OÖ Hundehaltegesetz Novelle 2006
Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2006
Artikel GRÜNE Bad Ischl, 02.06.2006 (rm)
Der Oö. Landtag hat am 1. Juni 2006 die Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2006 beschlossen. Der Vollzug des Oö Hundehaltegesetzes 2002 in den letzten zwei Jahren und die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass einige Änderungen notwendig sind.
Die neue Regelung sieht vor, dass alle Hunde in Menschenansammlungen an einer kurzen Leine gehalten werden müssen. Zudem müssen Hunde dazu auch noch einen Beißkorb tragen. Die Leinenlänge wurde auf maximal eineinhalb Meter festgelegt.
Die wesentlichen Neuerungen:
* Die Präzisierung von Begriffsbestimmungen;
* die Verlängerung und Harmonisierung der Anmeldefrist von Hunden;
* Klarstellungen im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Hunden;
* Regelungen über die Beschaffenheit von Hundeleinen und Maulkörben;
* Ausnahmen von der Maulkorbpflicht für bestimmte Hunde;
* Bestimmungen über die Abnahme eines Hundes, der nicht vom Eigentümer gehalten wird;
* die Erweiterung der Mitwirkungspflicht der Organe der Bundespolizei.
größere Menschenansammlungen : (§ 1 Abs. 2 Z. 5)
Personengruppe ab 50 Personen
Leinen- und Maulkorbpflicht : (§ 6 Abs. 2)
Bei Bedarf, jedenfalls aber:
in öffentlichen Verkehrsmitteln
in Schulen, Kindergärten, Horten und
sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen
auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie
bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen.
Überall da müssen Hunde an der Leine UND mit Maulkorb geführt werden!
>>>Beilage zur OÖ Hundehaltegesetzes Novelle
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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung, Verfassungsdienst
Klosterstraße 7 (Landhaus)
4021 Linz
Telefon: +43 (0)732 77 20-111 71
>>E-Mail
Begutachtungsentwurf
Artikel GRÜNE Bad Ischl, 04.05.2006 (rm)
betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Hundehaltegesetz 2002 geändert wird (Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2006) [Verfassungsdienst: Verf-1-252000/154-2005]
Das Oö. Hundehaltegesetz 2002 ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Der Vollzug dieses Landesgesetzes in den letzten zwei Jahren und die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass Änderungen sinnvoll und erforderlich scheinen. Dabei soll der Vollzug zu erleichtert werden, ohne gleichzeitig die Zielsetzungen dieses Landesgesetzes zu ändern.
Im Wesentlichen beinhaltet dieser Gesetzesentwurf folgende Neuerungen:
- Die Präzisierung von Begriffsbestimmungen;
- die Verlängerung der Anmeldefrist von Hunden;
- Klarstellungen im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Hunden;
- Regelungen über die Beschaffenheit von Hundeleinen und Maulkörben;
- Ausnahmen von der Maulkorbpflicht für bestimmte Hunde;
- Bestimmungen über die Abnahme eines Hundes, der nicht vom Eigentümer gehalten wird;
- die Erweiterung der Mitwirkungspflicht der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
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