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Leitlinien für Gesamtkonzept und Verkehrsplanung

Die Stadtverwaltung hat in der Sitzung am ................ nachstehende Leitlinien als Grundlage für ein alle Verkehrsarten umfassendes Gesamtverkehrskonzept und damit für die zukünftige Verkehrsplanung beschlossen:

„Die Leitlinien dienen als Grundlage für ein alle Verkehrsarten umfassendes Gesamtverkehrskonzept der Verkehrsteilnehmer:

Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV und Kfz- Verkehr


Präambel:

Alle zukünftigen Verkehrsplanungen sind auf Grundlage dieses Gesamtverkehrskonzeptes auszurichten mit dem Ziel, das Image Bad Ischls als fußgängerfreundliche, menschengerechte und umweltschonende Stadt zu entwickeln und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit den Bürgern ein positives Leitbild zu vermitteln.

1. Fußgängerverkehr

1-1 Zügiger Ausbau des Fußwegenetzes

1-2 Sicherung und Attraktivierung des Fußwegenetzes zur möglichst kurzen Verbindung von Wohn- und Arbeitsbereichen, Geschäftszonen, Freizeitbereichen, ÖPNV-Haltestellen, Schulen (auch Schulwegsicherung und -markierung) usw.

1-3 Führung der Hauptflußwege, soweit möglich, unabhängig von Kraftfahrzeugfahrbahnen.

1-4 Sicherung von Mindestfußwegbreiten entlang Straßen auch mit baulichen Maßnahmen wie z.B. barrierefreier Übergang, Unterbindung von Gehwegparken durch Poller.

1-5 Einbindung der Haltestellenbereiche des ÖPNV und der zentralen Parkeinrichtungen in das Fußwegenetz.

1-6 Die Einrichtung von Fußwegen genießt hinsichtlich des Platzbedarfs Vorrang vor der Sicherung der „Leichtigkeit" des fließenden und ruhenden motorisierten Individualverkehrs.

1-7 Der Gesichtspunkt attraktiver und sicherer Fußwegeverbindungen genießt Vorrang vor administrativen Problemen (Wegeunterhaltung, Winterdienst, Straßenreinigung, Versicherungsfragen u.ä.).

1-8 Dem Gesichtspunkt der städtebaulichen Attraktivität der Fußwegebereiche zur Steigerung der Akzeptanz von Fußwegentfernungen ist in der Stadtplanung besonders Rechnung zu tragen.

1-9 Kurze attraktive Fußwegverbindungen, ohne Umwege zwischen städtebaulichen Attraktivitätszonen (Plätze, Grünbereiche, Ruhebänke, Fußgängerbereiche, u.ä.).

1-10 Behindertengerechter Ausbau des Fußwegnetzes.

1-11 Erweiterung und Attraktivierung der Fußgängerzonen.

1-12 Ausbau der Fußgängerverbindungen zwischen den Stadtteilen


2. Fahrradverkehr

2-1 Zügiger Ausbau des Radwegenetzes als differenziertes Radwegeangebot.

2-2 Sicherung und Attraktivierung eines Hauptradwegenetzes zur Verbindung von Wohn-und Arbeitsbereichen, Geschäftszonen, Freizeitbereichen, Schulen usw. sowie zu städtebaulichen Attraktivitätszonen (Plätze, Grünbereiche, Fußgängerbereiche u.a.).

2-3 Führung von Radwegen, soweit möglich, unabhängig von Kraftfahrzeugfahrbahnen und Fußwegen.

2-4 Anlage von Radfahrstreifen in den Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen, wo möglich.

2-5 Sicherung von Radwegen vor ruhendem Individualverkehr und anderen Behinderungen.

2-6 Verbesserung der Sicherheit des Fahrradverkehrs durch Einrichtung flächendeckender Tempo-30-Zonen.

2-7 Schaffung ausreichender Einrichtungen für Fahrradparken.

