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Ischler AusländerInnen Integrationsbeirat - IAIB

Integrationsbeirat für ausländische MitbürgerInnen in Bad Ischl

Ischler Integrationsbeirat Ischler Integrationsbeirat

Integrationsbeirat - Geschäftsstelle Bad Ischl

Leitbild:
Der Integrationsbeirat Bad Ischl hat folgende Aufgaben:

Interessensvertretung der in der Stadt Bad Ischl lebenden Bevölkerung mit nicht österreichischer Herkunft;
Verbesserung der Beziehungen zwischen den BürgerInnen der Stadt, unabhängig von Herkunft, Volksgruppe oder Religion;
Unterstützung bzw. Durchführung von Veranstaltungen, die das Verständnis zwischen den Volksgruppen fördern (im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten);
Beratung der städtischen Gremien bei allen Fragen betreffend Integration von Zuwanderern (ebenfalls im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten)

Ziele:
Der Integrationsbeirat Bad Ischl möchte folgende Ziele erreichen:
Einbeziehung der ausländischen MitbürgerInnen auf Gemeindeebene
Verbesserung der Situation von MigrantInnen in allen Lebensbereichen
Verbesserung des Miteinander aller in unserer Stadt lebenden Menschen

Kontakt:
Integrationsbeirat
Geschäftsstelle Bad Ischl
Dr. Vladimir Vukovic
Stadtamt
4820 Bad Ischl
Tel. 0650 - 590 3895

Links:
>>> Integrations-Plattform



Ischler AusländerInnen Integrationsbeirat

Gemeinderat beschliesst AusländerInnen Integrations Beirat

GRÜNE Bad Ischl, 22.06.2006 (rm)

Der Ischler Gemeinderat hat in der >>14. Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2006 beschlossen:

- die Einrichtung AusländerInnen Integrations Beirates;
- die Bestellung der nachstehend angeführten 5 Beiratsmitglieder (es können lt. Geschäftsordnung bis zu 12 Mitglieder durch den Gemeinderat bestellt werden):
Vorsitzende: Frau Magdalena Grubesa
Stellvertreterin: Frau Funda Aksoy
Kassier: Mehmet Fikri Demir
Mitglied: Aynur Yilmaz
Mitglied: Ivor Tomic
- die nachstehende Geschäftsordnung des Beirates:


Verordnung

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl hat in seiner Sitzung vom 22.6.2006 auf der Grundlage des § 18 b OÖ. GemO 1990 nachstehende Geschäftsordnung für den Integrationsbeirat Bad Ischl beschlossen:


INTEGRATIONSBEIRAT BAD ISCHL, GESCHÄFTSORDNUNG

§ 1 - Funktionsdauer und Mitglieder

a) Die Funktionsdauer des Integrationsbeirates verläuft analog mit der Funktionsperiode des Gemeinderates.

b) Der Ischler Integrationsbeirat besteht aus:
1. Vorsitzende/r
2. Stellvertretender Vorsitzende/r
3. Stellvertretender Vorsitzende/r
4. SchriftführerIn
5. Kassenführung
+ Weitere Mitglieder

c) Es können insgesamt bis zu 12 Beiratsmitglieder bestellt werden.

d) Die Mitglieder des Ischler Integrationsbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

§ 2 - Zusammensetzung

  • Folgende Zusammensetzung wird angestrebt:

    • Mindestens 50 % der Mitglieder sollen nichtösterreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Bad Ischl sein.
    • Maximal 50 % sollen österreichische StaatsbürgerInnen mit ausländischer Herkunft sein (ebenfalls Hauptwohnsitz in Bad Ischl).

  • Die im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien können, nach Bedarf, bei wichtigen Tagesordnungspunkten eingeladen werden. Diese VertreterInnen/BeirätInnen der politischen Parteien haben dabei nur beratende Funktion.
  • Weiters ist der Leiter/die Leiterin des Integrationsbüros Mosaik Bad Ischl der Volkshilfe mit beratender Stimme in diesem Gremium vertreten.

§ 3 - Aufgaben, Zielen, Rechten und Pflichten

a) Aufgaben / Ziele

  • Der Ischler Integrationsbeirat erfüllt seine Aufgabe in der Beratung durch Bereitstellung von Sachverstand und/oder Geltendmachen von Interessen- Gesichtspunkten und dient damit der Vorberatung der Willensbildung des betreffenden Gemeindeorgans.
  • Der Beirat soll im Interesse guter menschlicher Beziehungen zwischen österreichischen und den nichtösterreichischen BürgerInnen der Stadt wirken. Im Rahmen seiner Tätigkeit soll der Beirat die Interessen der NichtösterreicherInnen in der Stadt Bad Ischl gegenüber den städtischen Gremien (Stadtrat, Gemeinderat, Gemeinderatsausschüsse) sowie dem Bürgermeister und der Stadtverwaltung vertreten.
  • Der Beirat hat die Aufgabe, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die Mitwirkung der BürgerInnen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft an den kommunalen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.
  • Sowohl Anregungen und Empfehlungen als auch Stellungnahmen sind möglich.
  • Ziel des Beirates ist es auch, kulturelle und soziale Veranstaltungen im Sinne der gemeinsamen Teilnahme von NichtösterreicherInnen und ÖsterreicherInnen zu fördern.

