23. GR Sitzung
Termin: Donnerstag, 27. März 2008, ab 17:00 Uhr
Ort: Stadtamt Bad Ischl, grosser Sitzungssaal, 2. Stock
Fragestunde
Wann? : pünktlich ab 17:00 Uhr, vor Beginn jeder Gemeinderatssitzung
Was? : Anfragen an den Bürgermeister und die anderen Mitglieder des Gemeinderates
Tagesordnung:
- 1) Genehmigung der 22. Verhandlungsschrift:
Die GRÜNEN Bad Ischl haben gemäss § 54, Abs.5 OÖGemO fristgerecht Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der >>>22. Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 13.12.2007 erhoben.
Dabei ging es u.a. auch um eine inhaltlich richtige Wiedergabe der >>>Wortmeldungen von GR Nikolaus Wimmer (Für Ischl) zum >>>Antrag der GRÜNEN Bad Ischl zum TOP 23b), Initiative für die Einführung eines Bleiberechts in Österreich. Damit sollte der wesentliche Inhalt des Beratungsverlaufes nachvollziehbar gemacht werden.
Diese Wortmeldung wird in der Verhandlungsschrift der 22. Gemeinderatssitzung lediglich wie folgt wiedergegeben:
GR. Nikolaus Wimmer: "Die Auswirkungen auf Österreich sind nicht absehbar. Er ruft diverse gewalttätige Vorkommnisse mit Ausländern in jüngster Vergangenheit in Erinnerung und befürchtet, dass die Kriminalität in Österreich damit sprunghaft ansteigen wird."
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Ischl hat in der 23. Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Bad Ischl vom 27. März 2008 den Antrag der GRÜNEN Bad Ischl auf Abänderung der Verhandlungsschrift der 22. Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2007 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich abgelehnt. Mit diesem Beschluss über die Einwendungen gilt die Verhandlungsschrift über die 22. Gemeinderatssitzung als genehmigt.
Nach mündlicher Auskunft des Stadtamtes werden die betreffenden Einwendungen der GRÜNEN Bad Ischl gegen die Verhandlungsschrift der 22. Sitzung des Ischler Gemeinderates vom 13.12.2007 allerdings in die Verhandlungsschrift der 23. Sitzung des Gemeinderates aufgenommen.
- 2) Änderung in der Zusammensetzung des Gemeinderates:
a) Nachrücken von Mitgliedern:
Nach dem Ausscheiden von StR Christian Kranabitl nominiert die SPÖ-Fraktion einen neuen Stadrat. Zudem werden die Zuständigkeiten der SPÖ-Stadträte neu verteilt. So wird StR Thomas Loidl neuer Bau-Stadtrat. Die Agenden einer Sozial-Stadträtin übernimmt StR Heidemarie Stögner.
b) Nachwahl in den Stadtrat gem. § 32 Oö GemO 1990
c) Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen und Organen in- und ausserhalb der Gemeinde
Thomas LOIDL ist der neue SPÖ Bau-Stadtrat
Zudem übernimmt er von Hannes Mathes die Funktion des SPÖ-Fraktionsobmannes im Gemeinderat.
