Stellungnahme Gemeinde Bad Ischl zum Prüfbericht des Landes OÖ
GRÜNE Bad Ischl, 17.10.2005 (rm)
Im Zeitraum vom 10. März 2005 bis 31.Mai 2005 wurde von einer Prüftruppe des Landes OÖ Einschau in die Gebarung der Stadtgemeinde Bad Ischl genommen und diese einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Im Prüfbericht der Abteilung Gemeinden des Landes OÖ vom 8. Juni 2005 finden sich auch zahlreiche Anregungen und Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung des Haushaltsergebnisses.
Die mehr als 30-seitige Zusammenfassung des Prüfberichtes sowie die dazu erforderliche Stellungnahme der Stadtgemeinde Bad Ischl im Umfang von 9 Seiten wurden von Stadtamtsdirektor Dr. Sifkovits in der >>>10. Gemeinderatssitzung verlesen und zur Kenntnis gebracht. Über diese - vonseiten des Stadtamtes ausgearbeitete und von allen Fraktionen in einer Vorbesprechung eingesehene und teilweise ergänzte - Stellungnahme wurde anschliessend vom Gemeinderat mit folgendem Ergebnis abgestimmt:
23 Ja-Stimmen: 17 SPÖ, 3 GRÜNE, 2 FPÖ, GR. Nikolaus Wimmer (Ischl)
8 Nein-Stimmen: restliche Gemeinderatsmitglieder (alle ÖVP)
6 Stimmenthaltungen: StR. Zierler, StR. Streibl, GR. Blohberger, GR. Unterberger, GRE. Gollowitzer (alle ÖVP), GRE. Spielbüchler (FPÖ)
Struktur der Stadtgemeinde
Im Sinne der Prüfungsanregungen soll das bestehende Leitbild „Stadt Bad Ischl - Brücke zwischen den Zeiten“, welches im Zuge der ÖEK-Erstellung beschlossen wurde, verfeinert bzw. weiter entwickelt werden und werden sich die zuständigen Gremien damit befassen.
Hinsichtlich der Gründung eines regionalen Wirtschaftsverbandes werden die umliegenden Gemeinden gefragt, ob sie Interesse an einer derartigen Vorgangsweise haben.
Wirtschaftliche Situation
Die Prüfungsfestellungen werden zur Kenntnis genommen. Hingewiesen wird jedoch darauf, dass bis zum Jahre 2000 die Budgets ausgeglichen werden konnten. Mit der Abschaffung der Getränkesteuer entstand ein Einnahmenausfall von rund € 300.000,--, für welchen es bis dato keinen adäquaten Ersatz gibt.
Leharfestival
Wenn man sich für die Aufrechterhaltung des Leharfestivals, deren Wert für Bad Ischl unbestritten ist, ausspricht, wird der Förderbetrag seitens der Sadtgemeinde auch in Hinkunft zu leisten sein. Die Höhe dieses Beitrages wird immer abhängig von den jeweils erwirtschafteten Zahlen sein, die nicht zuletzt auch von den touristischen Märkten abhängen.
Kulturplattform
Die vorgeschlagenen Kürzungen sollen im zuständigen Kulturausschuss beraten werden. Hingewiesen wird jedoch darauf, dass bei Gründung der Kulturplattform die Bezahlung eines Bediensteten des Vereines als die günstigere Variante gegenüber einem Dienstplanposten innerhalb der Gemeinde („Kulturbeamter“) angesehen wurde. Bei der Reduzierung der Barzuschüsse ist auch zu bedenken, dass in diesem Fall mehr Förderansuchen von den Veranstaltern direkt an die Gemeinde gerichtet würden und bei Nichtstattgebung möglicherweise viele Veranstaltungen nicht zur Durchführung gelangen.
Verein zur Förderung der Jugend in Bad Ischl - Jugendzentrum
Bereits in der Schlussbesprechung wurde darauf hingewiesen, dass bis 10. März 2005 nicht wie im Bericht angeführt € 304.872,--, sondern richtig € 91.943,56 überwiesen wurden. Subventionen werden künftig nur mehr aufgrund der konkreten Ansuchen und gegen detaillierte Verwendungsnachweise gewährt.
Förderung alternativer Energien
Die Stadtgemeinde Bad Ischl ist seit Jahren Klimabündnisgemeinde und die Förderung alternativer Energien ein Teil ihres Beitrages. Die Einstellung dieses Förderbetrages würde der Mitgliedschaft beim Klimabündnis widersprechen. Über allfällige Alternativen wird im Umweltausschuss beraten.
