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10. GR Sitzung

Termin: Donnerstag, 06. Oktober 2005, ab 17:00 Uhr

Ort: Stadtamt Bad Ischl, grosser Sitzungssaal, 2. Stock

Tagesordnung:

1) Genehmigung der 9. Verhandlungsschrift

2) Bericht des Bürgermeisters

3) Prüfbericht des >>>Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss der Stadtgemeinde Bad Ischl hat in seiner 8. Sitzung im Juli 2005 die „Umsetzung der Anregungen des Prüfungsausschusses" kritisch betrachtet. Dazu wurden die dem Gemeinderat zur Bearbeitung vorgelegten Prüfberichte seit Dezember 2003 kritisch durchleuchtet.

4) Prüfungsbericht der Abt. Gemeinden über die Einschau in die Gebarung der Stadtgemeinde Bad Ischl
Im Zeitraum vom 10. März 2005 bis 31.Mai 2005 wurde von einer Prüftruppe des Landes OÖ Einschau in die Gebarung der Stadtgemeinde Bad Ischl genommen und diese einer eingehenden Prüfung unterzogen. Im Prüfbericht der Abteilung Gemeinden des Landes OÖ vom 8. Juni 2005 finden sich auch zahlreiche Anregungen und Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung des Haushaltsergebnisses.

Die Stadtgemeinde Bad Ischl hat sich fristgerecht mit den einzelnen Prüfungsfeststellungen in sachlicher Weise auseinander zu setzen und zu den Punkten des Prüfberichtes Stellung zu nehmen. Es soll nunmehr eine entsprechende >>>Stellungnahme der Gemeinde beschlossen werden.

5) Volksliedchor Bad Ischl, Probelokal, Finanzierungsplan Ein aufsichtsbehördlich bereits genehmigter Finanzierungsplan wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

6) Kanalbau BA10-Ortskanal Sulzbach, Darlehensaufnahme

7) Neubau Kindergarten Pfandl, Grundsatzbeschluss bzw. weitere Vorgangsweise
Die Stadt Bad Ischl möchte in den nächsten Jahren das dringend notwendige Vorhaben "Kindergartenneubau Pfandl" realisieren. Dazu sind die im Fianzierungsplan vorgesehenen Mittel von gesamt 1,2 Mio. EURO sowohl von Landesseite als auch der dazu notwendige Gemeindeanteil sicherzustellen.

8) Wasser- und Kanalgebührenordnung, Änderungen
Laut vorliegendem Antrag soll ab 01.01.2006 folgende Gebühren neuerlich angehoben werden: die Wasserleitungsanschlussgebühr auf 13,60 je m³, die Wasserbezugsgebühr auf 1,38 je m³, die Kanalbenützungsgebühr auf 3,11 m³ (alles exkl. MwSt.)

9) Areal alter Schlachthof, Grundverkauf
Eine weitere Teilfläche des sogenannten "Alten Schlachthofes" in Roith soll um rund 170.000 EURO veräussert werden.

10) Verteilerstation Rennbahn, Benützungsvertrag mit der Saline

11) Kiosk im Kurpark, Benützungsentgelt, Klage
Juritisch gesehen bestünde für die Gemeinde Bad Ischl ein Anspruch auf Abgeltung der über einen Zeitraum von 10 Jahren vertragswiedrig genutzten Fläche. Da Vergleichsgespräche zwischen den Parteien bisher nicht gefruchtet haben, soll der sohin entstandene Schaden nunmehr eingeklagt werden.

12) Grd.St. 577/2, GB. Bad Ischl, Feststellung einer Dienstbarkeit, Auftrag zur Klagebeantwortung
Die Ehegatten Margarete und Anton A. haben gegen gegen die Stadtgemeinde Bad Ischl als betroffenen Grundeigentümer Klage eingebracht. Gegenstand der Auseinandersetzung ist dabei die strittige Frage, ob im Bereich links vor der Zufahr zur Sarsteinerstiftung bzw. zum nunmehrigen Objekt "Betreubares Wohnen" in der Grazerstrasse einen Dienstbarkeit zum Abstellen eines Privat-PKW besteht oder nicht.