b) Rechte und Pflichten:

  • Der Beirat trifft seine Entscheidungen autonom und ist, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in Ausübung seiner Tätigkeit an keine Weisungen gebunden.
  • Der Beirat hat den Gemeinderat, dessen Ausschüsse sowie den Stadtrat in Angelegenheiten, welche die nichtösterreichischen GemeindebürgerInnen betreffen, auf Verlangen des Bürgermeisters bzw. des jeweiligen Gremiums zu beraten.
  • Der Vorsitzende/ die Vorsitzende des Beirates hat das Recht, im Interesse der ausländischen Bevölkerung an Mitglieder des Stadtrates, des Gemeinderates und der Gemeinderatsausschüsse heranzutreten.
  • Der Sozialstadtrat kann Anfragen, welche die Interessen der nichtösterreichischen GemeindebürgerInnen betreffen, an den Bürgermeister richten.
  • Um die Erfüllung seines Aufgabenbereiches zu gewährleisten, kann sich der Vorsitzende/die Vorsitzende des Beirates im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit über alle seitens der Stadt geplanten Aktivitäten, welche die nichtösterreichische Bevölkerung betreffen, informieren.
  • Der Beirat ist verpflichtet, dem Bürgermeister der Stadt Bad Ischl einen jährlichen Rechenschaftsbericht sowie einen Verwendungsnachweis über die zur Verfügung gestellten Mitteln zu übergeben.

§ 4 - Willensbildung

1) Der Beirat ist vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden nach Bedarf unter Bekanntgabe des Sitzungstermins und der Tagesordnung einzuberufen.
2) Die Teilnahme an den einzelnen Sitzungen steht jedem Mitglied des Beirates frei.
3) Sitzungen des Ischler Integrationsbeirates sind nicht öffentlich.
4) Die Vorsitzführung und die Ordnungsbefugnisse des Vorsitzenden/der Vorsitzenden sind entsprechend den Bestimmungen der §§ 48f OÖ. GemO 1990 zu handhaben.
5) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
6) Für die Berichterstattung, Antragstellung, Wechselrede und Abstimmung im Beirat gelten sinngemäß die Bestimmungen der §§ 12-14 der Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Stadtgemeinde Bad Ischl
7) Über jede Sitzung des Ischler Integrationsbeirates ist vom Schriftführer/der Schriftführerin eine Niederschrift zu verfassen.



Grünes Licht für Integrations Beirat

GRÜNE Bad Ischl, 12.06.2006 (rm)

Nach sehr konstruktiven Gesprächen und einer Vorstellung der Beiratsmitglieder hat der Sozialausschuss "grünes Licht" gegeben und die Einrichtung eines Ischler Integrationsbeirates empfohlen.

Der Ischler Gemeinderat könnte daher in der >>>14. Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2006 sowohl die Beiratsmitglieder bestellen als auch eine entsprechende >>>Geschäftsordnung für den Ischler Integrationsbeirat beschliessen.



AusländerInnen Integrations Beirat für Bad Ischl

GRÜNE Bad Ischl, 02.06.2006 (rm)

Bad Ischl war schon immer und ist nach wie vor eine "Brücke zwischen den Zeiten und Kulturen".

Um das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Kulturen und Religionen in unserer Stadt noch weiter zu verbessern, wird ein eigener AusländerInnen-Integrations-Beirat eingerichtet.

In der Sitzung des Sozialausschusses der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 8. Mai 2006 wurden die Beirats-Mitglieder vorgestellt, der Entwurf der Integrationsbeirats-Geschäftsordnung diskutiert und ein eigener Folder vorgestellt.

Wenn alles planmässig verläuft, könnte der "IAIB - Ischler AusländerInnen Integrations Beirat" nach dem formellen Beschluss in der Sitzung des Gemeinderates vom 22. Juni 2006 offiziell seine Arbeit aufnehmen.


Antrag zur Einrichtung eines AusländerInnen-Integrationsbeirates

GRÜNE Bad Ischl, 29.10.2005 (rm)

In der >>>6. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 16.12.2004 brachten die GRÜNEN Bad Ischl einen >>>Antrag auf Einrichtung eines AusländerInnen-Integrationsbeirates ein.

Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss verwiesen. Nach einigen vorbereitenden Gesprächen könnte eine mögliche weitere Vorgangsweise betreff der Einrichtung eines „Ischler AusländerInnen Integrationsbeirates" aussehen wie folgt:

1) Der Bürgermeister der Stadt Bad Ischl lädt in Bad Ischl lebende ausländische MitbürgerInnen zu einem Info-Gespräch ein. Eine Einladungsliste dazu wird mit Unterstützung des Integrationsbüros der Volkshilfe erarbeitet. Die Einladungsliste ist dabei mit Hinblick auf eine grösstmögliche Ausgewogenheit in der Zusammensetzung des geplanten Integrations-Beirates (Repräsentanz der relevanten Volksgruppen) zu erstellen.
2) In weiterer Folge sollen etwa 6 in Bad Ischl lebende ausländische MitbürgerInnen zur ehrenamtlichen Mitarbeit im „Ischler AusländerInnen Integrationsbeirat - IAIB“ gewonnen werden. Ein Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Integrationsbeirates wird erarbeitet.
3) In einer Sitzung des Sozialausschusses werden die designierten Mitglieder des IAIB sowie die provisorische Geschäftsordnung des IAIB dem Sozialausschuss vorgestellt.
4) Der Gemeinderat beschliesst:
a) gemäss § 18b der OÖ Gemeindeordnung die Einrichtung eines „Ischler AusländerInnen Integrationsbeirates“.
b) die Geschäftsordnung des Integrationsbeirates als Verordnung des Gemeinderates.
c) die designierten Mitglieder des Integrationsbeirates (in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des 33a OÖ GemO). Die Mitglieder des Integrationsbeirates sind danach für eine Periode von ……… Jahren im Amt.



Sozialausschuss berät über AusländerInnen-Integrationsbeirat

GRÜNE Bad Ischl, 10.09.2005 (rm)

In der >>>6. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 16.12.2004 brachten die GRÜNEN Bad Ischl einen >>>Antrag auf Einrichtung eines AusländerInnen-Integrationsbeirates ein.

Nach längerer Debatte wurde dieser Antrag zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss verwiesen.

Es folgten einige Beratungen und koordinierende Vorgespräche. Die GRÜNEN Bad Ischl legten nunmehr einen >>>Entwurf für einen Ischler AusländerInnen Integrationsbeirat vor. Darüber wird nunmehr sowohl in den einzelnen Fraktionen, als auch im Sozialausschuss beraten werden.

Danach könnte im Gemeinderat ein entsprechender Beschluss zur Einrichtung eines Ischl AusländerInnen Integrationsbeirates gefasst werden.



Ischler AusländerInnen Integrationsbeirat - IAIB

GRÜNE Bad Ischl, 08.09.2005 (rm)

Ziel ist die Integration
Integration der unterschiedlichen sozialen und nationalen Gruppen und Minderheiten ist die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen. Mit „Integration“ ist dabei gemeint, dass eine innerhalb der Werte und Normen des Rechtsstaates stattfindende gleichberechtigte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben unter Bewahrung der eigenen kulturellen Identität, aber auch die Entwicklung von neuen kulturellen Gemeinsamkeiten, möglich ist bzw. gemacht wird.

Laut letzter Volkszählung lebten mit Stichtag 15. Mai 2001 in Bad Ischl 14.081 Menschen, davon waren 12.746 Österreicher (90,5%), 218 sonstige EU-Bürger (1,5%) und 1.117 (7,9%) sonstige ausländische StaatsbürgerInnen.

Damit diesem Teil der Ischler Bevölkerung die Möglichkeit gegeben wird, die städtische Integrationspolitik aktiv mitzugestalten, der Ischler AusländerInnen Integrationsbeirat (IAIB) eingerichtet.

Der dem Sozialausschuss als beratendes Organ beigeordnete AusländerInnen-Integrationsbeirat soll eine Interessenvertretung aller in Bad Ischl lebenden Nicht-EU-BürgerInnen sein.

Zusammensetzung
Nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom ………………., wird der IAIB zunächst als „provisorischer Integrationsbeirat“ für eine Dauer von …………. Jahre eingerichtet und umfasst dieser 6 Mitglieder. Die Delegierten dieses „provisorischen Integrationsbeirates“rekrutieren sich dabei aus dem Kreis der Vertreter der in Bad Ischl lebendenden ausländischen MitbürgerInnen. Dabei ist nach Möglichkeit auf eine entsprechende Vertretung alle in Bad Ischl lebenden ausländischen Volksgruppen und Nationalitäten Bedacht zu nehmen.

(Kann-Bestimmung: Weiters soll jede im Gemeinderat vertretene Partei je ein Gemeinderatsmitglied entsenden, das mit beratender Stimme im IAIB vertreten ist.)