Citymanagement
Ab Herbst 2005 übernimmt das Stadtmarketing den Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung. Bisherige Kosten pro Jahr für die Stadtgemeinde Bad Ischl: € 40.000,--; dieser Betrag entfällt daher künftig. Im Zuge der Schlussbesprechung wurde darauf hingewiesen, dass ein Kompetenzhandbuch seitens des Citymanagements bereits vorliegt und wurden im Zuge einer Klausurtagung im Juni dJ. weitere konkrete Ziele festgelegt. Schließlich wurde auch noch vereinbart, dass eine künftige stärkere Eigenfinanzierung des Citymanagements gesichert sein muss.
Förderungen Betriebsgründungen
Die Förderungen von Betriebsneugründungen soll weitergeführt werden.
Technologiezentrum Inneres Salzkammergut
Die Grundidee der Technologiezentren war und ist es, innovative Betriebe mit zukunftsträchtigen Technologien anzusiedeln und so einen nachhaltigen positiven Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung einer Region zu erzielen. Die Stadtgemeinde hat - mit den umliegenden Gemeinden - stets die Ansicht vertreten, dass diese Zielsetzung für ein strukturschwaches Gebiet wie das Innere Salzkammergut von besonderer Bedeutung ist. Das Land Oberösterreich hat sich nicht zuletzt auch aus diesem Grund immer für die Realisierung derartiger Projekte eingesetzt. Auch wenn die Ergebnisse des Technologiezentrums Inneres Salzkammergut noch nicht im erwarteten Ausmaß eingetroffen sind, wird die Stadtgemeinde verstärkt auf die Geschäftsführung des TechoZ einwirken, dass die Entwicklung der kommenden Jahre die seinerzeitige Entscheidung für dieses Vorhaben rechtfertigen wird.
Schlacht-, Kühl- und Zerlegegemeinschaft Bad Ischl
Bereits bei der Schlussbesprechung wurde darauf hingewiesen, dass der Schlacht-, Kühl- und Zerlegegemeinschaft 4.000 m³ Freiwasser zugesichert wurde, der Verbrauch aber im Jahr 2004 313 m³ ausmachte, was ausgehend vom Tarif 2005 einen Zuschuss von € 1.514,92 incl. MWSt. ausmacht. Der Wasserverbrauch war in den letzen Jahren gleichbleibend.
Die Einstellung der Barzuschüsse soll unter Berücksichtigung der von der Interessengemeinschaft getätigten Investitionen im zuständigen Umweltausschuss beraten werden und die Förderungsübernahme durch das Land OÖ geprüft werden.
Allgemeines zu den Förderungen und freiwilligen Ausgaben
Die Stadtgemeinde wird in Hinkunft bemüht sein, den Bereich Förderungen und freiwillige Ausgaben zu reduzieren, die geforderten jährlichen Einsparungen von rund € 300.000,-- erscheinen jedoch zu hoch und würde sich sehr negativ auf die heimishce Vereinsstruktur auswirken. Eine kritische Durchleuchtung aller Ausgaben wird in den zuständigen Ausschüssen erfolgen.
Kassenkredit
Der Kassenkredit konnte im heurigen Jahr durch Anhebung der Gebühren wesentlich entlastet werden.
Über die Modalitäten der Aufnahme von Barvorlagen soll im zuständigen Finanzausschuss beraten werden.
Rücklagen
Die entliehenen Beträge sollen bei Besserung der finanziellen Situation rückgeführt werden. Es wurde in den letzten Jahren darauf geachtet, dass durch die Ausleihungen keinesfalls eine Einschränkung der Kanalbautätigkeit verursacht wird.
Personalausgaben
Wird zur Kenntnis genommen.
Dienstpostenplan
Das „Facility Management“ (kurz FM) wurde bereits durch den Lenkungsausschuss genehmigt und mit den Arbeiten dazu begonnen. Zielsetzung ist, dass die Umsetzung mit Ende 2006 greift und sollen bis dahin die Erhebungen der Ist-Daten abgeschlossen sein, welche die Basis dafür bilden. Der Hinweis auf die Beraterhonorare wurde bereits umgesetzt und auf das unbedingt notwendige Ausmaß reduziert.