Hannes MATHES ist der neue SPÖ Jugend-Stadtrat
- 3) Bericht des Bürgermeisters
- 4) Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zum Voranschlag 2008
- 5) , Beschlussfassung:
Der Rechnungsabschluss 2007 für den OH konnte bei Einnahmen und Ausgaben von rund 29.632.000,- Euro rein buchhaltärisch ausgeglichen erstellt werden. Der AOH weisst einen Fehlbetrag von 691.000,- Euro auf. - 6) Wasser- und Kanalgebührenordnung:
a) Wassergebührenordnung, Änderung, Beschlussfassung
b) Kanalgebührenordnung, Änderung, Beschlussfassung
c) Umstellung der Abrechnung 2008, Beschlussfassung - 7) Steu-Nr. 596, Kanalgrundgebühr, Berufung
- 8) Finanzierungspläne, Beschlussfassung:
a) Landesausstellung 2008, Umbau Trinkhalle
b) Drehleiter für Freiw. Feuerwehr Bad Ischl
c) Leharfestival - 9) Wildbach- und Lawinenverbauung, Baumaßnahmen 2008, Interessentenbeitrag
- 10) Ortskanalisation BA 14 Lindau/Ramsau, Förderungsvertrag, Beschlussfassung
- 11) Öffentliche Wasserversorgung, Übereinkommen mit Wassergenossenschaft Haiden
- 12) Neubau Kindergarten Ahorn, Vergabe von Arbeiten
- 13) Gastronomie vor der Trinkhalle, Vereinbarung
- 14) Gastwirtschaft am Siriuskogl, Neuverpachtung:
Nach einem eingehenden Hearing von 5 BewerberInnen konnte für die Gastwirtschaft am Siriuskogl ein neuer Pächter gefunden.
- 15) Gastgarten Goldenes Schiff, neuer Mietvertrag
- 16) Projekt WOLFINVEST GmbH.:
a) Nutzungsvereinbarung und Kaufvertrag:
Für ein neues Hotelprojekt hinter dem Kongress und Theaterhaus liegt ein Entwurf über einen Baurechtsvertrag vor. Nach den vorliegenden Plänen wird dabei das ehemalige Wilk-Haus (nunmehr Kindergarten) in der Tänzlgasse gänzlich abgerissen. Das Gebäude der ehemaligen Umkleidekabinen des Tennisclubs würde an einen anderen Standort verbracht und dort neu aufgestellt werden. Zudem würde für diesen geplanten Hotelneubau ein eigener Architektenwettbewerb ausgeschrieben.
b) Flächenwidmungsteiländerung zum rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 6/2001, Antrag Nr. 6.81 und 6.82 „Hrovat“ samt ÖEK-Änderung 1.08, Einleitung des Genehmigungsverfahrens:
Das Bürogebäude der ehemaligen Kurdirektion sowie einige angrenzende Grundstücke sollen verkauft werden.
- 17) Liegenschaft EZ 73 etc., GB.Bad Ischl, Baurechtsvertrag
- 18) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2001, Einzelabänderungen:
A) Einleitung des Stellungnahmeverfahrens:
a) Nr. 6.90, Grst. 309/7 Teilfl., GB. Ahorn (Antrag von Bauland Wohngebiet mit Schutzzone Bm 4 in eingeschränktes gem. Baugebiet)
b) Nr. 6.91, Grst. 87/3 Teilfl., GB. Lindau (Antrag auf Änderung der Sternchenwidmungsfläche Nr. 67)
c) Nr. 6.92, Grst. 84/1 Teilfl., GB. Jainzen (Antrag von Grünland in Bauland Dorfgebiet)
d) Nr. 6.93, Grst. 241 Teilfl., GB. Perneck (Antrag von Grünland in Bauland Dorfgebiet)
e) Nr. 6.94, Grst. 92/1 Teilfl., 147/1 Teilfl., GB. Reiterndorf (Antrag von Wald bzw. Grünland Erwerbsgärtnerei in gemischtes Baugebiet)
f) Nr. 6.95, Grst. 445/6, 447/1, GB. Reiterndorf (Antrag von eingeschr. gemischtes Baugebiet in Betriebsbaugebiet mit Schutzzone Bm 3)
B) Einleitung des Genehmigungsverfahrens:
a) Nr. 6.83, Grst. 315/3 Teilfl. 315/4 Teilfl, 318, Baufl. .91/1, .91/2, GB. Jainzen (Verlagerung von Sternchenwidmungsfläche für Sternchenbau Nr. 41)
b) Nr. 6.89, Grst. 8/1 Teilfl., 8/8 Teilfl., 25 Teilfl., GB. Reiterndorf (Antrag von Grünland bzw. Wohngebiet in Bauland-Wohngebiet bzw. Verkehrsfläche)
- 19) Bebauungsplan „Altstadt Rechtes Traunufer“, Abänderung, Einleitung des Genehmigungsverfahrens, Nr. 14, Grst. 539 Teilfl., 540, GB. Bad Ischl (Abänderung GFZ von 1,0 auf 1,9 samt geringfügiger Änderung Baufluchtlinien)
- 20) , Vereinbarung mit der Fa. Mobilkom Austria:
Der Gemeinderat hat in der 22. Gemeinderatssitzung vom Dezember 2007 einen einstimmigen Beschlusses über die weitere Vorgehensweise gefasst. Trotz der Nichteinhaltung der dabei gemachten Zusagen ("... Gesprächsrunde mit Betreibern, Gemeindevertretung und der betroffenen Bevölkerung von Pfandl ...") soll nunmehr im nachhinein mit der Fa. Mobilkom Austria eine Vereinbarung über eine auf diesem öffentlichen Gebäude bereits vorweg unrechtmässig installierte Mobilfunkanlage abgeschlossen werden.
