GRÜNE Nachbetrachtung zur 11. Sitzung des Gemeinderates von Bad Ischl
GRÜNE Nachbetrachtung zur 11. >>>Gemeinderatssitzung vom 20.10.2005
GRÜNE Bad Ischl, 21.10.2004, 09:09 Uhr
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§ 45 Abs.2 der OÖ Gemeindeordnug lautet: "Der Bürgermeister ist verpflichtet, eine Sitzung des Gemeinderates binnen einer Woche einzuberufen, wenn dies wenigstens ein Viertel der Mitglieder des Gemeinderates oder die Aufsichtsbehörde verlangt. Das Verlangen muss schriftlich gestellt werden und den Gegenstand, der dem Verlangen auf Einberufung zugrunde liegt, umschreiben. Diese Sitzung ist spätestens innerhalb eines Monats unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Anschluss des schriftlichen Verlangens anzuberaumen."
Auf Antrag der ÖVP-Fraktion war daher gemäss den vorgenannten Bestimmungen des § 45 Abs.2 der OÖ Gemeindeordnung vom Bürgermeister eine eigene Gemeinderatssitzung mit dem TOP "Prüfbericht der Abteilung Gemeinden der OÖ Landesregierung" einzuberufen.
Fragestunde:
1) Prüfbericht der Abteilung Gemeinden der OÖ Landesregierung vom März bis Mai 2005; zwecks Einsichtnahme und Darlegung des Sachverhaltes bzw. >>>Stellungnahme zum Prüfbericht des Landes OÖ durch die Stadtgemeinde Bad Ischl
2) Verkehrsplanung Bad Ischl, verkehrsberuhigende Massnahmen im Bereich der Pfarrgasse - Dringlichkeitsantrag
Die ÖVP-Fraktion hatte vor Beginn der Gemeinderatsitzung dazu gemäss § 46 Abs.3 den Dringlichkeitsantrag gestellt, den TOP "Verkehrsplanung Bad Ischl" in die Tagesordung der 11. Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen.
Ergebnis der Abstimmung zur Dringlichkeit:
17 Ja-Stimmen: 13 ÖVP, 3 FPÖ, 1 Niko. Wimmer (Ischl)
20 Nein-Stimmen: 17 SPÖ, 3 GRÜNE
Der Antrag zur Dringlichkeit wurde mit 20:17 Stimmen abgelehnt und der o.a Tagesordnungpunkt somit nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
>>>Verkehrsplanung Bad Ischl - eine kleine Chronologie der Ereignisse
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