Optimierung Gebäudereinigung
Die positiv bewerteten Einsparungsmaßnahmen können in Zukunft durch das Projekt „Facility Management“ (FM) noch effizienter verwirklicht werden, da dieses Projekt eine Umstrukturierung des Reinigungsdienstes beinhaltet.
Die dafür erforderlichen Schritte sind die Ermittlung der Kennzahlen und in weiterer Folge die damit verbundenen neuen Leistungsdefinitionen, mit dem Ziel, zusätzlich Kosten im Bereich Gebäudereinigung und Schulwarte einzusparen.
Dabei wird die Leistungserbringung sich nicht nur auf ein Gebäude beschränken, sondern abhängig von den zu reinigenden Flächen (m²-Reinigung je ArbeitnehmerIn) sein. Für die Schulwarte selbst wird das Leistungsprofil neu definiert werden (Wartung, Instandhaltung etc). Danach können die Einsatzzeiten für alle gemeindeeigenen Objekte errechnet und erforderliche Personaleinsatzeiten darauf abgestimmt werden.
Diese Umstrukturierungsmaßnahmen bzw. deren Umsetzung werden jedoch noch mind. ein Jahr in Anspruch nehmen, da die Erhebung der Ist-Daten sehr umfangreich ist.
Danach wird eine flexiblere und effizientere Einteilung und Erledigung der Arbeiten im Reinigungsdienst und auch bei den Schulwarten das Ziel sein.
Im Bereich der Gebäudereinigung wurde aufgrund der großen Anzahl von Dauerkrankenständen eine erste Maßnahme gesetzt und die Unterhaltsreinigung der Hauptschule 2 an eine Gebäudereinigungsfirma vergeben. Als nächstes werden im Reinigungsdienst die zu reinigenden Flächen aufgrund der Landesvorgaben erhöht. Vor allem im Bereich Reinigungsdienst sind noch weitere Einsparungspotenziale vorhanden und aufgrund der Altersstruktur können in nächster Zukunft durch Pensionierungen Stellen eingespart werden.
Langfristig gesehen wird über die weitere Vergabe von zu reinigenden Gebäuden an Fremdfirmen zu entscheiden sein, wenn durch das eigene Personal keine vergleichbaren Leistungen zu gleichen Kosten erzielt werden können.
Ein nächster Schritt zur Personaloptimierung wurde im Bereich der Kindergärten gesetzt, denn seit Beginn des Kindergartenjahres 2005/06 ist das Kindergarten-Hilfspersonal mit Reinigungsarbeiten betraut worden und dadurch konnte das Reinigungspersonal von den Kindergärten abgezogen werden.
Organisation und Geschäftsverteilung
Die Aufgabenbeschreibungen wurden bisher nur für den Verwaltungsbereich angefertigt. Über Anforderung der Landesprüfer ist die Erstellung der fehlenden Aufgaben-beschreibungen bereits in Bearbeitung, wird jedoch aufgrund des Umfanges und der hohen Anzahl der Mitarbeiter noch einige Zeit - bis voraussichtlich Ende 2006 - beanspruchen.
Die zahlreichen freien Stellen im Dienstpostenplan werden den künftigen Erfordernissen angepasst und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates wird eine Reduzierung der Dienstposten zur Beschlußfassung vorgelegt.
Aus- und Fortbildung
Wird beachtet.
Bürgerservice
Die Anregung bezüglich einer Kundenumfrage über die Verwaltungsleistungen des Stadtamtes mit anschließender Evaluierung wird für nächstes Jahr ins Auge gefasst und dem Stadtrat zur Beratung zugeleitet.
Im übrigen hängt die Verwirklichung eines Bürgerservicebüros aufgrund der gegebenen Raumsituation nach wie vor von der 3. Bauetappe der Sanierung des Rathauses ab.
Erholungsurlaub
Wurde bereits umgesetzt.
Städtischer Wirtschaftshof
Die Einbindung der städt. Betriebe in das Facilitymanagement und die damit verbundenen Kostenvergleiche mit der Privatwirtschaft werden in der Umsetzung die Wirtschaftlichkeit (Bestbieter) zum Ziel haben. Dieser Prozess wurde bereits eingeleitet.
Zur Einsparung von Dienstposten wird festgehalten, dass neben dem mit Ende 2005 durch Pensionierung im Verwaltungsbereich frei werdenden Dienstposten ein weiterer im handwerklichen Bereich nicht mehr nachbesetzt und damit eingespart wird.
