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8. GR Sitzung

Termin: Donnerstag, 28. April 2005, ab 17:00 Uhr

Ort: Stadtamt Bad Ischl, grosser Sitzungssaal, 2. Stock

Tagesordnung:

Flying Rabbit <<< Hebt Haas ab? oder: man baut uns einen Fachmarkt

1) Genehmigung der 7. Verhandlungsschrift

2) Bericht des Bürgermeisters

3) Änderung in den Ausschüssen

4) Rechnungsabschluss 2004
Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2004 wurde vom Prüfungsausschuss am 24.03.2005 eingesehen und geprüft. Die ordentliche öffentliche Kundmachung des Rechnungsabschlusses 2004 erfolgte am 31.03.2005 und wurden dagegen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist keinerlei Einwendungen erhoben.
Ergebnis Ordentlicher Haushalt:
Einnahmen: 26.029.601,21
Ausgaben: 26.895.101,56
Abgang: - 865.500,35
Im Ausserordentlichen Haushalt finden sich 8 Vorhaben, welche insgesamt einen Fehlbetrag von 688.864,91 EURO aufweisen. Dieser Fehlbetrag muss im Budget 2005 ausfinanziert werden.

5) Modifizierung der Richtlinien zur Einhebung eines Anerkennungszinses für die Benützung von Gemeindegrund
Die vom Gemeinderat im Oktober 2004 beschlossenen Richtlinien zur Einhebung eines Anerkennungszinses für die Benützung von Gemeindegrund sollen abgeändert werden. Nunmehr wären etwa auch alle Schaukästen der örtlichen gemeinnützigen Hilfsorganisationen und Bad Ischler Vereine von der Gebührenpflicht ausgenommen.

6) Ortskanal Ahorn, Bauabschnitt 13, Abschluss eines Förderungsvertrages

7) Parkautomaten, Austausch
Im Stadtgebiet von Bad Ischl wurden in den bestehenden gebührenpflichtigen Kurzparkzonen insgesamt 18 alte Parkscheinautomaten ausgewechselt und gegen neue Modelle getauscht. Für diese 18 neuen Parkscheinautomaten soll ein Mietkaufvertrag wie folgt abgeschlossen werden: 18 Parkscheinautomaten je 120,- EURO mit einer Laufzeit von 48 Monaten, ergibt rund 125.000,- EURO inkl. 20% MWSt.

8) Neubau Kindergarten Pfandl, Vergabe von Planungsleistungen
Der Zuschlag für die Planungsleistungen zum Neubau eines Kindergartens in Pfandl soll an eine Bietergemeinschaft als Bestbieter erfolgen.

9) Liegenschaft EZ. 572, GB. Bad Ischl, teilweise Freilassung von Reallast

10) Gst. 73/69 und 79/1, GB. Haiden, Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages
Mit dem Eigentümer der Grundstücke 73/69 und 79/1, GB Haiden, Herrn Arch. DI Alfred Neuner, Mödlham 231, 5201 Seekirchen, soll ein so genannter Baulandsicherungsvertrag geschlossen werden. Dieser würde im Falle der Rechtskraft der Umwidmung dieser Liegenschaft in Bauland, eine ganz bestimmte Art der Bebauung sicherstellen.

11) Gst. 341/287, GB. Jainzen, Abschluss eines Kaufvertrages
Zur Errichtung eines neuen Firmenstandortes sollen rund 1.100 m², eine Teilfläche des so genannten „Uraltschlachthofes“ in Roith, zu einem Preis von 70.560,- EURO an eine heimische Firma veräussert werden.

12) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2001, Einzelabänderungen
a) Einleitung des Stellungnahmeverfahrens
- Nr. 6.54, Gst. 341/15, GB. Jainzen (Antrag von Wald in Abgrabungsgebiet-Kies)
b) Einleitung des Genehmigungsverfahrens
- Nr. 6.48, Gst. 531/1, GB. Reiterndorf (Antrag von Grünland in Verkehrsfläche)

13) Anträge des Verkehrsausschusses

a) Verkehrslösung Bad Ischl
Grundsatzbeschluss: "Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 7.4.2005 beschlossen, dem Stadt- und Gemeinderat die Fassung eines Grundsatzbeschlusses zu empfehlen, gemäß welchem die innerstädtische Verkehrssituation im Sinne der von Prof. Macoun (TU Wien) empfohlenen Maßnahmen gestaltet werden soll. Eine wesentliche Maßnahme betrifft dabei die Errichtung der Fußgängerzone Pfarrgasse."

