6. GR Sitzung
Termin: Donnerstag, 16. Dezember 2004, ab 17:00 Uhr
Ort: Stadtamt Bad Ischl, grosser Sitzungssaal, 2. Stock
Tagesordnung:
- Genehmigung der 5. Verhandlungsschrift
- Gebührenordnungen, Änderungen (Abfall-, Wasser- und Kanalgebührenordnung)
Die Abfall-, Wasser- und Kanalgebührenordnung sollen, nach den Vorgaben des Landes OÖ, zum Teil empfindlich angehoben werden. - Gemeindesteuern, Hebesätze 2005
Die Hebesätze (= Grundsteuern, Lustbarkeitsabgabe und Hundesteuern) für 2005 sollen beschlossen werden. - OÖ. Ferngas, Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen
Zu für verlegte Leitungen bzw. Gasstationen, welche sich auf Gemeindegrund befinden, sollen die von der Ferngas AG vorgelegten Dienstbarkeitsverträge beschlossen werden. - Buffet im Städt. Parkbad, Verpachtung
Die Stadtgemeinde Bad Ischl hat die Verpachtung des Parkbades Bad Ischl neu ausgeschrieben. Daraufhin haben sich insgesamt 7 InteressentInnen um das Buffet beworben. Nunmehr sollte der/die beste BewerberIn ausgewählt werden, welche/r u.a. über eine entsprechende Berufserfahrung in dieser Branche verfügt und auch von der Bevölkerung gut angenommen wird. - Anträge des Verkehrsausschusses
U.a. sollen nachstehende Verkehrsmassnahmen beschlossen werden: 30 km/h-Zonenbeschränkungen, Halteverbote, Rettungsparkplatz, Behindendertenparkplatz, Erweiterung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone, Verordung eines Geh- und Radweges, Schutzweg. - Kulturehrenzeichen der Stadt Bad Ischl, Verleihung
Das Kulturehrenzeichen der Stadtgemeinde Bad Ischl wurde bereits im Jahre 1989 geschaffen, wurde jedoch bis jetzt noch nie vergeben. Nunmehr soll das Kulturehrezeichen Bad Ischl an mehrere Persönlichkeiten verliehen werden.
GRÜNE Anträge gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO:
- Stadtmarketing u Stadtmanagement Bad Ischl, Rückblick u Ausblick >>>Antrag
Die "Event & Werbe GesmbH" ist je zur Hälfte im Besitz der Stadtgemeinde Bad Ischl und des Tourismusverbandes. Über diese GesmbH werden u.a. auch Veranstaltungen aller Art abgewickelt. Die "Event & Werbe GesmbH" besteht aus 4 Geschäftsbereichen: Tourismus, Kultur, Kongress und Theaterhaus und Stadtmananagement. Als zusätzlichen Vertreter in das wichtige oberste Leitungsgremium, den Aufsichtsrat der Event & Werbe GesmbH, soll die Stadtgemeinde Bad Ischl auch einen Vertreter der GRÜNEN Bad Ischl als vollwertiges Aufsichtsratmitglied entsenden. Ebenso sollten alle übrigen vereinbarten und cooptierten Mitglieder ehestmöglich (d.h. in der nächsten Gesellschafterversammlung) als vollwertige Aufsichtsratmitglieder der Event & Werbe GesmbH - im Sinne des Gesellschaftsvertrages - bestellt werden. - Prüfbericht zur Finanzgebarung der Stadt Bad Ischl >>>Antrag
Der „Prüfbericht zur Finanzgebarung der Stadt Bad Ischl“ soll in den sachlich zuständigen Gremien der Gemeinde von allen Fraktionen beraten und danach mögen die notwendigen politischen Schlussfolgerungen gezogen werden. - Integrationsbeirat >>>Antrag
Als Kontakt- und Koordinationsstelle von und zu den Organen der Stadtgemeinde Bad Ischl soll für MitbürgerInnen mit nicht österreichischer Muttersprache ein „Integrationsbeirat“ eingerichtet werden.
Weitere Anträge gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO:
+ Erstellen der Auflistung der Zahlungen und Leistungen der Gemeinde an die Katrin Seilbahn AG im Jahre 2004
+ Erstellen einer Zusammenstellung der Subventionen 2004 an den Gemeinderat
• Dringlichkeitsantrag Kaiser-Therme >>>Klick!
auf ausdrücklichen Wunsch von SPÖ-Bgm Haas wurde dieser
Dringlichkeitsantrag von den GRÜNEN zurückgezogen!
• Dringlichkeitsantrag (ÖVP): Hippesroither-Parkplatz im Gries
9. Allfälliges
10. Personalangelegenheiten
• GRÜNE Gemeinderats Wortmeldungen: >>>Klick!
• GRÜNE Gemeinderats Nachbetrachtung: >>>Klick!
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Fragestunde:
Ab 17:00 Uhr gibt es vor Beginn jeder Gemeinderatssitzung im Rahmen der Fragestunde die Möglichkeit, Anfragen an den Bürgermeister und die anderen Mitglieder des Gemeinderates zu richten.
Verhandlungsschrift / Sitzungsprotokoll:
Die Verhandlungsschrift über eine bestimmte Sitzung des Gemeinderates wird in der Regel in der jeweils nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates genehmigt.
Gemäss § 54 Abs.6 OÖ Gemeindeordnung 1990 ist die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften
öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann/jederfrau erlaubt. Die Herstellung von Kopien ist gegen Kostenersatz zulässig.
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