Im Jahre 2005 werden bzw. wurden daher auf Grund entsprechender Reorganisation 4 Dienstposten abgebaut.
Die Ausweitung der Kostenrechnung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien wird derzeit mit der Fa. AVIANA Consulting in Form des verbesserten Produkt- u. Leistungskataloges durchgeführt.
Städtische Gärtnerei
Auf Grund der derzeitigen Ausarbeitung des vorhin erwähnten Produkt- und Leistungskataloges ist anschließend eine exakte Aussage zur Pflanzenproduktion und der Dekorationsleistung möglich.
Nach Vorliegen der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Einholen von externen Angeboten wird zu entscheiden sein, ob bei gleicher Qualitätserbringung eine Vergabe an private Unternehmen angestrebt werden soll.
Im Hinblick auf die Loipenbetreuung wird festgehalten, dass sich die Stadtgemeinde derzeit intensiv bemüht, eine Neuregelung bzw. ein zukünftiges Konzept gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern, dem Tourismusverband, dem Wintersportverein, den Almbauern, dem Betreiber der Gastwirtschaft und den österr. Bundesforsten zu erarbeiten, welches die Kosten für die Stadtgemeinde entsprechend reduziert.
Sicherheitswache
Das Bundesministerium für Inneres hat die Anfrage der Stadtgemeinde hinsichtlich einer allfälligen Übernahme der Städtischen Sicherheitswache Bad Ischl in die neue Bundespolizei mit e-mail vom 1. Juli 2005 dahingehend beantwortet, dass eine geschlossene Übernahme des Wachkörpers mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich ist; bei einer allfälligen Übernahme einzelner Bediensteter des Gemeindewachkörpers sieht das Beamtendienstrechtsgesetz ein Höchstalter von 40 Jahren, beim Eintritt in den Exekutivdienst sogar ein Höchstalter von nur 30 Jahren vor.
Ein Bediensteter der Städtischen Sicherheitswache beabsichtigt nach eigenen Angaben, noch heuer einen Antrag auf Pensionierung zu stellen; im Falle einer antragsgemäßen Erledigung ist nicht beabsichtigt, diesen Dienstposten nachzubesetzen. Im übrigen wird aufgrund der personellen Reduzierung der Dienstplan der Städtischen Sicherheitswache sowie die Aufgabendefinition dieses Wachkörpers - auch betreffend die Überwachung des fließenden Verkehrs - vom Finanzausschuss neu erstellt werden müssen.
Wasserversorgung
Die Anpassung der Wasserbezugsgebühren für 2006 gemäß Runderlass des Landes (€ 1,35 für Abgangsgemeinden) wurde dem Gemeinderat vom Dienstleistungsausschuss, vom Finanzausschuss und vom Stadtrat empfohlen und soll in der heutigen Gemeinderatssitzung beschlossen werden.
Die Einführung einer Mindest- bzw. Grundgebühr sowie einer Bereitstellungsgebühr für unbebaute Grundstücke soll im zuständigen Dienstleistungsausschuss beraten werden.
Für eine Auslagerung von Installationsarbeiten sollen Angebote eingeholt und die Ergebnisse im Dienstleistungsausschuss beraten werden.
Auf Grund der Durchführung des BA 02 des Ausbaues der öffentlichen Wasserversorgung und der damit verbundenen Inanspruchnahme von Förderungsmitteln wurden mit Ausnahme des Jahres 2003 (- 2 Cent) und dem 1. Viertel 2004 (- 1 Cent) immer jene Gebühren eingehoben, die den vom Amt der oö. Landesregierung vorgegebenen Mindestgebühren entsprachen.
Im Hinblick auf die Einhebung einer sog. Mindest- bzw. Grundgebühr wird der Dienstleistungsausschuss in den nächsten Sitzungen intensiv darüber beraten, wie die Umsetzung eines solchen infrastrukturellen Beitrages für Besitzer von Zweit- oder Ferienwohnungen möglich ist.
Eine Ergänzung der Gebührenordnung zum Zwecke der gesetzlichen Möglichkeit der Einhebung einer Bereitstellungsgebühr für an die Wasserversorgung angeschlossene, jedoch unbebauten Grundstücke, wird dem Ausschuss zur nächsten Sitzung vorgelegt.
Die Wirtschaftlichkeit wird man in Hinkunft verstärkt durch Kostenvergleiche überprüfen.
