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Prüfbericht: Subventionen - Entwicklung 2001 bis 2004

Stadtgemeinde Bad Ischl
>>>PRÜFUNGSAUSSCHUSS (PA)

Auszug aus dem P R Ü F U N G S B E R I C H T

über die 3. Sitzung des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde Bad Ischl, am Donnerstag, 3. Juni 2004.

Gegenstand der Prüfung:

Subventionen - Entwicklung 2001 bis 2004


Als Prüfungsunterlage diente eine Zusammenstellung von RD Stadler über die vergebenen Subventionen der Jahre 2001 bis 2003.

Gesamtsumme der ausbezahlten Subventionen:

Jahr | Empf. | Summe in € | % der Ausgaben OHH
2001 | 109 | 1.390.073,23 | 6,01
2002 | 109 | 1.948.410,62 | 7,94
2003 | 97 | 1.261.430,65 | 4,80

Für 2004 gibt es noch keine aussagekräftigen Zahlen, da noch laufend Subventionsansuchen eintreffen bzw. noch nicht alle vorliegenden Subventionsansuchen vom Stadtrat bzw. FA behandelt worden sind.

Seit dem Jahre 2002 kann der Stadtrat Zuwendungen bis EURO 1.000,00 gewähren; für höhere Beträge fällt die Entscheidung in die Kompetenz des Finanzausschusses.

Auch wenn der PA zu der Meinung gelangt ist, dass die Zuwendungen eher nach dem Gieskannenprinzip vergeben werden (beachte die relativ hohe Anzahl an Subventionsempfänger), so muss eine Relativierung dahingehend erfolgen, dass der Hauptteil der Subventionen an die F. F., K. S. AG und die O. vergeben wird. Allein für die erwähnten Subventionsempfänger ergibt sich folgendes Bild:

Subventionen an die F. F., K. S. AG und die O.

Jahr | Summe in € | % von Gesamtsubvention
2001 | 813.708,76 | 58,5
2002 | 1.232.498,37 | 63,2
2003 | 839.254,81 | 66,5

Die Vergabe der restlichen Subventionen wurde vom PA stichprobenartig kontrolliert und dabei unter anderem folgendes festgestellt:


SV B.
Dieser Verein erhielt 2001 € 17.894,82, 2002 € 17.502,50 und 2003 € 15.000,00 Subvention. Im Jahre 2003 wurden auf Grund der angespannten Budgetsituation fast durchwegs nur 70 % der zugesagten Zuwendungen zur Auszahlung gebracht. Auffallend nicht nur, dass dieser Verein beträchtliche Zuwendungen seitens der Gemeinde erhielt, sondern auch, dass im Gegensatz zu anderen Vereinen diesem 2003 die volle Subvention ausbezahlt wurde. Woher sich diese Sonderstellung des SV B. ergibt, konnte vom PA nicht nachvollzogen werden. Für 2004 liegen bereits diverse Subventionsansuchen dieses Vereines vor. Unverständlich ist dem PA die Tatsache, dass es dem SV B. scheinbar nicht möglich ist, eine komplette Einnahmen/Ausgaben Übersicht vorzulegen.


"F. I."
Für den PA nicht nachvollziehbar ist der Stadtratsbeschluss, der L. "F.I." 50 Prozent des Differenzbetrages zwischen Fraktionsführerbezug und Sitzungsgeld aus dem Gemeindebudget zu bezahlen. Es stellt sich hier die Frage, warum eine im Bad Ischler Gemeinderat vertretene Gruppierung auf Kosten der Gemeinde eine finanzielle Zuwendung erhält.
(Anmerkung:
Diese Subvention wird seit dem Jahr 1998 ausbezahlt und beträgt z.Zt. rund 315 EURO pro Monat. Die laut Gemeindeordnung allen GemeinderätInnen rechtmässig zukommenden Sitzungsgelder - z.Zt. 74 EURO pro Sitzung - sind in diese Subvention nicht mit eingerechnet und werden damit zusätzlich zur Auszahlung gebracht.)


Mietzuschuss bei Saalmieten im Kongress- u. Theaterhaus
Mietzuschüsse werden vor allem an Höhere Schulen für den Maturaball gewährt. Nicht plausibel erscheint dem PA, dass auch privaten Veranstaltern ein Zuschuss zu den Saalmieten gewährt wird.

Generell war für dem PA keine klare Linie bei der Vergabe von Subventionen erkennbar. So wurden wie schon erwähnt im Jahre 2003 nur 70 % der zugesagten Zuwendungen bezahlt. Dies betraf aber nicht dem K.B., den SV B., die O. und die K.S. AG. Warum bei den genannten Subventionsempfängern Ausnahmen gemacht wurden, ist dem PA nicht bekannt.

Um die Vergabe von Subventionen überschaubarer und nachvollziehbarer zu machen empfiehlt der PA dem Stadtrat, dem Finanzausschuss und dem Arbeitskreis Finanzen folgendes:

1. Die Gemeinde Bad Ischl bekennt sich zu Unterstützungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, wobei eine gewisse Relation des Empfängerkreises bei der Zuerkennung gewahrt bleibt.
2. Subventionsansuchen für das kommende Jahr sind bis spätestens 30. September des laufenden Jahres zu stellen. Spätere Ansuchen sind nur noch begründet zu akzeptieren und werden auch durch dem PA einer Kontrolle unterzogen.
3. Für Subventionen sind entsprechende Nachweise (Abrechnungen, Verwendungsnachweise) beizubringen.
4. Die Höhe der Subventionen darf einen vom Finanzausschuss bzw. Arbeitskreis Finanzen festzulegenden Prozentsatz der ordentlichen Ausgaben lt. Voranschlag nicht übersteigen.


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Anmerkung und rechtlicher Hinweis:

Der Prüfungsausschuss ist eine innergemeindliche Kontrollinstanz. Jede im Gemeinderat vertretene Fraktion ist darin mit einem Mitglied vertreten. Die Prüfung der Gemeindegebahrung obliegt dem Prüfungsausschuss als Kollegialorgan.
Gemäss § 91 der OÖ GemO 1990 hat der Prüfungsausschuss die Aufgabe, festzustellen, ob die Gebarung der Gemeinde sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in Übereinstimmung mit dem Gemeindevoranschlag geführt wird, ob sie den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und richtig verrechnet wird.
Vor der Vorlage des Prüfungsberichts an den Gemeinderat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zu einer schriftlichen Äusserung zu geben.

Der vorliegende Prüfbericht des >>>Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde Bad Ischl betreff "Subventionen - Entwicklung 2001 bis 2004" wurde in öffentlicher Sitzung dem Gemeinderat in seiner 4. Sitzung vom 08.07.2004 zur Kenntnis gebracht.

Der >>>Prüfungsausschuss trifft aufgrund der durchgeführten Prüfung Feststellungen und kann Empfehlungen abgeben, kann jedoch selbst keine Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen auf Grund eines Prüfberichtes kommen ausschliesslich dem Gemeinderat (bzw. dem ansonst sachlich zuständigen Gemeindeorgan) zu.


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