Sowohl die Arbeitsgruppe Verkehrsplanung als auch der Verkehrsausschuss der Stadtgemeinde Bad Ischl haben sich in mehreren Sitzungen sehr intensiv und eingehend mit der Verkehrssituation in Bad Ischl auseinander gesetzt. Mit diesem Grundsatzbeschluss zur Verkehrslösung Bad Ischl sollen die weiteren Planungsschritte zur Gestaltung der innerstädtischen Verkehrssituation gemäss den Empfehlungen des Verkehrsplaners, Ao.Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Thomas MACOUN, Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, gestaltet werden. In diesem Massnahmenpaket wird dabei der Realisierung einer Fussgängerzone in der Pfarrgasse eine wichtige Bedeutung zukommen.

14) Ischler Stadttaxi, Änderungen
Die Änderungen beim Ischler Anruftaxi betreffen folgende Punkte: Der Fahrpreis beträgt pro Fahrt 3,80 EURO. Dieser gilt für 1 und bis 2 Fahrgästen. Jeder weitere Fahrgast hat 1,90 EURO pro Fahrt zu entrichten. Jede Fahrt mit dem Ischler AST ist spätestens ½ Stunde vor der laut gültigem Fahrplan möglichen Fahrt im Voraus bei der AST-Zentrale zu bestellen. Diese Regelungen sind bereits seit 01.04.2005 bereits in Kraft und sollen nunmehr vom Gemeinderat nachträglich genehmigt werden.

15) Änderung der Kindergartenordnung
Laut gültiger Kindergartenordnung der Stadt Bad Ischl beträgt der Beitrag der Eltern für das Begleitpersonal beim Kindergartentransport zurzeit 11,- EURO (inkl. MWSt) je Kind und Jahr. Laut Voranschlagserlass des Landes OÖ ist für das Begleitpersonal beim Kindergartentransport ein Betrag von 8,- EURO (inkl. MWSt) je Kind und Monat zu bezahlen. Die Kindergartenordnung der Stadtgemeinde Bad Ischl soll daher entsprechend abgeändert werden.

16) Antrag der GRÜNEN Bad Ischl gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO:
>>>Bauvorhaben Fachmarktzentrum; Bauvorhaben zur Errichtung eines Fachmarktzentrums mit Fachgeschäften samt PKW Stellplätzen auf den Gst. 310/108, .219, 310/131, 310/145, 310/146, EZ. 295, 450, 447, KG. Ahorn
betrifft Grundstück der ehemaligen Ford-Berner-Autowerkstätte an der B 158 und nördlich daran angrenzende 3 Grundstücke
>>>Antrag

17) Allfälliges

18) Personalangelegenheiten


GRÜNE Gemeinderats Wortmeldungen: Online nach der GR-Sitzung!
GRÜNE Gemeinderats Nachbetrachtung: Online nach der GR-Sitzung!

>>>Protokoll der 12. Gemeinderatssitzung vom 28.04.2005



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Fragestunde:
Ab 17:00 Uhr gibt es vor Beginn jeder Gemeinderatssitzung im Rahmen der Fragestunde die Möglichkeit, Anfragen an den Bürgermeister und die anderen Mitglieder des Gemeinderates zu richten.

Verhandlungsschrift / Sitzungsprotokoll:
Die Verhandlungsschrift über eine bestimmte Sitzung des Gemeinderates wird in der Regel in der jeweils nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates genehmigt.
Gemäss § 54 Abs.6 OÖ Gemeindeordnung 1990 ist die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann/jederfrau erlaubt. Die Herstellung von Kopien ist gegen Kostenersatz zulässig.
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