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26 GR Sitzung

Termin: Donnerstag, 11. Dezember 2008, ab 17:00 Uhr

Ort: Stadtamt Bad Ischl, grosser Sitzungssaal, 2. Stock

Fragestunde Fragestunde
Wann? : pünktlich ab 17:00 Uhr, vor Beginn jeder Gemeinderatssitzung
Was? : Anfragen an den Bürgermeister und die anderen Mitglieder des Gemeinderates



Geld <<< Anfrage Finanzgeschäfte der Stadtgemeinde Bad Ischl


Tagesordnung:

  • 1) Änderung in der Zusammensetzung des Gemeinderates
    a) Nachrücken eines Mitgliedes
    b) Änderung in Ausschüssen und Organen in und außerhalb der Gemeinde
  • 2) Genehmigung der 25. Verhandlungsschrift:
  • 3) Bericht des Bürgermeisters
  • 4) Prüfbericht des Prüfungsausschusses:
    Der >>>Prüfungsausschuss der Stadtgemeinde Bad Ischl hat unter dem Vorsitz von GR Peter Glatz (GRÜNE) ..... überprüft.


Knapp bei Kasse Kasse

  • 5) Voranschlag 2009, Beschlussfassungen
    Eine Abgangsgemeinde ist eine Gemeinde, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen kann. Bei einem prognostizierten Abgang von rund 200.000,- EURO im ordentlichen Haushalt wird die Stadtgemeinde Bad Ischl im Jahre 2009 wiederum eine Abgangsgemeinde sein. Eine Abgangsgemeinde muss sich wesentliche Gemeindeanschaffungen immer vorher in Linz genehmigen lassen, der politische Handlungsspielraum ist erheblich eingeschränkt.
    Damit verbunden ist oftmals auch eine Mehrbelastung der BürgerInnen - wenn das Land Gebührenerhöhung vorschreibt bzw. Subventionen kürzt.

>>> Wenig Geld in den Gemeindekassen


  • 6) FF Lauffen, Feuerwehrfahrzeug, Finanzierungsplan
    Nach dem vorliegenden Finanzierungsplan sind 82.446,- € an Gesamtkosten dafür aufzuwenden. Der Gemeindeanteil beträgt rund. 25.000,- € und ist 2011 fällig.
  • 7) Volksschule Ost und West, Zusammenlegung


Immobilien GesmbH

  • 8) Immobilien Bad Ischl GmbH, Immobilien Bad Ischl GmbH & Co KG, Grundsatzbeschluss und Gesellschaftsgründungen
    Im Zuge der Beratungen über die Einführung eines Facility-Managements wurden verschiedene Modelle und Rechtskonstruktionen näher untersucht. Das Ziel ist, die Bewirtschaftung von Liegenschaften und Objekte der Stadt möglichst effizient und betriebswirtschaftlich zweckmäßig zu gestalten. Das scheint am besten durch die Gründung zweier Gesellschaften, nämlich die Immobilien Bad Ischl GmbH. und die Immobilien Bad Ischl GmbH & Co. KG erreichbar zu sein. Man orientiert sich dabei weitgehend am Modell der Stadt Linz.
    Zur Erledigung der anfallenden Aufgaben bedarf es der Personalgestellung von Mitarbeitern der Stadt Bad Ischl mittels Dienstbeschaffungsvertrag, wobei das genaue Ausmaß nach Festlegung der Ablauforganisation noch festzulegen ist. Die Bediensteten werden unter vollster Wahrung ihrer Rechte und Pflichten als Bedienste­te der Stadt Bad Ischl der Immobilien Bad Ischl GmbH zur Dienstverrichtung zugewie­sen. Der Geschäftsführer der GmbH ist im Sinne der dienstrechtlichen Vorschriften Vor­gesetzter der zugewiesenen Bediensteten.
    Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 6 Mitgliedern besteht, welche von der Stadt Bad Ischl als Gesellschafterin gemäß § 30 c Abs 1 GmbHG entsendet werden.


  • 9) Verein „Interkommunale Betriebsansiedlung Inneres Salzkammergut“ (INKOBA), Satzung
    >>>INKOBA steht für die Initiative „Interkommunale Betriebsansiedlung“. Mehrere Gemeinden kooperieren bei der betrieblichen Standortentwicklung und der gemeinsamen Vermarktung. Die Bandbreite der Zusammenarbeit ist dabei vielfältig: a)Gemeinsame Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Betriebsstandorten bei Teilung der Kosten und Erträge; b)Abstimmung von Schwerpunkten für einzelne Standorte in einer Region; c)Gemeinsame Vermarktung von Standorten.


  • 10) Grst. 301/1, GB. Reiterndorf, Optionseinlösung
    Der Gemeinderat hat in der >>>24. Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2008 eine Optionsvereinbarung mit den Kreuzschwestern über das gegenständliche Grundstück abgeschlossen. Um das neue Bezirksseniorenheim des SHV errichten zu können, muss die Stadtgemeinde Bad Ischl eine diesbezügliche Einlösungserklärung angeben.


