Mobilfunkresolution 2004
Antrag zu TO-Punkt 18 der Tagesordnung der >>>5. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 21.10.2004
GRÜNE Bad Ischl, 14.10.2004 / 14:55
Resolution an die oberösterreichische Landesregierung
und den oberösterreichischen Landtag zur
Stärkung der Rechte von AnrainerInnen und Gemeinden
bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen
In ihrem örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) verfolgt die Gemeinde Bad Ischl eine nachhaltige Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes.
Durch die Mitgliedschaft im Netzwerk „Gesunde Gemeinde“ bringt Bad Ischl weiters klar zum Ausdruck, dass der Gemeinde die Gesundheit ihrer Bevölkerung und damit auch der Schutz vor schädlichen Einwirkungen (wie etwa vor elektromagnetischen Feldern) ein wichtiges Anliegen ist.
Die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen führt aufgrund befürchteter negativer gesundheitlicher Folgen und dem unverkennbaren Einfluss auf das Orts- und Landschaftsbild in der Gemeinde immer wieder zu Diskussionen und Beschwerden.
Leider sind sowohl die Rechte von AnrainerInnen als auch die der Gemeinden in Oberösterreich im Zusammenhang mit der Genehmigung und Errichtung von Mobilfunksendeanlagen völlig unzureichend.
Es wird daher der Antrag
gestellt, nachfolgende Resolution zu beschliessen:
"Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl ersucht die oberösterreichische Landesregierung und den Oberösterreichischen Landtag, die OÖ. Bauordnung entsprechend abzuändern und ein OÖ Ortsbildgesetz (etwa nach Vorbild des Bundeslandes Salzburg) zu schaffen, um damit sowohl die Rechte von AnrainerInnen als auch die der Gemeinden in Oberösterreich im Zusammenhang mit der Genehmigung und Errichtung von Mobilfunksendeanlagen zu stärken.
Da aufgrund des rege verfolgten Ausbaus von Mobilfunksendeanlagen die Zeit drängt, ersuchen wir diesem Anliegen die höchste Dringlichkeit beizumessen."
Es wird ersucht, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.
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