Abwasserbeseitigung
Die Anpassung der Kanalgebühren für 2006 gemäß Runderlass des Landes (€ 3,00 für Abgangsgemeinden) wurde dem Gemeinderat vom Dienstleistungsausschuss, vom Finanzausschuss und vom Stadtrat empfohlen und soll in der heutigen Gemeinderatssitzung beschlossen werden.
Die Einführung einer Mindest- bzw. Grundgebühr sowie einer Bereitstellungsgebühr für unbebaute Grundstücke soll im zuständigen Dienstleistungsausschuss beraten werden.
Die Einhebung eines sog. Infrastruktur-Fixbetrages wird man analog der Wasserbenützungsgebühr im zuständigen Ausschuss beraten.
Abfallbeseitigung
Die Anpassung der Abfallgebühren nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) soll in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten werden.
Die Aufwändungen für die Entsorgung des Straßenkehrichts wurde gemäß den Empfehlungen der Prüfungsorgane dem Bereich Abfallbeseitigung zugeordnet und somit der damit zustehende Vorsteuerabzug realisiert.
Die vom BAV zu refundierenden Arbeitsstunden des Personals im ASZ wurden ab Juni 2005 von 80 auf 86 Stunden pro Woche erhöht. Über eine weitere Erhöhung der zu refundierenden Stunden muss noch nach Beratungen im zuständigen Dienstleistungsausschuss mit dem BAV verhandelt werden.
Die Anpassung der Abfallordnung (Abfuhrintervalle, Sperrmüllabfuhr) soll im zuständigen Dienstleistungsausschuss beraten und eine Änderung dem Gemeinderat empfohlen werden.
Kindergärten
Die Anpassung der Elternbeiträge durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage um jeweils + 0,25 % für die Jahre 2006 u. 2007 soll im zuständigen Sozialausschuss beraten werden. Im Kindergartenjahr 2005/2006 wurden am 12.9.2005 288 betreute Kinder erhoben, 10 Kindergartenplätze waren zu diesem Zeitpunkt noch frei. An den einzelnen Standorten sind bereits Kinder angemeldet, die nach Erreichung des Regelalters die freien Plätze besetzen werden.
Im Kindergarten Rettenbach wird neben einer Regelkindergruppe eine Integrationsgruppe und eine altersgemischte Gruppe geführt, an den anderen Kindergärten werden derzeit nur Regelkindergruppen mit 23 Kindern angeboten. Bedingt durch die Ausweitung der Reinigungstätigkeit der Helferinnen und die Einsparung der Reinigungskräfte wurde die Forderung im Prüfbericht bereits erfüllt.
Kindergartentransport
Wird in Hinkunft beachtet.
Schülerausspeisung
Neben den Kindergärten, Volks-, Haupt- und Förderschulen der Stadtgemeinde Bad Ischl, werden von der Schulküche noch der Pfarrkindergarten, der Heilpädagogische Kindergarten und der Hort der Caritas mit Essen beliefert.
Ab September 2005 wird ebenfalls, angepasst an das Alter der Kinder mit eigenem Speiseplan, die Krabbelstube „Sonnenschein“ bekocht.
Im Speiseraum der Schulküche werden für die Hauptschulen 1 + 2 von 11:30 bis 13:00 Essen ausgegeben. An die anderen Essensteilnehmer wird das Essen mittels Warmhalteboxen vom städtischen Bauhof geliefert. Eine Warmhaltebox mit 25 Portionen Essen (Suppe, Hauptspeise, Salat, Nachspeise, Tee oder Fruchtsaft) hat ein Gewicht von ca. 55 kg (deshalb Bauhofmitarbeiter). Durch die Ausweitung der Abnehmer ist natürlich die Menge der Warmhalteboxen plus Speisegeschirr für die Endreinigung größer geworden.
Ab Juli 2005 werden die bisher von der Reinigungsfirma durchgeführten Arbeiten wie tägliche Reinigung des Speisesaales und der Nebenräume der Schulküche, des Ganges zur Schulküche und der Fenster von der Hilfskraft der Schulküche durchgeführt.
Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt werden von der Belegschaft der Schulküche keine Überstunden mehr beantragt und die Bediensteten stehen in kochfreien Zeiten, die nicht mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch abgedeckt werden können, zur Diensteinteilung an anderen Dienstorten ( z.B. für Reinigungsdienst) zur Verfügung.