2-8 Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Ausweisung von Fahrradabstellplätzen

2-9 Ausbau von Radwegeverbindungen zwischen den Stadtteilen.

2-10 Zulassen von Radfahrern entgegen der Einbahnstraße, soweit verkehrlich möglich.


3. Öffentlicher Personennahverkehr

3-1 Einrichtung und Sicherung eines attraktiven Grundangebots für die Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger.

3-2 Schnellstmögliche Sicherung der erforderlichen Konzessionen für die Stadt.

3-3 Einführung und Sicherung eines von der Stadt Bad Ischl getragenen ausreichenden und attraktiven Stadtbusverkehrs für die Kernstadt.

3-4 Abwicklung des Linienverkehrs zu den Stadtteilen und Ballungszentren durch die......................., Postbus AG bzw. weitere Verkehrsträger.

3-5 Einrichtung attraktiver Linien für die Erschließung der Kernstadt und die Anbindung der Stadtteile.

3-6 Ergänzung des Linienverkehrs durch Bürgerbus oder Anrufsammeltaxi.

3-7 Einrichtung von attraktiven Busbahnhöfen oder Haltestellen.

3-8 Intensive Linienplanung und Öffentlichkeitsarbeit.

3-9 Sicherung eines hohen Attraktivitätsgrades des ÖPNV u.a. durch

• ein ausreichendes, attraktives Linienangebot

• zentrale Linienverknüpfungen und Vertaktung aller Fahrpläne mit Anschlußsicherheit mit anderen ÖPNV-Trägern

• klare, einfache, gerechte und angemessene Tarife

• flächendeckende Linieneinzugsbereiche mit kurzen Fußwegen zu den Haltestellen (max. 5 Minuten/300 m).

• angemessene Taktfolge

• optimales, umweltschonendes, behindertengerechtes Bus- und Wagenmaterial

• Verkürzung der Fahrzeiten des ÖPNV durch verkehrsregelnde Maßnahmen und ggf. bauliche Veränderungen.


4. Kfz-Verkehr

Zur Umsetzung der Priorität für Fußgänger-, Fahrradverkehr und ÖPNV ist auf die Begrenzung des innerstädtischen Individualverkehrs hinzuwirken.

4-1 Fließender Individualverkehr

4-1-1 Verstärkte Einwirkung der Stadt auf die Baulastträger der klassifizierten Ortsdurchfahrten zur Durchführung eines funktionsgerechten Rückbaus der Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen der Kernstadt sowie der Ortsdurchfahrten in den Ortsteilen zugunsten des Fußgänger- und Radfahrverkehrs und es ÖPNV.

4-1-2 Flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten.

4-1-3 Einrichtung von „verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen"

4-1-4 Stärkere Nutzung der Landesstrassen (ehem. Bundesstrassen) zur Verkehrsverteilung.

4-1-5 Optimierung der Anschlußstellen z,B. Kreisverkehr/B145 und anderer Zubringerstraßen mit dem Ziel der Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Kernstadt.

4-1-6 Maßnahmen zur Begrenzung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt und den Stadtteilen.

4-2 Ruhender Individualverkehr

4-2-1 Kostendeckende Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums in der Innenstadt

4-2-2 Unterbindung von Parkmöglichkeiten auf Gehwegen und sonstigen Nebenanlagen

4-2-3 Beschränkung öffentlicher Parkeinrichtungen für die Innenstadt bzw. Prüfung der

4-2-4 Schaffung peripherer Großparkeinrichtungen unter Überprüfung insbesondere folgender Standorte: (Gewerbegebiete, Bahnhof, Freizeitgelände, Sportzentren etc)

4-2-5 Verknüpfung der öffentlichen Parkeinrichtungen mit dem Haltestellennetz der Stadtbuslinien.

4-2-6 Ausreichende Beschilderung zu den Parkplätzen (u.a. Parkleiteinrichtungen).


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