- 21) Wegeerhaltungsverband „Alpenvorland“, Beitritt
- 22) Zufahrtsstraße Kalkgrube, Änderung der Straßengattung
- 23) Grundtausch, Beschlussfassungen:
a) OÖ. Thermen-Immobilien-GmbH.
b) Liegenschaft Haiden 21 - 24) Parz. 5/9, GB. Haiden, Kaufvertrag, Rückabwicklung
- 25) Parz. 48/36, GB. Ahorn, Baubewilligung, Berufung
- 26) Verein „Interkommunale Betriebsansiedlung Inneres Salzkammergut“, Beitritt
- 27) Anträge des Verkehrsausschusses
- 28) Kaiserparktunnel, Aufhebung Autostraße, Resolution
- 29) Sportehrenzeichen, Verleihung
- 30) Maßnahme gem. § 8/1 (Leinen- oder Maulkorbpflicht), Berufung:
Der nicht angeleinte Hund des Berufungswerbers griff im Jänner 2008 unprovoziert einen anderen Hund an und fügte ihm schwere Bissverletzungen zu. Der angreifende Hund wurde daraufhin als auffällig im Sinne des OÖ Hundehaltegesetzes festgestellt. Angeblich gab es bereits vorher mit diesem Hund einige bedenkliche Vorfälle. Allerdings zeigte sich der Hundebesitzer bisher völlig uneinsichtig und meinte zu den Vorkommnissen nur lapidar, Rüden würden eben raufen! Daher spricht sich die Behörde für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Vorschreibung einer Leinen- und Maulkorbpflich für diesen aufälligen Hund aus. Bei Fortdauer dieser Auffälligkeiten könnte die Behörde darüber hinaus auch noch weitere Massnahmen im Sinne des OÖ Hundehaltegesetzes ergreifen.
- 31) Schröpferplatz/Teilbereich, Anrainerbeschwerden, Resolution an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden
- 32) Auflassung der Postleitzahl 5351 für Bad Ischl („Umpostung“), Antrag an die Österr. Post AG
- 33) Anträge gem. § 46, Abs. 2, OÖ. GemO 1990:
a) Gedenken an die Gedenkjahre 1918 und 1938
b) Erweiterung der Mobilfunkanlage Feuerwehrdepot Pfandl
c) Gemeindeordnungsnovelle 2007
- 34) Allfälliges
- 35) Personalangelegenheiten
• GRÜNE Gemeinderats Wortmeldungen: Online nach der GR-Sitzung!
• GRÜNE Gemeinderats Nachbetrachtung: Online nach der GR-Sitzung!
Verhandlungsschrift / Sitzungsprotokoll:
Die Verhandlungsschrift über eine bestimmte Sitzung des Gemeinderates wird in der Regel in der jeweils nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates genehmigt.
Gemäss § 54 Abs.6 OÖ Gemeindeordnung 1990 ist die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften
öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann/jederfrau erlaubt. Die Herstellung von Kopien ist gegen Kostenersatz zulässig.
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