Im Jahr 2004 wurden insgesamt 399 Portionen an Gemeindebedienstete ausgegeben, wobei die Einnahmen € 1.171,30 ausgemacht haben. Geht man von rund 180 Betriebstagen aus, haben pro Betriebstag 2 Gemeindebedienstete das Angebot der Schülerausspeisung angenommen. Die Differenz auf den vollen Essenbeitrag würde im Jahr 2005 (€ 3,20 auf € 3,80) € 239,40 ausmachen.
Die Verwaltungskostentangente wird nach entsprechender Kostenermittlung ab 2006 in der Buchhaltung dargestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für Einsparungen, die über die bereits in der Zwischenzeit getroffenen Schritte hinaus gehen, sollen im zuständigen Sozialausschuss ausführlich beraten werden.
Schülerhort
Eine Verringerung des Zuschusses an das Hilfswerk OÖ. als Betreiber des Schülerhortes „Elsa“ ist nur dann zu erwarten, wenn aufgrund der räumlichen Situation statt bisher 18 künftig 23 Kinder betreut werden können. Die Stadtgemeinde Bad Ischl hat schon bisher auf die möglichst wirtschaftliche Führung des Hortes hingewirkt, in dem nach Antragstellung immer nur ein Teil der jährlichen Abgänge übernommen wurde.
Essen auf Rädern
Der angeführte Vorschlag „Richtlinien für die Aktion Essen auf Rädern“ wurde bereits in 2 Sitzungen des Sozialausschusses zur Beratung und Beschlussfassung behandelt. Die endgültige Fassung wird im Laufe des Jahres vorliegen.
Tagesheimstätten
Die Tagesheimstätte „Stiegengasse“ wurde im Juli 2005 ersatzlos geschlossen, die Tagesheimstätte „Reiterndorf“ ist in die neuen Räumlichkeiten im „Betreubaren Wohnen“ übersiedelt, wo künftig nur mehr Betriebskosten, jedoch keine Mietkosten mehr anfallen werden.
Museum der Stadt
Alle Objekte der Gemeinde werden durch das FM erfaßt. Dazu ist die Erhebung der Ist-Daten erforderlich und werden in weiterer Folge die genauen Leistungsdefinitionen hinsichtlich Wartung, Instandhaltung, Personaleinsatz, techn. Gebäudemaßnahmen, Energieoptimierung etc. festgelegt bzw. umgesetzt. Diese Vorgangsweise gilt daher auch für das Leharmuseum, Parkbad etc.
Die anteiligen Personalkosten der Mitarbeiterin der Verwaltung werden in Hinkunft dem Museumsbetrieb zugeordnet.
Die angeregte Frequenzzählung und Analyse der Besucherzeiten wird durchgeführt und eine weitere Reduzierung der Öffnungszeiten ins Auge gefasst.
Zur angeregten Vereinsgründung zur Unterstützung des Museums wird mitgeteilt, dass ein solcher auf Empfehlung des Kulturausschusses bereits in Gründung ist, die entsprechenden Statuten wurden bereits ausgearbeitet.
Die weiteren Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen.
Lehar-Museum
Hier gelten im wesentlichen die Feststellungen zum Museum der Stadt Bad Ischl.
Parkbad
Gemäß der Empfehlung der Landesprüfer werden ab der Saison 2006 die Bediensteten des Parkbades organisatorisch dem Wirtschaftshof zugeordnet und so wird eine regelmäßige Überwachung und Kontrolle der anfallenden Überstunden und auch eine flexiblere Krankenstandsvertretung möglich sein. Die Öffnungszeiten werden in Absprache mit der Amtsleitung festgelegt.
Zum Dienstplan der Kassenkraft wird angemerkt, dass diese seit Jahren immer sehr flexibel eingesetzt werden konnte.
Fotomuseum
Der Kostenersatz für die Lohnverrechnung in der Höhe von € 1.000,-- wird künftig an das Land OÖ. verrechnet.
Musikschule
Zum Thema Personaleinheiten wird auf den bereits laufenden Prozess FM hingewiesen.
Stadtbus
Wird zur Kenntnis genommen.
Anruf-Sammeltaxi
Durch die im heurigen Frühjahr eingeführte Tarifänderung haben sich die Fahrgastzahlen für den Zeitraum April bis Juni 2005 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres von 2.367 auf 1.206 fast halbiert. Der Zuschuss der Gemeinde betrug im Vorjahr für diese Monate € 9.733,90, im Vergleichszeitraum des heurigen Jahres dagegen nur mehr € 2.443,34. Die vorgeschlagene Tariferhöhung wird dem Verkehrsausschuss zur Beratung zugeleitet.