  • 11) Liegenschaft Wirerquellgasse 5, ergänzende Wasser- und Kanalanschlussgebühr, Berufung
  • 12) Lokal Iscula Imbiss, Wirerstr. 4, Sperrstundenverlängerungen, Berufung
  • 13) Berufungen in Bauangelegenheiten
    a) Liegenschaft Sulzbach 167
    b) Liegenschaft Sulzbach 142
    c) Liegenschaft Feldgasse 17
    d) Liegenschaft EZ. 403, GB. Ahorn (Grst. 48/36)
  • 14) Übernahme von ÖBF-eigenen Straßenflächen nach Kanalbau (Projekt Ahorn/Kaltenbach)


  • 15) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2001, Einzelabänderungen
    A) Einleitung des Stellungnahmeverfahrens :
    a) Nr. 6.99, Grst. 163/1 Teilfl., GB Kaltenbach (von Wald bzw. Erholungsfl. Parkanlage, Grünland in Kurgebiet, Erholungsfl. Spielplatz, Sport u. Spielfläche)
    b)Nr. 6.100, Grst. 185/6 Teilfl., 185/52 Teilfl., Bfl..220, GB Kaltenbach (von Grünland in Bauland Wohngebiet)
    c) Nr. 6.101, Grst. 388/1, 389 Teilfl., GB Reiterndorf (von Grünland in Bauland Wohngebiet)
    d) Nr. 6.102, Grst. 159/3 Teilfl., 159/4 (von Grünland in Eingeschr. Gem. Baugebiet)
    e) Nr. 6.103, Grst. 391 Teilfl., 393/2 Teilfl., GB Reiterndorf ( von Grünland in Wohngebiet)
    f) Nr. 6.104, Grst. 208/1 Teilfl., GB Jainzen (von Grünland in Bauland Wohngebiet)
    g) Nr. 6.105, Grst. 735/1 Teilfl., GB Perneck (von Wald in Sonderausweisung für Funk- u. Windkraftanlagen)
    h) Nr. 6.106, Grst. 301/1 Teilfl., GB Reiterndorf (von Grünland in Sondergebiet des Baulandes – Altenheim, Schule, Kindergarten)
    i) Nr. 6.107, Grst. 34/1 Teilfl., GB Ahorn (von Erholungsfläche Parkanlage in Bauland Wohngebiet GFZ 0,5)
    j) Nr. 6.109, Grst. 228/5 Teilfl., GB Ahorn (von Grünland in Bauland Dorfgebiet)
    k) Nr. 6.110, Grst. 33 Teilfl., GB Rettenbach (von Grünland in Bauland Wohngebiet)
    B) Einleitung des Genehmigungsverfahrens :
    a) Nr. 6.90, Grst. 309/7 Teilfl., GB Ahorn (von Wohngebiet Schutzzone 4 in Eingeschr.gemischtes Baugebiet)
    b) Nr. 6.91, Grst. 87/3 Teilfl., GB Lindau (Änderung der Sternchenwidmungsfläche Nr. +67)
    c) Nr. 6.92, Grst. 84/1 Teilfl., GB Jainzen (von Grünland in Bauland Dorfgebiet)
    d) Nr. 6.93, Grst. 241 Teilfl., GB Perneck (von Grünland in Bauland Dorfgebiet)
    e) Nr. 6.97, Grst. 222 Teilfl., GB Ahorn (von Grünland in Bauland Dorfgebiet)
    f) Nr. 6.98, Grst. 519/1 Teilfl., 519/2, GB Reiterndorf (von Grünland in Bauland Dorfgebiet)


  • 16) Grundveräußerungen
    a) Objekt Salzburgerstr. 34
    b) Parz. 5/10, GB. Haiden (Beitritt einer Miterwerberin)
    c) Parz. 660/2 und 661/9 (Teilfl. 2), GB. Bad Ischl
    d) Parz. 661/9 (Teilfl. 3), GB. Bad Ischl
    e) Parz. 661/9 (Teilfl. 4), GB. Bad Ischl
    f) Parz. 48 (Teilfl.), GB. Bad Ischl (Stöcklgebäude): Die Firma Zauner will diesen Gebäudeteil käuflich erwerben. In einem Neubau soll danach die Erweiterung der Schokoladenmanufaktur untergebracht werden.


  • 17) Kindergarten Ahornstraße, Mietvertrag mit der Caritas
  • 18) >>>Liga der historischen Städte, Mitgliedschaft
  • 19) >>>Internationale Nestroygesellschaft, Mitgliedschaft
  • 20) Anträge des Verkehrsausschusses:
  • 21) Postamtschließungen, Resolution
  • 22) Gratiskindergarten, Resolution
  • 23) Anträge gem. § 46, Abs. 2, OÖ. GemO 1990:
    a) Trinkwasserversorgung für die Ischler Bevölkerung
    b) Redezeitbegrenzung der Gemeinderäte
    c) Resolution: Österreich-Austritt aus EURATOM
    d) Unabhängige Machbarkeitsstudie des Wirtschaftshofes bei der Stadtgärtnerei


  • 23) GRÜNE Anträge gem. § 46, Abs. 2, OÖ. GemO 1990:
  • 23e)
    Kreisverkehr <<< Resolution: Kreisverkehr Pfandler-Kreuzung
  • 23f)
    Mobilfunkanlagen <<< Ischler Mobilfunk-Resolution
  • 23g)
    Allianz in den Alpen <<< ANTRAG: Allianz in den Alpen


  • 23h) Sicherheitswache, Personalaufstockung, Resolution
  • 24) Allfälliges
  • 25) Personalangelegenheiten


GRÜNE Gemeinderats Wortmeldungen: Online nach der GR-Sitzung!
GRÜNE Gemeinderats Nachbetrachtung: Online nach der GR-Sitzung!



Verhandlungsschrift / Sitzungsprotokoll:
Die Verhandlungsschrift über eine bestimmte Sitzung des Gemeinderates wird in der Regel in der jeweils nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates genehmigt.
Gemäss § 54 Abs.6 OÖ Gemeindeordnung 1990 ist die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann/jederfrau erlaubt. Die Herstellung von Kopien ist gegen Kostenersatz zulässig.
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Gemeinderats-Sitzungsprotokolle zum downloaden: >>>Klick!


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