OÖ Katastrophenschutzgesetz
Sicherheit für Helfer im Katastropheneinsatz
- Neues OÖ Katastrophenschutzgesetz (OÖ KatSchG)
Artikel GRÜNE Bad Ischl, 30.06.2007 (rm)
Das neue OÖ Katastrophenschutzgesetz (KatSchG) tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Damit wird der Katastrophenschutz in Oberösterreich auf eine völlig neue gesetzliche Basis gestellt. So stärkt das neue Gesetz den KatastrophenhelferInnen den Rücken in kritischen Einsatzsituationen, in dem Rechte und Pflichten der Einsatzleiter genau geregelt werden.
Neu ist die Entschädigungsregelung für länger dauernde Katastrophen-Hilfseinsätze. Das Land Oberösterreich ersetzt nunmehr ab dem vierten Einsatztag den Betrieben 50 % des fortgezahlten Mitarbeiter-Lohnes. Wenn Mitarbeiter als Katastrophen-Helfer im Einsatz sind.
Der Bürgermeister ist die Katastrophenschutzbehörde der Gemeinde. Zukünftig wird er u.a. auch verpflichtet sein, regelmäßig interne Fortbildungsseminare durchzuführen. Diese Seminare dienen dabei zur Festigung der im Rahmen des Katastrophenschutzes notwendigen Kenntnisse.
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