Bad Ischl Event und Werbe GmbH.
Mit der Geschäftsführung werden laufend Gespräche geführt mit dem Ziel, die Betriebsabgänge auf ein für das Stadtbudget verkraftbares Ausmaß zu reduzieren.
Die Zahlung der gestundeten Leasingraten für das Kongress & TheaterHaus in Höhe von € 206.025,-- soll 2006 veranschlagt werden.
Katrin Seilbahn AG
Zu diesem Thema sind die Verhandlungen mit dem Land OÖ. hinsichtlich einer Landesunterstützung noch nicht abgeschlossen und liegt zur Zeit daher noch kein konkretes Ergebnis vor. Ansonsten werden die Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis genommen und darauf aufbauend die weiteren Entscheidungen getroffen werden.
Parkraumbewirtschaftung
a) Kurzparkzonen: Die Gebühreneinnahmen aus den Kurzparkzonen werden heuer voraussichtlich geringfügig über den Einnahmen des Vorjahres liegen; so wurden im Zeitraum Januar bis August 2005 mit € 191.800,- um € 4.800,- mehr eingenommen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die prognostizierten Mehreinnahmen im Voranschlag 2005 mussten daher im Nachtrag entsprechend reduziert werden.
Der Papierverbrauch hat sich aufgrund der zahlreich gezogenen Gratistickets nach den bisherigen Erfahrungen ungefähr verdoppelt. Der Vorschlag, die Gebühren anzuheben bzw. zum ursprünglichen System zurück zu kehren, wird dem Verkehrsausschuss zur Beratung zugeleitet. Die im Oö. Parkgebührengesetz derzeit noch vorgesehene Widmung der Einnahmen aus Parkgebühren - welche in Kurzparkzonen erwirtschaftet werden - für Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung der innerörtlichen Verkehrssituation wird voraussichtlich per 1.1.2006 entfallen.
b) Bewirtschaftete Dauerparkplätze: Der Vorschlag der Erhöhung der Tarife der Dauerkarten, des Tagestarifes sowie die angeregte Ausdehnung der Gebührenverrechnung auf Wochenenden wird dem Verkehrsausschuss zur Beratung zugeleitet.
Bewirtschaftung öffentlichen Gutes
Die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien werden zur Zeit im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen umgesetzt. Bisher wurde 114 Firmen die Benutzungsentgelte vorgeschrieben. Die bestehenden Pachtverträge werden geprüft und die Höhe der Benutzungsentgelte nach Möglichkeit den Richtlinien angepasst. Fehlende bzw. fehlerhafte/mangelhafte Erklärungen werden durch die Städt. Sicherheitswache überprüft bzw. ergänzt. Bis zum 12. September wurden nachstehende Entgelte vorgeschrieben:
Benutzungsentgelt Einmalige
Verwaltungsabgabe Bearbeitete Fälle
Normale Gemeindegrundnutzung 7.035,00 5.244,80 93
Gastgärten u. Schirmbars 19.600,81 566,20 21
Summe 26.635,81 5.811,00 114
Den sonstigen Prüfungsfeststellungen wird entsprochen.
Wohn- u. Geschäftsgebäude
Die Anpassung der Kategoriemietzinse der seit 1986 abgeschlossenen Mietveträge wurde zwischenzeitlich nachgeholt. Die Anpassung der Mietverträge auf 2/3 des Kategoriemietzinses wird derzeit bearbeitet.
Eine allfällige Auslagerung der kaufmännischen und organisatorischen Verwaltung soll nach Erhebung der derzeitigen Kosten und im Hinblick auf das derzeit in Arbeit befindliche Projekt „Facilitymanagement“ im zuständigen Ausschuss beraten werden.
Verpachtung von Liegenschaften - Nutzung von Gemeindeflächen
Anregung wird beachtet.
Liegenschaftsvermögen
Der Verkauf diverser Liegenschaften wurde von der Finanzabteilung vorbereitet und im Bauausschuss beraten.
Entbehrliche Kleinflächen sollen noch heuer, spätestens 2006, an interessierte Grundanrainer verkauft werden.
