Stellungnahme zu Untersuchungsberichten
Umwelttechnische Untersuchungsberichte betreffend Grundstücke einer ehemaligen Land u. Maschinen Firma an der B 158 in Bad Ischl
Stellungnahme
GRÜNE Bad Ischl, 30.07.2004 (rm)
Umweltgefährliche Stoffe gefunden, oder nicht?
Aufgrund des Berichtes des Umweltlabors aus der Steiermark vom 15. Juli 2003, laut dem auf dem betreffenden Gelände Kontaminationen durch Mineralölkohlenwasserstoffe vorgefunden wurden, hat die Bezirkshauptmannschaft Gmunden den Bescheid Wa10-1194/06-2003 erlassen.
In diesem wasserpolizeilichen Auftrag wurden seitens der Behörde zusätzliche – die Ersterkundung ergänzende bzw. vertiefende - Bodenuntersuchungen und Grundwasseruntersuchungen vorgeschrieben. Im Falle des Vorfindens von Kontaminationen wurde die Vorlage eines Sanierungskonzeptes beauftragt.
Prüfauftrag erfüllt?
Seitens des Grundeigentümers wurde daraufhin am 26.4.04 ein Umweltlabor aus OÖ beauftragt, weitere Bodenuntersuchungen durchzuführen, die aber aus folgenden Gründen nicht geeignet sein können den Auftrag der BH Gmunden Wa10-1194/06-2003 zu erfüllen:
- Die Probenahmebereiche nehmen keinerlei Bezug auf die ehemaligen Betriebsanlagenareale und potenziellen Schadensherde wie etwa Zapfsäulen, Montagegruben udgl., obwohl ein Betriebsanlagenakt samt den dazugehörigen Lageplänen vorhanden ist.
- Bei der Wahl der Probenahmebereiche wurden die Ergebnisse der Ersterkundungen des Umweltlabors aus der Steiermark vom 15.7.2003 völlig ignoriert, obwohl im Zuge der Ersterkundung an mehreren Stellen (etwa im Bereich der ehemaligen Betriebs-Tankstelle) Grundwasser gefährdende Kohlenwasserstoffe in bestimmten Tiefeschichten vorgefunden und labordiagnostisch nachgewiesen wurden.
- Die Probenahme durch das Umweltlabor aus OÖ wurde nicht tiefenspezifisch durchgeführt. Mischproben aus Schürfen lassen im Allgemeinen keine konkreten Aussagen über ein Gefahrenpotenzial für das Grundwasser zu, und sind deshalb für die Abklärung eines möglichen Grundwasser-Gefahrenpotenzials ungeeignet.
ÖNORMEN beachtet?
Die seitens der BH Gmunden behördlich vorgeschriebenen und vom Umweltlabor aus OÖ entnommenen Bodenproben und Grundwasserproben hätten – zur Erzielung verwertbarer Ergebnisse - zumindest in Anlehnung an die ÖNORMEN S 2087 und S 2088-1 ausgeführt werden müssen.
Die ÖNORM S 2087 "Erhebung und Untersuchung von Verdachtsflächen und Altlasten" sieht für die Erkundung von Altstandorten – wie im gegenständlichen Fall – klar folgende Vorgangsweise vor:
- Die Probenahmestellen an Altstandorten sind vor allem an potenziellen Schadensherden (zB Lagerung und Manipulation von Wasser gefährdender Stoffe, Anlagen zur Oberflächenbehandlung von metallischen Werkstücken) auszurichten. Die Proben sind aus einheitlich beschaffenen Schichten des Untergrundes sowie nach Möglichkeit tiefenspezifisch zu entnehmen. Bei Detail- und Sanierungsuntersuchungen ist eine räumliche Abgrenzung kontaminierter Bereiche anzustreben.
- In weiterer Folge sind die Probenahmestellen in Abhängigkeit von der Art und der Entstehung möglicher Kontaminationen zu bestimmen.
Aus den vorliegenden Plänen zur Probennahme des Umweltlabors aus OÖ ist ersichtlich:
- Der Bereich, in dem im ersten Untersuchungsbericht des Umweltlabors aus der Steiermark Kontaminationen festgestellt worden sind, wurden bei der Probennahme durch das Umweltlabor aus OÖ nicht berücksichtigt. Gerade diese Bereiche wurde bei der Probennahme durch das Umweltlabor aus OÖ offenbar unwissentlich oder aus welchen Gründen sonst ausgespart.
Behördenauftrag nicht erfüllt
Das vorliegende Gutachten des Umweltlabors aus OÖ vom 24.05.04 erfüllt den im Bescheid der BH Gmunden Wa10-1194/06-2003 enthaltenen Auftrag deshalb nicht und wäre daher kein sich darauf gründender wasserrechtlicher Bescheid seitens der Behörde zu erlassen gewesen.
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