr bereits eine grenzwertüberschreitende und damit gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Grundwassers vor!
Die Wasserrechtsbehörde der BH Gmunden leitete daraufhin mit Bescheid vom 8. März 2004 ein Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz ein.
Unmittelbarer Handlungsbedarf sei gegeben. Nach Ansicht der zuständigen Behörde musste umgehend mit Sofort- bzw. Sanierungsmassnahmen begonnen werden. Dazu war das Ausmass der Kontamination zu erheben und ein Sanierungskonzept zu erstellen.
Als Sofort- und Sanierungsmassnahmen kamen dabei grundsätzlich, je nach Grad der Verunreinigung, in Betracht:
* Abtragung des verseuchten Bodens
* Errichtung von Sperrbrunnen
* hydraulische Sicherungsmassnahmen
Diese Massnahmen waren bis spätestens 31. Mai 2004 abzuschliessen.
Alles weg!
Der Grundeigentümer beauftragte daraufhin ein Umweltlabor aus OÖ mit einer neuerlichen Prüfung. Es wurden insgesamt 12 Schlitz-Grabungen auf den in Frage kommenden Grundstücken durchgeführt und die dabei entnommenen Bodenproben chemisch analysiert. Der Bereich der ehemaligen Betriebs-Tankstelle wurde allerdings leider nicht untersucht. Bei den meisten Bodenproben ist der gemessene Wert kleiner als 10 mg/kg, der Höchstwert liegt bei 19,9 mg/kg.
Nach einigen Besprechungen u.a. auch mit dem Grundeigentümer ist für die Wasserrechtsbehörde der BH Gmunden somit klar:
* Es konnte kein Abbruchmaterial der Trasse der ehemaligen Ischler Lokalbahn auf dem Areal aufgefunden werden.
* Es zeigt sich, dass nunmehr "...keinerlei Mineralkohlenwasserstoff-Kontaminationen im Boden vorhanden sind....".
* Auch die Beprobung eines Brunnens ergab keinerlei Gefährdung des Grundwassers (Nur liegt dieser Brunnen, in der Gegenrichtung des Grundwasserstroms, auf einem angrenzenden Grundstück).
* Die ursprünglichen Verdachtsmomente haben sich nach Ansicht der Behörde somit nicht bestätigt.
* Ein Sanierungsbedarf und weitere Massnahmen sind daher nicht erforderlich.
Der Grundeigentümer ist erfreut und erleichtert. Werden ihm damit doch hohe Kosten für das Abtragen von verseuchtem Boden und sonstige Sanierungsmassnahmen erspart bleiben.
Was noch zu fragen ist
Dabei bleiben aber doch noch ein paar Fragen offen:
* Wie konnte das Umweltlabor aus der Steiermark einen Mineral-Kohlen-Wasserstoff Gehalt von gesamt 1105 mg/kg im Boden vorfinden, wo das Umweltlabor aus OÖ auf demselben Grundstück praktisch rein gar nichts gefunden hat?
* Wurde hier irgendwo schlampig gearbeitet?
* Wurden hier auch alle Bodenproben wirklich nach dem Stand der Technik gezogen und untersucht?
* Wo hat das erste Labor gegraben und wo baggerte die zweite Untersuchungsanstalt?
* Warum konnten Zweifel an der völligen Unabhängigkeit beider Umweltlabors nicht wirklich ausgeräumt werden?
* Und auf Grund welcher Annahme schenkt die Wasserrechtsbehörde dem zweiten Gutachten mehr Glauben?
* Weshalb wird zur Beseitigung dieser Zweifel kein weiteres Gutachten eines unabhängigen Umweltlabors in Auftrag gegeben?
"Die einen ham hint und die ondern vorn gegraben", sagte ein Beobachter. "Is nix dron, ned hint und ned vora", meinte ein erfreuter Bürger.
Und noch einer darf sich freuen: Durch das amtlich bestätigte Nichtvorhandensein von Boden- und Wasserverunreinigungen am Nachbarsgrundstück wurde für den angrenzenden neuen Lebensmittelmarkt bereits die gewerbebehördliche Bewilligung erteilt.
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