Das beantragte Umwidmungsverfahren der Gründe „Aschausiedlung“ ist abgeschlossen und es ist ein Verkauf der Parzellen möglich. Der Verkauf dieser Flächen sowie der Verkauf von Golfplatz, Haidenhof Robinson, Zimnitzstraße 19, Bahnhofstraße 6 (Kurdirektion) sowie der Ankauf der Trinkhalle wird nochmals eingehend in den zuständigen Gremien beraten werden.
Auch hier ist die Einführung des FM (Mietflächen- und Gebäudemanagement) ein wesentlicher Schritt zur Optimierung. Dabei wird auch abzuwiegen sein, welches Ziel aus wirtschaftl. Sicht (Verkauf oder Vermietung bzw. Verpachtung) anzustreben ist. Die ersten Schritte dafür wurden auch bereits eingeleitet und zur Umsetzung gebracht, wie die Veräußerung des ehem. Schlachthofareals in Roith.
Aufschließungsbeiträge
Wie im Prüfbericht angeführt, waren die Aufschließungsbeiträge verpflichtend ab 1999 vorzuschreiben. Die dafür rechtliche Voraussetzung bildet der Flächenwidmungsplan.
Da das ÖEK Nr. 1 und die damit verbundene Überarbeitung bzw. Neuauflage des Flächen-widmungsplanes Nr. 6 erst mit 2001 in Rechtskraft traten und die genaue Definition ‚Baulücke’ noch ausständig war, konnten die Vorschreibungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Definition der Baulücke wurde mittels Beschluss des GR vom 16.12.1999 festgelegt und danach eine Information an die Betroffenen im März 2000 durchgeführt (Gemeindeblatt). Somit wurde noch im September 2000 mit den Vorschreibungen begonnen, wie dies auch der Wunsch des zuständigen Gremiums des GR (Ausschuss für Stadt- und Ortsentwicklung, Land- und Forstwirtschaft) war, da ein früherer Zeitpunkt Rechtsunsicherheiten aufgrund fehlender ausreichender Grundlagen mit sich gebracht hätte.
Freiwillige Feuerwehren
Im zuständigen Ausschuss soll die Weitergabe der Kostenersätze an die „kleinen“ Feuerwehren und die dafür notwendige Einarbeitung in die Feuerwehrtarifordnung beraten werden.
Der Auftrag zur Führung eines Arbeitsnachweises wurde unmittelbar nach der Prüfung erteilt.
Ausserordentlicher Haushalt
Feuerwehrzeugstätte Jainzen
Der Fehlbetrag von € 13.200,-- kann lt. Entwurf Nachtragsvoranschlag noch 2005 endgültig abgewickelt werden.
Neubau Förderschule einschließlich Integrationshort
Der Fehlbetrag von € 50.600,--, resultierend aus der vom Land geforderten Einreichplanung, kann lt. Entwurf Nachtragsvoranschlag noch 2005 endgültig abgewickelt werden. Ein Förderungsansuchen an die zuständigen Landesstellen wurde bereits gestellt, eine Entscheidung über die Förderungshöhe liegt bis dato nicht vor.
Strassenbaumaßnahmen
Der Fehlbetrag von € 21.100,-- kann lt. Entwurf Nachtragsvoranschlag noch 2005 endgültig abgewickelt werden.
Lokalbahnbrücke
Der Fehlbetrag von € 22.100,-- kann lt. Entwurf Nachtragsvoranschlag noch 2005 endgültig abgewickelt werden.
Sanierung Gaswerk-Areal
Der Fehlbetrag von € 91.200,-- kann lt. Entwurf Nachtragsvoranschlag noch 2005 durch Auszahlung der Fördermittel des Bundes und der Umweltabteilung des Land OÖ endgültig abgewickelt werden.
Güterweg Radgraben
Der Fehlbetrag von € 8.800,-- kann lt. Entwurf Nachtragsvoranschlag noch 2005 endgültig abgewickelt werden.
Technologiezentrum
Der Fehlbetrag von € 440.000,-- kann lt. Entwurf Nachtragsvoranschlag noch 2005 durch die genehmigte Darlehensaufnahme sowie einen Teil des Grundverkaufes „Alter Schlachthof“ endgültig abgewickelt werden.
Altstoffsammelzentrum
Der Fehlbetrag von € 41.900,-- kann lt. Entwurf Nachtragsvoranschlag noch 2005 endgültig durch die Auszahlung der Landesmittel abgewickelt werden.
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