13) Liegenschaft EZ. 212, GB. Reiterndorf, Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages
Auf der o.a. Liegenschaft in Sulzbach (angrenzend an den geplanten Gewerbepark der Firma Brandl) soll ein sogenantes "Postverteilungszentrum errichtet werden. Vorbedingung dazu ist, wie bei solchen Vorhaben üblich, der Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages.

14) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2001, Einzelabänderung, Einleitung des Genehmigungsverfahrens:
Nr. 6.59, Grst. 445/1, Teilfl., GB. Reiterndorf, Josef und Elisabeth V. (Antrag von Grünland in MB und Verkehrsfläche)
Siehe Punkt 13)

15) Bebauungsplan „Altstadt Linkes Traunufer“, Abänderung, Einleitung des Genehmigungsverfahrens: Nr. 07, Grst. 3, GB. Bad Ischl, Sparkasse Bad Ischl (Abänderung der Baufluchtlinien sowie Anzahl der Geschoße auf III-IV+MD, GFZ 5,0, TH max. (wie Hauptbebauung)
Es handelt sich bei diesem im östlichen Teil zum bestehenden Hauptgebäude der Sparkasse geplanten Zu- bzw. Erweiterungsbau um ein Bauvorhaben zur weiteren Verdichtung des Stadtkernes im Sinne des ÖEK.

16) Liegenschaft Perneck 72, Baugebrechen, Berufungsbescheid

17) Schulgasse, Antrag gem. § 45, Abs. 2, StVO 1960, Berufungsbescheid
Es liegt ein Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Befahren der Schulgasse ausserhalb der festgelegten Ladezeiten von täglich 18:30 bis 09:30 Uhr vor. Der Antrag lautet dahingehend: Die Berufung möge abgewiesen werden und der in der Sache ergangene Spruch des Bürgermeisters als zuständige Behörde 1. Instanz durch den Gemeinderat bestätigt werden.

18) Anträge des Verkehrsausschusses

19) Sportlerehrungen
Im Rahmen einer grossen Sportlerehrung sollen 12 erfolgreiche Ischler SportlerInnen geehrt werden.

20) Berggasse, Stiegengasse, etc., Alkoholverbot
Im Bereich der Berggasse, der Seifensiedergasse und Teilen der Stiegengasse soll nunmehr per Verordnung, wie schon in anderen Bereichen des Stadtgebietes von Bad Ischl, auch hier "... der Konsum von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Strassen und Plätzen ..." verboten werden.

21) Vogelfang, >>>Resolution -> GRÜNER >>>Gegenantrag

22) Anträge gem. § 46, Abs. 2, OÖ. GemO 1990
a) Verkehrsplanung Bad Ischl; verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Innenstadt, GRÜNER >>>Antrag
b) Katrinseilbahn, Rückschau und Ausblick, GRÜNER >>>Antrag
c) Wirtschaftshof neu / Straßenmeisterei; weitere Vorgangsweise, GRÜNER >>>Antrag

23) Allfälliges


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>>>Protokoll der 10. Gemeinderatssitzung vom 06.10.2005



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Fragestunde:
Ab 17:00 Uhr gibt es vor Beginn jeder Gemeinderatssitzung im Rahmen der Fragestunde die Möglichkeit, Anfragen an den Bürgermeister und die anderen Mitglieder des Gemeinderates zu richten.

Verhandlungsschrift / Sitzungsprotokoll:
Die Verhandlungsschrift über eine bestimmte Sitzung des Gemeinderates wird in der Regel in der jeweils nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates genehmigt.
Gemäss § 54 Abs.6 OÖ Gemeindeordnung 1990 ist die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann/jederfrau erlaubt. Die Herstellung von Kopien ist gegen Kostenersatz zulässig.
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