Die ordentlichen Mitglieder des provisorischen IAIB wählen in der konstituierenden Sitzung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n), eine(n) StellvertreterIn und eine(n) SchriftführerIn.

Geschäftsordnung
Der IAIB regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Form der Ladung und die Sitz- und Abstimmungsordnung, durch eine eigene Geschäftsordnung. Ist eine Geschäftsordnung nicht vorhanden oder enthält diese keine erschöpfenden Regelungen, gelten die für den Geschäftsgang der Gemeindevertretung massgeblichen Vorschriften der OÖ Gemeindeordnung i.d.g.F.

Den ordentlichen Mitgliedern des provisorischen IAIB obliegt jedenfalls die Erarbeitung einer Geschäftsordnung, welche erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl in Kraft tritt.

Ziele des IAIB
• Einbeziehung der Interessen von MigrantInnen auf städtischer Ebene
• Verbesserung der Lebenssituation von Zugewanderten in verschiedenen Bereichen (Wohnen, Schule, Arbeit,...)
• Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen
• Förderung des Verständnisses zwischen den Bevölkerungsgruppen verschiedener Herkunft

Arbeitsweise des IAIB
• regelmäßige Arbeitstreffen und (vorerst nicht öffentliche) Sitzungen
Die Themen der Sitzungen werden primär im Sozialausschuss, aber nach Notwendigkeit auch in anderen Ausschüssen, beraten bzw. vorbereitet.

Aufgaben des IAIB
(1) Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
(2) Der Gemeindevorstand hat den IAIB rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Der IAIB hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der IAIB ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören sowie Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(3) Dem Ausländerbeirat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel, nach Massgabe der möglichen budgetären Mittel, zur Verfügung zu stellen.

Zu den Aufgaben des IAIB gehören insbesonders:
Beratung der Verwaltung und der politisch Verantwortlichen auf kommunaler Ebene;
Vertretung der Interessen der zugewanderten MitbürgerInnen (im Zusammenhang mit Aspekten der Staatsangehörigkeit, der Herkunft, der Kultur oder der sozialen Stellung):
• Kontakte zur zugewanderten Bevölkerung
• Anfragen und Stellungnahmen an die zuständigen Stellen der Stadt Bad Ischl
• Beratung und Information städtischer Ausschüsse, speziell des Sozialausschusses
• Mitwirkung an städtischen Entscheidungsprozessen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

Öffentlichkeitsarbeit
Um den Kontakt zu den Einwohnern der Stadt aufrecht zu erhalten und sie über die Aktivitäten des MigrantInnenbeirates zu informieren, werden Informationsveranstaltungen abgehalten. Der Beirat organisiert zu diesem Zweck Veranstaltungen in verschiedenen Bereichen wie etwa Kultur, Sport, Politik, Bildung und Soziales. Dadurch soll der interkulturelle Austausch gefördert, die Integrationschancen von AusländerInnen erhöht und das Zusammenleben zwischen den Einheimischen und den Zuwanderern verbessert werden.

Dies geschieht durch:
• Abbau von Barrieren, Förderung des Dialogs zwischen den Bevölkerungsgruppen
• Information der ausländischen BewohnerInnen von Bad Ischl und deren Vereine über wichtige ausländerrelevante Themen sowie Aktivitäten des IAIB
• Aufklärung der ÖsterreicherInnen über die Situation der zugewanderten Bevölkerung

Geschäftsstelle des IAIB
Die Geschäftsstelle ist für die Geschäftsführung des MigrantInnenbeirates zuständig und unterstützt die Aktivitäten des Sozialausschusses bzw. der Ausschüsse und der Beiratsmitglieder.

Als Geschäftsstelle des IAIB steht das Integrationsbüro der Volkshilfe Bad Ischl im Sozialzentrum Bad Ischl zur Verfügung.

Der Kontakt zu den Mitgliedern des IAIB kann über die Geschäftsstelle des IAIB hergestellt werden.



Was halten sie von einem solchen eigenen Beirat für ausländische MitbürgerInnen? Posten sie dazu ihre Meinung im >>>Forum !

Anfragen zum Projekt IAIB:

GR Markus Reitsamer
Stadtamt Bad Ischl
Tel: +43 (0)664 9167404
e-mail: office (at) gruene-badischl.at

StR Thomas Loidl
Stadtrat für Soziales
Stadtamt Bad Ischl
Tel: +43 (0)6132 26985
Fax: +43 (0)6132 26985-4
e-mail: office (at) asb-badischl.com
bzw.
AusländerInnen-Integrationsbeirat Linz
Geschäftsstelle
Tel: +43 (0)732 7070 1150 oder 1151
e-mail: integration (at) linz.at


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