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27 GR Sitzung

Termin: Donnerstag, 26. Februar 2009, ab 17:00 Uhr

Ort: Stadtamt Bad Ischl, grosser Sitzungssaal, 2. Stock

Fragestunde Fragestunde
Wann? : pünktlich ab 17:00 Uhr, vor Beginn jeder Gemeinderatssitzung
Was? : Anfragen an den Bürgermeister und die anderen Mitglieder des Gemeinderates




Tagesordnung:

  • 1) Genehmigung der 26. Verhandlungsschrift
  • 2) Änderung in der Zusammensetzung des Gemeinderates
    a) Nachrücken von Mitgliedern
    b) Nachwahl in den Stadtrat gem. § 32 OÖ. GemO 1990
    c) Änderung in der Zusammensetzung von Ausschüssen und Organen in- und außerhalb der Gemeinde
  • 3) Bericht des Bürgermeisters
  • 4) Rechnungsabschluss 2008, Beschlussfassung

A) Ordentlicher Haushalt:
Da die Änderungen von 0,70 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2008 unter den gesetzlich vorgesehenen Normen lag und auch kein Abgang im ordentlichen Haushalt befürchtet werden musste, wurde für das Jahr 2008 kein Nachtragsvoranschlag erforderlich.

Voranschlag 2008:
- Einnahmen 30.532.500,00
- Ausgaben: 30.532.500,00

Ergebnis 2008:
- Einnahmen 30.521.663,66
- Ausgaben: 30.521.663,66

Abweichungen Einnahmen/ Ausgaben: + 10.836,34 (0,04 Prozent)

B) Ausserordentlicher Haushalt:
Von den 36 Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes 2008 konnten 16 Vorhaben unter Einbeziehung der Fehlbeträge aus den Vorjahren nicht ausgeglichen werden. Es verbleibt somit ein Fehlbetrag von 2.219.402,90 Euro. Dieser noch unfinanzierte Betrag von muss in den kommenden Jahren ausfinanziert werden.

Voranschlag 2008:
- Einnahmen 14.770.800,00
- Ausgaben: 14.770.800,00

Ergebnis 2008:
- Einnahmen 6.339.195,94
- Ausgaben: 8.558.598,84

Abweichungen Einnahmen: - 8.431.604,06
Abweichungen Ausgaben: - 6.212.201,16


  • 5) Finanzierungsplan Trendsportanlage
    Für den Bau einer Trendsportanlage in Kaltenbach (Beachvolley u. Skater) sollen insgesamt 167.200,- Euro aufgewendet werden. Davon hat die Stadtgemeinde 83.600,- Euro an Eigenmittel aufzubringen.


  • 6) Wildbach- und Lawinenverbauung, Baumaßnahmen 2009, Interessentenbeitrag

Entsprechend dem Ersuchen der Wildbach- und Lawinenverbauung soll im Jahre 2009 ein Interessentenbeitrag in der Höhe von € 10.000,- zur Auszahlung kommen.

Die Liste der im Gemeindegebiet von Bad Ischl anstehenden Bauvorhaben:
Rettenbach (Gesamtkonzept)
Sulzbach Unterlauf (Restmaßnahmen)
Sulzbach Buchenhain (Neukonzeptierung)
Rutschung Jainzenberg
Ischlfluß - Filzmoosgraben (gemeinsam mit Gewässerbezirk)
Fränkl- u. Seiherbach
Sueßgraben
Steinschlagverbauung Lauffen
Fertigstellung Kesslbach
Sanierung Auerbach
Gerinne „Am Kaisersitz" - Loidl Johanna


  • 7) Ortskanalisation Altbestand, Vergabe der Planungsarbeiten


  • 8) Reinigungsarbeiten Gemeindegebäude 2009, Vergabe
    Ein Teil der Gemeindegebäude soll an eine Reinigungsfirma vergeben werden. Es handelt sich dabei um die öffentlichen WC-Anlagen des Rathauses sowie am Rechensteg, weiters um das Städtische Parkbad, sowie um die Zentralvolksschule, die Lehar-Villa und die Hauptschule 2.


  • 9) Grundveräußerungen
    a) Parz. 5/10, GB. Haiden
    b) Parz. 48 (Teilfl.), GB. Bad Ischl, Ergänzung


  • 10) Vereinbarungen bzgl. Grundtausch
    a) Vertrag mit der OÖ. Thermen Immobilien GmbH., Nachtrag
    b) Öffentlicher Gehweg bei den Objekten Schulgasse 11 (Hauptschule 2) und Wirerstr. 14 (Pfarrkindergarten)


  • 11) Liegenschaft EZ. 136, GB. Wolfgangthal, Löschung von Rechten
    Auf der oa. Liegenschaft sind im Grundbuch mehrere Belastungen zugunsten der Stadtgemeinde eingetragen:
    a) Dienstbarkeit der Quellennutzung und Wasserleitung für EZ 24 GB Haiden (Haidenhof "Robinson") begründet 1912;
    b) Dienstbarkeit des Wegrechtes und "...der sonstigen Rechte", für die EZ 161 GB Wolfgangthal begründet lt. Kaufvertrag im Jahre 1933;
    c) Vorkaufsrecht für die EZ 161GB Wolfgangthal begründet lt. Kaufvertrag im Jahre 1933

Die Grundeigentümerin hat um Zustimmung der Stadtgemeinde zur Löschung der oa. Belastungen ersucht. Nachdem diese Rechte seit langem gegenstandslos sind, wird der Antrag gestellt, deren Löschung zu beschließen.


