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Waterloo bei Wassergebühr!

Waterloo

Leserbrief GRÜNE Bad Ischl, 31.03.2008 (rm)

Wir schreiben das Jahr 2005. Frühling in Ischl. Doch bei Bürgermeister Haas wollen dazu keine echten Gefühle aufkommen. Haben doch die >>>Landesprüfer gerade seinen Budgetentwurf 2005 arg zerzaust. In der Haushaltskassa klafft ein Loch von fast 2 Mio. Euro. Die Situation der Abgangsgemeinde Bad Ischl wird als „…sehr dramatisch bezeichnet…“. Nun brennt echt der Ischlerhut.

Dabei war der Stadt-Säckelwart auch von den GRÜNEN Bad Ischl oftmals auf das immer grösser werdende Minus hingewiesen worden. Und das seit dem Jahre 2002. Auch mangelte es nicht an zahlreichen ganz konkreten Empfehlungen zur Budget-Sanierung. Neben anderen Vorschlägen sollte auch die Einführung einer „Infrastrukturabgabe für Wasserbezug und Kanalbenützung“ geprüft werden.


Infrastrukturbeitrag
Der Grundgedanke dabei ist, Zweitwohnungsbesitzer im Rahmen einer Mindestgebühr für Wasser und Kanal mit einzubinden. Durch die Bezahlung dieses „Infrastrukturbeitrages“ sollten die Ausgaben für den laufenden Betrieb, Instandsetzungsmaßnahmen, bauliche Erhaltung der Anlagen und die Rückzahlung der Kanaldarlehen gesichert werden. Soziale Härtefälle wären dabei durch entsprechende Massnahmen abgefedert. Doch nichts von dem geschieht.

Von den anderen Landesvorschlägen zur nachhaltigen Sanierung des Ischler Budgets wird leider wenig verwirklicht werden. Aber an einer neuen Wasser- und Kanalgebühr wird flink gebastelt. Viele Gebührenmodelle werden ent- und gleich wieder verworfen.

Auf Empfehlung des Landes sollte die Abgangsgemeinde Bad Ischl eine „Grundgebühr“ festlegen. Als Höhe könnte dabei jener Betrag dienen, welcher einem Jahresverbrauch von 50 m³ Wasser entspricht. In den Ausschüssen hatte eine Fraktion sodann gar von der Einhebung einer Mindestgebühr von 70m3 geträumt. Offenbar nach dem Motto: Damit endlich Kohle in die leere Kasse kommt!

Im Herbst 2006 ist es dann soweit. Die neue Wasser- und Kanalgebührenordnung ist fertig. Kernstück ist dabei eine Grund- bzw. Mindestgebühr pro Wohnung für Wasser und Kanal in jener Höhe, welcher einem 50m³ Wasser-Jahresverbrauch entspricht.


Gebührenkeule
In der >>>15. Gemeinderatssitzung vom 28.9.2006 soll die Mindestgebühr für Wasser und Kanal beschlossen werden. In der Debatte weisen die GRÜNEN nochmals eindringlich auf die drohende Gebührenbelastung hin. Alleinstehende und finanziell nicht so gut ausgestattete Personen würden von der überzogenen Mindestgebühr kalt überrollt werden. Vergebens! SPÖ, ÖVP, FPÖ und Nikolaus Wimmer sagen Ja zur 50m³-Mindestgebühr. Nur die 3 GRÜNE GemeinderätInnen stimmen dagegen!

Die Gebührenwelle überrollt die IschlerInnen quasi im Schlaf. Bedeutet doch diese überzogene Grundgebühr eine empfindliche Erhöhung, bisweilen um rund zwei Drittel. Auch Wassersparer mit weniger als 50m³ Wasser im Jahr trifft die Gebührenkeule voll.

Dabei sollten eigentlich die Zweitwohnungsbesitzer verstärkt zur Kasse gebeten werden. Doch in Wahrheit belastet dieses unsoziale Gebührenmodell speziell Ischler Einpersonen-Haushalte.

Die Auswirkungen der Grundgebühren wurden von SPÖ, ÖVP und FPÖ völlig falsch eingeschätzt. Nach den ersten Leserbriefen und berechtigten Protesten bei den Bürgermeistergesprächen wird daher ängstlich zurückgerudert. Für die Zukunft verspricht man ein gerechtes Abrechnungssystem. Doch diese Zukunft ist in Ischl bekanntlich oft sehr weit weg.

In der >>>23. Gemeinderatssitzung im März 2008 tragen SPÖ, ÖVP und FPÖ die 50m³-Mindestgebühr gemeinsam zu Grabe.

Leider wird dabei das Kind gleich mit dem ganzen Bade ausgeschüttet. Denn das versprochene gerechte Abrechnungssystem bleibt aus. Als einzige Fraktion haben die Grünen versucht, den an sich guten Grundgedanken einer sozial verträglichen Grundgebühr am Leben zu halten. Denn ohne moderate Mindestgebühr bleiben die Zweitwohnungsbesitzer nahezu unbelastet. Es ist das befürchtete Wasser-Waterloo ohne gleichen. Und so trägt die Ischler Bevölkerung daher weiterhin die volle Belastung für die Reparatur und Erhaltung des Wasser- und Kanalnetzes auf ihren Schultern.


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