  • 12) Liegenschaft EZ. 111, GB. Lindau, Nutzungsvereinbarung mit Barbara Moser
    Freigabe eines Teiles einer Grundfläche, welche in Zukunft der Allgemenheit als öffentliche Badewiese beim Nussensee zur Verfügung stehen soll.


  • 13) OÖ. Ferngas Service GmbH., Sondernutzungsvereinbarung bzgl. Telekommunikationsleitungen
  • 14) Übernahmen in das öffentliche Gut
    a) Parz. 256/5, GB. Haiden: restliches Straßenteilstück im Bereich Würth-Hochenburger bis zur Anbindung B 158 (473 m2)
    b) Parz. 334, 335, 337, GB. Lindau: Es handelt sich dabei um die Straßenteilstücke von der Nussenseekreuzung (Heim-Bau Haller Objekte) in Richtung Nussensee und zwar bis zum (vorläufigen) Ende des Kanalbaues und um die Verbindungsstraße von der Abzweigung Nussenseestraße bis zur Gemeindegrenze Strobl (Bereich Gasthaus zur Wacht).
    c) Parz. 369, GB. Jainzen: Es handelt sich hiebei um die Aufschließungsstraße auf Höhe der Linksabbiegespur bei der B 145 in Roith (422 m2)


  • 15) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2001, Einzelabänderungen, Einleitung des Stellungnahmeverfahrens:
    a) Nr. 6.108, Grst. 61/3, 61/7, 61/8; 250/3, GB Jainzen, GB Haiden (von Grünland in Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet und Gemischtes Baugebiet mit Teilausweisung Schutzzone im Bauland – Frei- u. Grünflächen, Bepflanzung)
    b) Nr. 6.111, Grst. 539/1 Teilfl., GB Reiterndorf (von Betriebsbaugebiet in Grünland)


  • 16) Bebauungsplan “Altstadt Linkes Traunufer“, Abänderung Nr. 10, Einleitung des Stellungnahmeverfahrens, Grst. 51/2, 52, GB Bad Ischl (Aufzonung von derzeit II auf III Vollgeschoße mit Änderung der Baufluchtlinie) Für die Schokoladen- und Stollenproduktion benötigt die Firma Zauner dringend weitere Betriebsflächen.


  • 17) Anträge des Verkehrsausschusses:

Verordnungen der Gemeinde:
a) Südtirolerstraße/Siriuskoglgasse ost- bzw. südseitig: Halteverbot auf einer Länge von ca. 35 m
b) Tänzlgasse: Verlegung der bestehenden vergebührten Kurzparkzone an die Ostseite

B) Anträge an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden:
Einmündung Perneckerstraße in die Grazerstraße: Anbringung des Vorschriftszeichens „Halt"
Einmündung des Rechenstegs in die Kaiser-Franz-Josef: Anbringung des Vorrangzeichens „Vorrang geben"
Einmündung der unben. Verbindungsstraße in die Lärchenwald- bzw. Lindaustraße: jeweils Anbringung des Vorrangzeichens „Vorrang geben"


  • 18) Buffet im Städt. Parkbad, Neuvergabe


  • 19) Kulturehrenzeichen, Verleihung: Frau Dr. Silvia Müller wurde bereits vor Jahren von Bund und Land OÖ geehrt. Nun soll Frau Dr. Müller auch durch die Stadtgemeinde geehrt werden. Als Anerkennung für die von ihr geleistete Arbeit und ihre Verdienste um die Operette in Bad Ischl.


  • 20) Entschädigungsfondsgesetz, Verlängerung der Einbringungsfrist für Anträge auf Naturalrestitution
    Der Gemeinderat hat im Jahre 2004 beschlossen, sich der aufgrund des oa. Gesetzes eingerichteten Schiedsinstanz für die Beurteilung von allfälligen Anträgen zur Rückerstattung arisierter gemeindeeigener Liegenschaften (Naturalrestitution) zu unterwerfen. Die ursprünglich für die Einbringung derartiger Anträge vorgesehe Frist (31.12.2004) wurde nunmehr per Bundesgesetz bis 31.12.2009 verlängert. Nach diesem Zeitpunkt muss die Schiedsinstanz einem Prüfverfahren ausdrücklich zustimmen.
    Diese Reglung bedarf zu ihrer rechtlichen Verbindlichkeit des Einverständnisses der jeweiligen Länder und Gemeinden. Der Gemeinderat der Stadt Wien hat der oa. Verlängerung der Antragsfrist im vergangenen Oktober bereits zugestimmt.


  • 21) Ausstieg aus EURATOM, Resolution


  • 22) GRÜNE Anträge gem. § 46, Abs. 2, OÖ. GemO 1990:
    Kreisverkehr <<< Resolution: Kreisverkehr Pfandler-Kreuzung


  • 23) Allfälliges
  • 24) Personalangelegenheiten: Änderung des Dienstpostenplanes


GRÜNE Gemeinderats Wortmeldungen: Online nach der GR-Sitzung!
GRÜNE Gemeinderats Nachbetrachtung: Online nach der GR-Sitzung!



Verhandlungsschrift / Sitzungsprotokoll:
Die Verhandlungsschrift über eine bestimmte Sitzung des Gemeinderates wird in der Regel in der jeweils nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates genehmigt.
Gemäss § 54 Abs.6 OÖ Gemeindeordnung 1990 ist die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann/jederfrau erlaubt. Die Herstellung von Kopien ist gegen Kostenersatz zulässig.
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